Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Bendler stellt den Entwurf vor.
Zum Pkt. 3.1: Die Verwaltung schlägt eine Reduzierung der maximalen Mitgliederzahl auf 12 vor.
Von Herrn Schmidtgen wird hervorgehoben, dass die Mitglieder der AG beraten, argumentieren und Empfehlungen geben können - Beschlüsse werden nicht gefasst. Herr Dill vertritt die Meinung, dass in solchen AGs jedoch Stimmungs- und Meinungsbilder geprägt werden. Herr Schmidtgen erklärt, dass für die gesamte Betrachtung der Probleme im Kita-Bereich die Struktur der Zusammensetzung des Gremiums repräsentativ für die Trägerlandschaft sein sollte. Die Anzahl der freien Träger und der Kommunen sollte gleich sein.
Herr Schmidtgen schlägt vor, dass die 5 Wohlfahrtsverbände, die Kitas haben, eine Stimme bekommen. Eine Stimme ist dann noch für einen weiteren freien Träger frei, der nicht im Wohlfahrtsverband organisiert ist. 6 Vertreter sollten aus den Kommunen kommen, dazu 2 aus der Verwaltung. Nach eingehender Diskussion wird zum Auswahlverfahren der Kommunen festgelegt, dass die 6 kommunalen Verwaltungsstrukturen mit den meisten kommunalen Kita-Plätzen genommen werden sollten. Sollte dieses Verfahren dazu führen, dass es regional zu einseitig wird, z. B. der Südkreis nicht präsentiert wird, muss es noch einmal überdacht werden. Die Lebenswirklichkeiten der verschiedenen Regionen sollten vertreten sein.
Zum Wahlverfahren wird sich geeinigt, dass ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden soll. Alle werden angeschrieben. Jede Kommune und jeder freie Träger hat das Recht, diesbezüglich Interesse anzumelden. Dann erfolgt die Auswahl durch ein Gremium oder den Jugendhilfeausschuss nach den festgelegten Mitgliedervorgaben. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass sich nur die melden, die wirklich Interesse haben. Vorgeschlagen wird auch, dass im Anschreiben an die Träger bereits die Aufgaben kurz skizziert und die Auswahlkriterien benannt werden. Deutlich sollte auch gemacht werden, dass die Träger auch einen kompetenten Vertretungsberechtigten in das Gremium entsenden. Auch sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, dass sich der Landkreis über ein Interesse an der Mitarbeit in dieser AG freuen würde.
Herr Schmidtgen stellt fest, dass der Pkt. 3.1 dahingehend geändert wird, dass die maximale Mitglie-derzahl sich auf 14 beläuft. Das sind 6 Kommunen, 6 freie Träger – 5 Wohlfahrtsverbände (inklusive Kirchen) u. 1 Träger, der keinem Wohlfahrtverband angerhört sowie 2 Vertreter des Jugendamtes. Das Auswahlverfahren ist ebenfalls kurz im Pkt. 3.1 aufzuführen. Stehen mehr Interessenten als Plätze zur Verfügung, zählt das Kriterium der Anzahl der Kita-Plätze, die der freie Träger oder die Kommune zur Verfügung stellt. Da die Geschäftsführung der AG dem Jugendamt obliegt, sollte dieses auch die Mitglieder berufen.
Zum Pkt. 3.3: Es wird vorgeschlagen, dass sich die Träger auf Vertretungen für jeweils 3 Jahre zu verständigen haben. Danach wird das Interessensbekundungsverfahren wieder eröffnet.
Zum Pkt. 4.1: Auf Nachfrage von Herrn Dill, ob es eine Themenliste gibt, mit der sich das Gremium beschäftigen sollte, antwortet Herr Bendler, dass er erwartet, dass die Fachthemen aus den Reihen der Mitglieder kommen werden. Es soll bei den 3 jährlichen Sitzungen bleiben. Dem Gremium wird unter Berücksichtigung der Ressourcen des öffentlichen Trägers überlassen, kurzfristig zu wichtigen Themen zusätzlich Termine zu vereinbaren.
Zum Pkt. 5.2: Herr Schindler stellt hier einen falschen Ausdruck fest. Es muss heißen: „…und die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses.“
Zum Entwurf allgemein: Herr Schmidtgen schlägt vor, den überarbeiteten Entwurf in der nächsten Unterausschusssitzung nochmals zu beraten, bevor er in den Jugendhilfeausschuss geht, da dann auch die benötigten Zahlen (Anzahl der Kita-Plätze) vorliegen.
Da das Jugendamt die Geschäftsführung übernimmt und somit die Sitzungen auch leiten kann, wird auf die Festlegung eines Vorsitzenden verzichtet.
Es soll angestrebt werden, dass die erste Sitzung der AG möglichst im September stattfinden soll.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Ausschusssitzung, ob Unterausschuss oder Jugendhilfeausschuss, in der die Geschäftsordnung Beratungsgegenstand ist, einen konkreten Zeitplan zum Verfahren der Interessensbekundung, der Auswertung und Entscheidung vorzulegen.
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