Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse  

 
 
25. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 17.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:50
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Der Landrat informiert über folgende Eckpunkte:

 

  • Ab 29. Mai 2019 bedarfsorientierte Sprechzeiten / Landkreis bearbeitet Jagd-, Fischerei- und Waffenangelegenheiten in Oschersleben.

Um den Belangen der Antragsteller des südlichen Landkreises in Jagd-, Fischerei- und Waffenangelegenheiten gerecht zu werden, bietet der Landkreis Börde ab 29. Mai 2019 bedarfsorientierte Sprechzeiten am Standort Oschersleben an.

Die Sprechtage im Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde in der Triftstraße 9-10 werden alle zwei Monate, jeden letzten Mittwoch im Monat, durchgeführt. Der erste Sprechtag findet am 29. Mai 2019 (danach folgend am 31. Juli 2019, am 25. September 2019 und am 27. November 2019) im Haus 3, Präsenzraum 205 statt.

 

  • Haushaltssperre 2019

Auf der Grundlage des § 98 KVG LSA wurde vom Landrat für die Haushaltsdurchführung 2019 eine Haushaltssperre ausgesprochen. Der Haushaltsplan 2019 wurde vom Kreistag ausgeglichen beschlossen und durch die Kommunalaufsicht genehmigt.

Die Gemeinde Barleben hat Ende März 2019 beim Verwaltungsgericht Magdeburg Klage gegen die Kreisumlage 2019 in Höhe von ca. 6,5 Mio. EUR eingereicht. Es ist nicht absehbar, wann das Gericht über die Klage entscheidet. Sollte es zu Ertragsausfällen in dieser Größenordnung kommen, können diese nicht durch den Landkreis ausgeglichen werden. Zudem laufen derzeit noch weitere Klageverfahren der Gemeinde Barleben gegen die Kreisumlage 2017 und 2018, wodurch der Landkreis in seinem Handlungsspielraum erheblich eingeschränkt wird.

Für den Landkreis gelten durch die Haushaltssperre die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Es dürfen nur Pflichtaufgaben erfüllt werden, dabei ist auf einen sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln zu achten. Für freiwillige Aufgaben dürfen die geplanten Mittel nur ausgegeben werden, wenn bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden.