Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Finanzierung von "Nichtfachkräften" in der offenen Kinder- und Jugendarbeit  

 
 
ordentliche Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
TOP: Ö 6
Gremium: Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Datum: Mo, 25.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Herr Bendler erklärt, dass im Zusammenhang mit der Restmittelverteilung der Personalkostenförderung die Regelung getroffen wurde, diese auf Antrag in verschiedene Rubriken zu vergeben. Bezogen darauf schildert er die konkrete Anfrage des Bürgermeisters aus Colbitz, der eine Frau für 4 Std. in der Woche für 200 € beschäftigt, damit sie die Öffnungszeiten des am 01.04. neu eröffneten örtlichen Jugendklubs begleitet. Er möchte wissen, ob der Landkreis die Summe für weitere 4 Std. (200 € monatlich) übernehmen könnte. Restmittel sind noch vorhanden. Herr Bendler beruft sich auf den § 72 SGB VIII, der eine Möglichkeit eröffnet, dass auch Nichtfachkräfte finanziert werden können.

Er stellt die Frage zur Diskussion, wie in diesem und zukünftig in ähnlichen Fällen zu entscheiden ist.

 

Die Ausschussmitglieder möchten diese Initiativen ausdrücklich unterstützen, mahnen aber auch an, dass zukünftig dazu eine Regelung in der Förderrichtlinie getroffen werden sollte, wovon aber die vorgestellte Anfrage nicht abhängig gemacht werden sollte. Sie schlagen vor, den Einsatz der Mittel aus dem Sachkostenbudget als Projektförderung zu verbuchen, um die Fachkraftargumentation zu vermeiden. Das Budget für die Regionalbudgets/Fachkräfteförderung sollte nicht reduziert werden. Herr Dill stellt in Aussicht, dass damit zu rechnen ist, dass  z. B. auch die Bürgermeister von Harbke und Völpke Bedarfe anmelden.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 

Ablehnungen: 

Enthaltungen: 

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.