Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schlitte stellt erste Gedanken der Landkreisverwaltung zum Thema vor. Der § 23 besagt, dass das Land Kosten für 100 pädagogische Fachkräfte den Landkreisen zur Verfügung stellt, wobei auf den Landkreis Börde 7 Vollzeitstellen fallen, mit dem Ziel, besondere Bedarfe der Tageseinrichtungen zu berücksichtigen und somit individuelle Benachteiligungen ausgleichen zu können. Herr Schlitte bezieht sich dabei auf einen Verordnungsentwurf. Es sollen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente pro Einrichtung eingesetzt werden. Die Maßnahme ist auf die Dauer von zwei Jahren ausgelegt mit der Option, eine Verlängerung um weitere zwei Jahren zu erhalten.
Es gilt nun, das Antragsverfahren zu regeln. In Abstimmung mit den Sachbearbeiterinnen der Kita-Aufsicht/Fachberatung empfiehlt Herr Schlitte, dass jeder Träger einer Einrichtung die Möglichkeit erhalten sollte, den Bedarf anmelden zu können. Es sollte ein zweiseitiges Konzept eingereicht werden, in dem die Bedarfe dargelegt, Ziele abgeleitet und begründet werden, wie man zum Ziel gelangen möchte und die Erfolgskontrolle stattfinden soll. Sollten mehr Anträge gestellt werden, als Stellen vergeben werden können, wird eine qualitative Beurteilung der Konzepte nach einem Punktesystem vorgeschlagen. Es sollen die Größe der Einrichtung, die Belegung (Auslastung über 90 %) und Wirtschaftlichkeit als Kriterien zur Punktevergabe herangezogen werden. Die Maximalpunktzahl würde 21 betragen. Integrative Kitas sollten stärker berücksichtigt werden. Es gibt die Überlegung, 2 der 7 Vollzeitstellen für diese Einrichtungen zu belassen.
Herr Schmidtgen eröffnet die Diskussion.
Für Frau Grahn ist es sehr umfangreich, alles noch einmal in einer Konzeption darzustellen, da ja bereits eine Konzeption jeder Einrichtung der Verwaltung vorliegt. Um Missverständnisse zu vermeiden, schließen sich die Ausschussmitglieder dem Vorschlag von Herrn Schindler an, eine andere Wortwahl für die Bewerbung der Mittel zu treffen: Antragstellung bzw. Antragsbegründung.
Herr Dill schlägt vor, bei der Beurteilung der Anträge auch Sozialkriterien hinzuzuziehen und zu bepunkten. Es wird festgestellt, dass dies auf Gemeindeebene möglich wäre, die Daten aber auf Ortsteile nicht runtergebrochen werden können.
Angeregt wird ebenfalls, dass das Bestreben sein sollte, die 7 Stellen als Vollzeitstellen zu vergeben oder bestehende 0,5-Stellen zu Vollzeitstellen aufzustocken.
Da die Stellen bereits ab dem 1. August zu besetzen sind, wird von Herrn Schmidtgen nach dem geplanten Zeitablauf gefragt. Es wird festgestellt, dass die angedachte Einbringung der Beschlussvorlage am 20. Mai 2019 in den Jugendhilfeausschuss sehr spät ist. Auch wird davon ausgegangen, dass in der vom Ministerium im April 2019 angekündigten Verordnung keine neuen Erkenntnisse zum Einzelverfahren zu erwarten sind. Daher sollte auf Grund des Zeitdrucks die Herausforderung angegangen werden, bereits den Jugendhilfeausschuss am 15.04.2019 für die Beschlussfassung zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: Ablehnungen: Enthaltungen:
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben. |
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