Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Tagesordnungspunkt 4 folgt am Ende dieses Abschnitts.
Zunächst folgte die Vorstellung des Gastes der Kreisseniorenvertretung des Jerichower Landes, Herr Fritz Sperling.
Herr Sperling berichtete über die derzeitige Prüfung des Kreisseniorenrates zur Rechtsform. Gegenwärtig werde im Jerichower Land diskutiert, welche Form die günstigere sei, die des Annex des Kreistages oder die eines selbstständigen Vereins. Die Anwesenden des Landkreises Börde sprachen sich für die hiesige Form aus. Herr Sperling betonte die Intension verschiedener Landkreises sich wenigstens einmal jährlich mit den Themenstellungen der Seniorenräte zu beschäftigen. Der Landkreis JL lege großen Wert auf die Erfahrungen der Kreisseniorenvertretung, da man dort der Ansicht sei voneinander lernen zu können. Herr Dr. Gastmann warf ein, dass ein 2018 durchgeführter Erfahrungsaustausch der Vertretungen JL und BK mehr als erfolgreich war. Der Austausch solle zukünftig weitergeführt werden. Herr Sperling sprach sodann das Thema Zertifizierung von Einrichtungen und Institutionen an. Dabei stellte sich die Frage nach welchen Kriterien dies geschehen solle und, ob das Thema auch für den Kreisseniorenrat des Landkreises Börde auf der Agenda stehe.
Die Anwesenden vertraten unterschiedliche Meinungen und verständigten sich zunächst die Kriterien und die juristische Seite, respektive die Auffassung des Landes Sachsen-Anhalt zu klären. Frau Osterburg riet dem Kreisseniorenrat die Erfahrungen der Kreisseniorenvertretung JL aufzugreifen. Anmerkung: Dem Protokoll werden Unterlagen zum Thema Zertifizierung beigefügt.
Als nächstes folgte ein Vortrag des Geschäftsführers des Jobcenters Börde, Herr Gravert. Dieser wurde auf Wunsch der Vertreter aus der Sitzung vom 18.10.2018 zur Sitzung eingeladen.
Herr Gravert berichtete über:
Herr Gravert betonte eine große Anzahl von Menschen (ca. 1400) sogenannte ergänzende Leistungen erhalten, weil das Lohngefüge dies bedinge. Er bedauerte diese Situation und hoffe, dass Arbeitgeber zukünftig eine an die Lebensbedingungen angepasste Entlohnung gestalten.
Auf die Notwendigkeit der Qualifizierung von arbeitslosen Menschen lege das Jobcenter großen Wert, weil damit für viele Leistungsberechtigten Chancen entstehen können.
Als Bitte äußerte Herr Gravert, die Diskussionen über den Sinn und den Zweck der Sanktionen vor dem Hintergrund des Grundsatzes Förden und Fordern in der Öffentlichkeit sachlich zu führen und die Jobcenter nicht für die Durchsetzung der Sanktionen zu verurteilen, sondern den öffentlichen Sinn dahinter versuchen zu verstehen. Anders als eine Sanktion auszusprechen, könne manchen Leistungsberechtigten die Übernahme der Verantwortung für sich selbst nicht klargemacht werden.
Herr Mages stellte die konkrete Frage nach Fördermöglichkeiten für sogenannte „Lotsen für Senioren“ nach dem Teilhabechancengesetz, die Gemeindevertreter hätten ein großes Interesse daran. Herr Gravert gab in diesem Kontext folgende Auskunft: Die Förderung von den genannten Aufgaben sei über das genannte Gesetz nicht praktikabel, denn die gesetzliche Intension liege in der Förderung von Menschen mit sehr wenigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt. Allein die Bedingungen, die an die Arbeit eines Lotsen für Senioren gestellt werden, sprechen nicht für ein niederschwelliges Angebot, sondern für Kompetenzanforderungen auf verschiedenen Gebieten. Dies sei bei Langzeitarbeitslosen im Sinne des Gesetzes per se nicht anzunehmen.
Herr Mager regte die Förderung über Regiegesellschaften (z.B. der ABS-Drömling) an, da das ein Thema der Daseinsvorsorge in den Gemeinden sei. Die Vertreter sollten über diese Möglichkeiten in den Gemeinden nachdenken.
Herr Gravert regte an, für den Fall ein abgestimmtes Positionspapier mit einer Aufgabenbeschreibung an das Jobcenter einzureichen. Von einzelnen Anträgen der Gemeinden riet er ab.
Herr Weitz danke Herrn Gravert für den Besuch.
Die Sitzung folgte erst dann der Tagesordnung mit Pkt. 4.
Frau Osterburg berichtete über den Besuch des Vorstandes in der Tagespflege-einrichtung „Alte Schmiede“ in Haldensleben. Als Vorteil nannte sie den Standort in Mitten der Stadt Haldensleben und das Angebot an verschiedenen Leistungen, die sehr differenziert beansprucht werden können. Dem DRK sei mit dieser Einrichtung ein guter Service gelungen, vor allem, weil die Einrichtung und auch die ambulante Pflege des DRK mit einem Hausnotrufsystem verknüpft worden seien. Frau Osterburg informierte ferner über das kürzlich stattgefundene Richtfest der DRK Wohnanlage in Wolmirstedt, welche den Namen „Wohnanlage am Stadtpark“ erhalten werde. Dort seien 60 Plätze vorgesehen. Der Bedarf übersteige aber an jedem Standort die Kapazitäten. So lägen in Wolmirstedt bereits schon ca. 180 Bewerbungen vor.
Die anschließende Meinungsäußerung ergab, dass mehrere Anlagen im Landkreis zu begrüßen sind und auch tatsächlich entstehen, z.B. in Bebertal und im Sülzetal unter Weiterführung des AKZ Eilsleben.
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