Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) fragt an, wie lange die Brennordnung des Landkreises Börde nun noch Bestand hat.
Die Verwaltung antwortet, dass die derzeitige Brennperiode die letzte sein wird.
Frau Blenkle bittet um ein Information bezüglich der Reinigung des Gebäudes der Kreisverwaltung. Sie gehe davon aus, dass extern Verträge mit Gebäudereinigungsfirmen existieren und fragt, wie der Landkreis die Einhaltung des Mindestlohnes prüfe. Es wurde an sie herangetragen, dass die Beschäftigten mit Erhöhung des Mindestlohnes gleichzeitig die Ausführungszeiten für bestimmte Räumlichkeiten, Quadratmeter und Flächen von der Zeit heruntergekürzt bekommen haben. Zudem fragt sie nach einer Vergleichsrechnung, aus der ersichtlich ist, ob es nicht effizienter ist, konkret Mitarbeiter für die Raumpflege fest einzustellen anstatt diese externen Firmen zu benutzen.
Hierzu wird eine schriftliche Antwort ergehen.
Herr Rabe (DIE LINKE) spricht an, dass das Bundessozialgericht über einen Fall aus dem Landkreis Börde entschieden habe. Betroffen seien die Zahlungen für Wohnkosten für sozial Benachteiligte und Hartz IV Empfänger. Daraus ging hervor, dass die bisherige Berechnungsgrundlage an das Landessozialgericht zurück verwiesen wurde und dieses jetzt aufgefordert wurde, die Berechnungsgrundlage und die Vorgehensweise neu zu beurteilen. Das Landessozialgericht, war nach Urteil des Bundessozialgerichtes nicht befugt die Vergleichsraumbildung des beklagten Jobcenters durch eine eigene Vergleichsraumbildung zu ersetzen. Gegen die Rechtmäßigkeit der Vergleichsraumbildung seitens des Beklagten und die von ihm festgesetzten Angemessenheitsgrenzen widersprechen sich die Unterteilung des Vergleichsraumes in Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete. Im Widerspruchsverfahren hätte das Landessozialgericht dem Beklagten Gelegenheit zu geben, Nachermittlungen zur Vergleichsraumbildung und die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes vorzulegen. Diese Berechnung sei durch eine Fremdbeauftragung einer Hamburger Firma vorgenommen worden. Die sei in Ihrer Berechnungsgrundlage kritisiert worden, dass sie nicht den angemessenen Grundlagen entsprechend berechnet habe. Damit seien den berechtigten Beziehern zu geringe Mietkosten ausgezahlt worden. Das Landessozialgericht sei nun beauftragt, weiter über die Angelegenheit zu entscheiden. Er erkundigt sich nach dem Stand des Verfahrens und fragt an, wie viele Fälle von zu geringen Wohnkostenzahlungen betroffen sind und ob es nicht sinnvoller wäre, solche Berechnungen nicht an Fremdfirmen zu übertragen.
Herr Rabe fragt zudem an, wie die Ersatzpflanzungen von zerstörten Bäumen an Chausseen vorgenommen werden. Aus seiner Sicht würden viele Kahlstellen und große Lücken an einigen Gebieten bestehen.
Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) äußert, dass zunächst die Begründung des Bundessozialgerichtes abgewartet wird. Bisher könne nur das mündliche Statement als Grundlage genommen werden. Die Verwaltung führte bereits die ersten Gespräche mit Vertretern des Jobcenters. Das Jobcenter ist verklagt gewesen. Man sei bereits im Gespräch mit der Firma. Vom Bundessozialgericht wurde ein Fall verhandelt. Um diesen ginge es auch zunächst. Es ginge hier um die grundsätzliche Frage der Definition von Sozialräumen. Die Sozialräume seien in der Vergleichbarkeit. Die Größenordnungen seien zu überarbeiten und andere Kategorien mit einzubinden. Deswegen besteht die Verweisung zurück an das Landessozialgericht. Das Problem bestünde darin, dass die Vergleichbarkeit eben nicht mehr gegeben ist, wenn man die Vergleichsräume kleiner macht, denn dann hätte man keine signifikanten Unterschiede mehr. Das sei also genauso angreifbar. Die Verwaltung prüft nun gemeinsam mit der Firma, welche weiteren Kriterien einzubinden sind, um hier der Rechtsprechung genüge zu tun.
Herr Stichnoth erklärt, dass die Beantwortung der Frage zu den Ersatzpflanzungen schriftlich ergehen wird und bittet Herrn Rabe die konkreten Gebiete noch einmal konkret schriftlich zu benennen.
Herr Zahn kritisiert die erneute Abschaffung der Brennordnung und schlägt vor dieses Thema noch einmal im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss aufzugreifen.
Herr Mewes merkt an, dass es nach der Neufassung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) nun möglich ist, Besuchern in den Sitzungen Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkten stellen zu lassen. Geschäftsordnung und Hauptsatzung sollten demnach angepasst werden. Er erkundigt sich zudem nach dem Arbeitskreis "Verwaltungsstandorte" und nach dem aktuellen Stand zum Schultausch der Gutenberg-Schule in Wolmirstedt.
Hierzu wird eine schriftliche Antwort ergehen.
Herr Kanngießer (SPD) stellt eine Anfrage in Bezug auf den Kreisleihverkehr. Laut der Homepage des Landkreises Börde gäbe es eine Stellenausschreibung für Aufgaben des Kreisleihverkehrs, tätig hier in der Verwaltung in dem Sachgebiet Kultur und Sport. Er fragt, ob das nun heiße, dass die anteilig mit der Aufgabe früher beschäftigten Mitarbeiter hier in der Verwaltung von diesen Aufgaben freigestellt werden und dafür ein neuer Beschäftigter kommt, der diese freiwilligen Aufgaben verteuert.
Herr Dr. Waselewski antwortet, dass noch nie eine Stelle in der Bibliothek vorgehalten worden sei. Es seien schon immer Mitarbeiter aus der Verwaltung gewesen. Mit diesen 2 Personalstellen solle der Kreisleihverkehr auch in den Süden ausgeweitet werden. Von daher sei es keine Frage des Ortes, an dem der Mitarbeiter sitzt. Es gilt die Aufgabe zu erfüllen, den Kreisleihverkehr im Süden auszubauen. Das ist der Auftrag den wir in der Verwaltung zur Kenntnis genommen haben und der auch schriftlich und mündlich von Herrn Baumeister vorgetragen und mitgetragen wurde.
Frau Gehrling-Köhler (FDP) weist auf die vermehrte Vermüllung der Straßenränder im Landkreis Börde hin und bittet um entsprechende Maßnahmen dahingehend.
Herr Webel (CDU) erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Breitbandausbau.
Frau Naumann erläutert, dass der Landkreis im Zuge der ARGE-Kommune entsprechend tätig ist. Das Netzkonzept soll so kostengünstig wie möglich aufgestellt werden. Das sind Vorgaben die der Bundesfördermittelgeber entsprechend bestätigt und auch untersetzt haben möchte. Bezüglich des Ausbaus und der Verteuerung ist der Landkreis über die ARGE im Gespräch mit dem Bund.
Herr Dr. Vogel (CDU) und Herr Zahn (SPD) verlassen den Sitzungssaal um 18:22 Uhr. Damit sind 36 Kreistagsmitglieder anwesend.
Herr Dr. Isensee stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. |
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