Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen - Prioritätenliste  

 
 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 9.10 Beschluss:2019/40/0661
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2019/40/0661 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen - Prioritätenliste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Hecht Amtsleiterin Bildung
Arnold Amtsleiterin Gebäudemanagement
Herzig Dezernentin 2
Federführend:Amt für Bildung Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Frau Herzig erläutert ergänzend, dass der unter TOP 9.8 gestellte Antrag von Herrn Keindorff von der Richtlinie her nicht umsetzbar wäre. Für Umbau und Ersatzbau sei die Förderfähigkeit nicht gegeben. Die Prioritätenliste sei die Grundlage für die Beantragung der Bundesmittel.

 

Frau Tiedge meldet sich zu Wort. Sie könne diese Aussage nicht nachvollziehen. Zudem würde die Prioritätenliste in der Priorität 1 nicht konkret von der Errichtung eines Förderschulcampus in Klein Oschersleben sprechen. Hier stünde lediglich "Förderschulen für geistig Behinderte "Miteinander" Wefensleben und "Schule Am Mühlenberg" Hamersleben, Bezeichnung Ersatzneubau. Demnach könne auch ein Ersatzneubau an den vorhandenen Schulstandorten mit den entsprechenden Fördermitteln erfolgen.

 

Frau Herzig sichert zu, die nicht gegebene Förderfähigkeit dahingehend noch einmal schriftlich zu belegen.

 

Herr Dr. Isensee empfiehlt die Prioritätenliste in der vorliegenden Form zu beschließen, da die Förderfähigkeit keinen direkten Einfluss auf die Liste hätte.

 

Herr Keindorff schlägt vor, einen Variantenvergleich aufzustellen, zwischen der Campusvariante und den einzelnen Maßnahmen an den bestehenden Schulstandorten. Sollten die Baumaßnahmen in Wefensleben und Hamersleben über die Fördermittel tatsächlich ausgeschlossen sein, sei sein Antrag entsprechend hinfällig.

 

Herr Dr. Isensee formuliert noch einmal konkret, dass wenn die Vorlage beschlossen wird, der Antrag von Herrn Keindorff bestehen bleibt. Dieser lautete nach TOP 9.8:

 

"Die Verwaltung solle prüfen, ob die Fördermittel auch für die bisherigen Standorte in Hamersleben und Wefensleben verwendet werden können. "

 

Somit wäre der weitere Verlauf des Verfahrens von den rechtlichen Bedingungen abhängig und nicht von dem gestellten Antrag. Die Verwaltung hat im nächsten Kreisausschuss/Kreistag eine entsprechende Stellungnahme unter Erläuterung der Förderrichtlinie einzubringen.

 

Der Kreistag äußert keine Einwände.

 

Daraufhin lässt Herr Dr. Isensee über die Vorlage abstimmen.

 


 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die vom Landkreis aufgestellte Prioritätenliste zur Umsetzung der Richtlinie Schulinfrastruktur.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:46

Ablehnungen:keine

Enthaltungen:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2019/40/0661 erhoben.