Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Zweite Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018  

 
 
44. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:03 - 15:33
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/20/0647 Zweite Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Lasner Justitiar
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Herzig rief die Beschlussvorlage auf und übergab Herrn Dr. Waselewski das Wort.

 

Herr Dr. Waselewski (Fachbereichsleiter 2) machte folgende Ausführungen zur Vorlage:

Am 15.11.2017 wurde die Haushaltssatzung 2018 und am 20.06.2018 der erste Nachtrag 2018 beschlossen. Durch die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes in 2013 wurden durch die darauffolgenden Rechtssprechungen Verfahrensvorschriften zur Ermittlung der Kreisumlage indirekt implementiert, die vorliegenden Urteile sind jedoch sehr heterogen und ergingen im Rahmen der Kommunalverfassungen und Haushaltsgesetze anderer Bundesländer. Für das Land Sachsen-Anhalt hat das Verwaltungsgericht Magdeburg (VerwG MD) am 11.09.2018 eine erste Entscheidung getroffen. Im Wesentlichen schließt sich das Gericht den bisherigen Rechtssprechungen an. Statuiert jedoch eine anzuwendende Verfahrensordnung unter der Maßgabe, dass dem umlageberechtigten Landkreis folgende Kernpflichten obliegen:

1. Ermittlungs- und Anhörungspflicht. Der Landkreis hat die finanziellen Belange aller Umlageschuldner zu ermitteln. Dies kann zunächst durch den Landkreis selbst erfolgen. Der Landkreis hat zudem den Gemeinden Gelegenheit zu geben die Bedarfsituation darzustellen. 2. Die Abwägungspflicht. Der Landkreis hat sein gewonnenes Wissen in seiner Haushaltsplanung zu berücksichtigen und sich damit auseinanderzusetzen. Dies setzt den Abwägungswillen und die Abwägungsbereitschaft voraus und hier wird eine verschriftlichte Auseinandersetzung und die Verschriftlichung der Ergebnisse erwartet. Das Gericht fordert also, dass die schriftliche Darlegung der Abwägungsentscheidung Bestandteil der Beschlussvorlage für den Kreistag und folglich Bestandteil seiner Erwägungen werden. Zum Haushalt 2018 hat der Landkreis des kreisangehörigen Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme über die geplante Festsetzung der Kreisumlage gegeben. Inhalt und Umfang zur Anhörung ist im Land Sachsen-Anhalt rechtlich jedoch nicht normiert. Die Urteile geben Ansätze zur Orientierung. Der Landkreis hat mit Schreiben vom 08.09.2017 über den geplanten Hebesatz informiert und die Möglichkeit der Stellungnahme bzw. Mitteilung der gemeindebezogenen Belange gegeben. Es lagen Stellungnahmen der Gemeinden Barleben, Sülzetal, Oschersleben (Bode), Harbke und Hohe Börde vor und waren Bestandteil der in den Ausschüssen und dem Kreistag zu beratenden und beschließenden Haushaltsunterlagen. Der Umlagesatz von 40,1 Prozent bedeutet eine Beibehaltung des Umlagesatzes des Vorjahres, was gegenüber dem Jahr 2017 zu Entlastung der Gemeinden in Höhe von 6 Mio. Euro führt. Durch Sondereffekte beim Finanzausgleich in 2018 erhalten die Gemeinden 9 Mio. Euro höhere Schlüsselzuweisungen vom Land als 2017. Es ist nicht in Abrede zu stellen, dass durch die Erhebung der Kreisumlage in 40,1 Prozent der kommunale Gestaltungsspielraum in finanzieller Hinsicht in einigen Gemeinden eingeschränkt ist, dabei ist jedoch die Grenze zur strukturellen Unterfinanzierung nicht überschritten. Im Ergebnis berücksichtigt eine Festsetzung des Kreisumlagesatzes auf 40,1 Prozent die Finanzinteressen sowohl des Landkreises als auch der kreisangehörigen Gemeinden in angemessenem Umfang. In der mündlichen Verhandlung zur Klage der Gemeinde Barleben gegen die Kreisumlage 2017, am 21.11.2018, stellte das Gericht heraus, dass es im Wesentlichen an einem verschriftlichten Abwägungsprozess zur Festsetzung der Kreisumlage fehlte. Durch die nicht vorhandene ausreichende Dokumentation des Abwägungsprozesses konnte eine ausreichende Berücksichtigung der gmeindlichen Belange nicht hinreichend nachgewiesen werden. Daher soll mit der zweiten Nachtragshaushaltssatzung für 2018 die Dokumentation des Abwägungsprozesses  zur Kreisumlage 2018 nachgeholt werden.

 

Es gaben folgende Fragen und Wortmeldungen zur Beschlussvorlage:

 

Frau Tiedge (Fraktionsvorsitzende DIE LINKE) hinterfragte, ob der Landkreis Börde in der Vergangenheit Kassenkredite aufgenommen und gegenwärtig zu laufen hat. Weiterhin erkundigte sie sich, ob der Landkreis die Kreisumlage dazu nutzt um Rücklagen zu bilden.

 

Frau Bäker (Fachdienstleiterin Finanzen) erklärte, dass sich der Landkreis zur Zeit nicht im Kassenkredit befindet. Im Jahr 2017 musste tage- oder wochenweise der Kassenkredit in Anspruch genommen werden. 2018 haben die finanziellen Mittel ausgereicht. Der Landkreis bildet keine Rücklagen aus der Kreisumlage, sondern setzt sie nur zur Deckung des Bedarfes im laufenden Jahr ein. Zur Zeit wird der Jahresabschluss für das Jahr 2014 erstellt, es zeichnet sich nicht ab, dass Rücklagen gebildet werden. Sofern bei den Jahresabschlüssen Überschüsse entstehen, werden diese im Ergebnishaushalt zur Deckung und zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt.

 

Herr Keindorff (Fraktionsvorsitzender FDP) erkundigte sich, ob es richtig sei, dass der Landkreis Pflichtrücklagen zu bilden hat und woraus diese gebildet werden.

 

Frau Bäker gab hierzu an, dass der Landkreis unter doppischen Bedingungen keine Pflichtrücklage bilden muss.

 

Frau Blenkle (UWG) stellte die Frage, ob nach nachgeholter Dokumentation der Abwägungsprozesse die Rückzahlung an die Gemeinde Barleben nicht fällig werden würden.

 

Herr Dr. Waselewski antwortete, dass die Nachholung der Dokumentation für das Haushaltsjahr 2018 geschieht und die Klage das Jahr 2017 betrifft.

 

Frau Tiedge erkundigte sich, wieviel Gemeinden im Landkreis Kassenkredite aufnehmen müssen, nicht zuletzt auch wegen der Kreisumlage.

 

Frau Bäker erklärte, dass fünf bis sechs Gemeinden Kassenkredite aufgenommen haben, explizit kann man nicht beantworten, ob dies auf Grund der Kreisumlage erfolgen musste, hierbei spielen der Breitbandausbau, Stark III-Vorfinanzierungen und andere Maßnahmen eine Rolle.

 

Frau Herzig ergänzte hierzu, dass im Haushaltskennzahlensystem bestimmte Haushaltspositionen gesondert betrachtet werden. Aus dem Kennzahlensystem kristallisiert sich hieraus, dass zwei Gemeinden im Landkreis Börde größere Probleme mit ihrer Haushaltssituation haben, nicht auf Grund der Kreisumlage, sondern auf Grund eines herausragenden Verbrauchs in einzelnen Positionen. Sofern gewünscht, können detailliertere Informationen gegeben werden.

 

Die Vorlage wurde zur Abstimmung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:zehn

Ablehnungen:keine

Enthaltungen:drei

 

Die Vorlage wurde zum mehrheitlich zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.