Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2019  

 
 
21. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.6 Beschluss:2018/20/0596
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 28.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:23
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/20/0596 Haushaltssatzung 2019
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Dr. Isensee übergab das Wort an Herrn Dr. Waselewski (Fachbereichsleiter 2).

 

Herr Dr. Waselewski führte aus, dass die Haushaltssatzung nun im Entwurf zur Beratung vorliegt. Die Eckpunkte des Entwurfes wurden den Mitgliedern im Kreisausschuss am 24.10.18 vorgestellt. Schwerpunkt war die Darstellung des vorgenommenen Abwägungsprozesses bezüglich der notwendigen Kreisumlage. Es wurde darüber informiert, dass eine Kreisumlage von 41,3 % benötigt wird. Der Anhörungs- und Abwägungsprozess ist der Vorlage 2018/20/0597 nebst Anlagen zu entnehmen und ist Teil der Haushaltsdiskussion. Die Darlegung der Eckpunkte und der Notwendigkeit der Kreisumlagenerhöhung erfolgte in den Anhörungsterminen mit den Gemeinden, sowie in Gesprächen zwischen Landrat und Bürgermeistern im Zeitraum vom 24.09. - 26.09.2018. Im Jahr 2019 soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu der Thematik gebildet werden. Die Anmerkungen und Hinweise der Gemeinden führten nach nochmaliger intensiver Überprüfung und kritischer Würdigung zu einer Absenkung der Kreisumlage von 41,3 % auf 41,0 %, somit eine Aufwandsreduzierung von ca. 500.000 €. Am 28.10.2018 gab es ein Gespräch mit dem Städte- und Gemeindebund, welcher die Anstrengungen der Kreisverwaltung anerkennt. In den Ausschüssen wurde der Entwurf diskutiert und erfuhr im Jugendhilfeausschuss Zustimmung. Die Anmerkungen und Nachfragen aus den Ausschüssen, speziell zur Stellen- und Personalkostenentwicklung und zur Erhöhung der Kreisumlage wurden im Kreisausschuss am 21.11.2018 dargelegt und als Präsentation ins ALLRIS® eingestellt.

 

Dann fuhr Herr Dr. Waselewski mit der Präsentation zur Erhebung der Kreisumlage fort. Diese ist im ALLRIS® zur Sitzung vom 28.11.2018 angefügt und deckt sich mit den Ausführungen von Herrn Dr. Waselewski.

 

Abschließend fasste er zusammen, dass das erreichte Ergebnis von 40,3 % zwar nicht ganz dem Antrag von Herrn Dr. Schwarz nah kommt, es aber dennoch die Bemühungen der Verwaltung zeigt. Er bat daher um Beschluss der Vorlage.

 

Frau Blenkle (FUWG) verließ den Sitzungsraum um 17:15 Uhr.

Es waren somit 42 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Isensee wies daraufhin, dass die Präsentation, die Eckpunkte und die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes im ALLRIS® zur Sitzung angefügt wurden.

 

Frau Blenkle (FUWG) kam um 17:17 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 43 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) gab an, das Konnexitätsprinzip zu bedenken. Leider werden immer mehr Aufgaben vom Land übertragen, ohne dass die Kosten gedeckt werden können. Solange immer wieder versucht wird, für die Bürger das Beste herauszuholen, wird es dem Land und dem Bund zu einfach gemacht. Dennoch bedankte sich Frau Tiedge bei der Verwaltung für die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten. Trotzdem werden die Finanzprobleme an die Gemeinden delegiert und auch die Stellenreduzierung kann nur bis zu einem bestimmten Punkt gehen. Die Verwaltung ist Dienstleister für den Bürger und muss die immer mehr werdenden Aufgaben wahrnehmen. 50 % der Gemeinden haben keinen ausgeglichenen Haushalt und in den Landkreisen sieht es auch nicht besser aus. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund protestieren zu wenig dagegen. Die Frage, welche Kosten zum Beispiel durch das KiföG auf den Landkreis zukommen, ist noch unklar. Frau Tiedge machte klar, dass ihr die Zustimmung durch die Reduzierung der Kreisumlage etwas leichter fallen wird. Dennoch muss in Bezug auf das Land etwas passieren und spätestens der neue Kreistag sollte sich mit dem Problem beschäftigen.

 

Herr Zahn (SPD) merkte an, dass sich die Verwaltung Gedanken gemacht hat. Dennoch müsste der Haushalt abgelehnt werden, da schon 2011 über den Haushalt und das Personalkonzept diskutiert wurde und im Ergebnis 45 Stellen abgebaut werden sollten. Dies ist bis heute nicht passiert und auch wenn Aufgaben vom Land übertragen wurden, muss der Landkreis Sorge tragen, dass das Land auch die damit verbundenen Personalkosten finanziert. Dennoch wird er dem Haushalt heute zustimmen und dem Landrat die Chance geben, die Ziele im nächsten Jahr umzusetzen.

 

Frau Blenkle (FUWG) merkte an, dass alle Mitglieder dem Personalentwicklungskonzept zugestimmt haben. Dennoch sollte dem Landrat eine Chance gegeben werden, da er die Verwaltung jetzt übernommen hat und deshalb wird Frau Blenkle dem Haushalt für 2019 zustimmen. Vor allem Tarifverhandlungen und die damit verbundenen Mehrkosten durch Erhöhung der Entgeltgruppen, haben zur Steigerung der Personalkosten beigetragen. Weiterhin kommt Frau Blenkle auf die Kreisumlage zu sprechen. Frau Blenkle zitierte Urteile vom 02.03.2017, wo es heißt, dass der Landkreis seinen Finanzbedarf anpassen muss und sich bei einer unzureichenden Ausstattung, an das Land wenden muss. Dabei ist maßgebend, dass die Kommunen handlungsfähig sein müssen und das ist beim Landkreis Börde nicht der Fall. Am 06.10.2017 entschied das Verwaltungsgericht, dass der Landkreis Ausgaben, die außerhalb seiner Kompetenzen liegen nicht einbeziehen darf. Er riskiert die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit der Kreisumlagebescheide. Am 11.12.2017 heißt es in einem Urteil, dass Landkreise ihre Gemeinden zu ihren finanziellen Bedarfen anhören müssen. Die Pflicht resultiert nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes aus Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz. Die Einhaltung von Gesetzen ist oberste Pflicht. Somit ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Dies verdeutlicht auch ein Urteil vom 21.08.2018.

 

Herr Keindorff (FDP) merkte an, dass der Auftrag vom Kreisausschuss an die Verwaltung, die Kreisumlage auf 40,1 % zu reduzieren, nicht realisiert wurde. Das Konnexitätsprinzip ist allgegenwärtig. Alle Bereiche, in denen das Land die Kommunen mit den Kosten belastet, sollten beleuchtet werden und dagegen sollte angegangen werden. Das ist auch Aufgabe des Landkreises. Es müssen weitere Maßnahmen zur Einsparung gefunden werden.

 

Herr Dr. Schwarz (FUWG) merkte an ,dass der Großteil der Städte und Gemeinden in der Konsolidierung steckt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die Schaden zufügen. So muss Wanzleben die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer auf 600 % anheben. Herr Dr. Schwarz äußerte, dass der Haushalt des Landkreises nicht das abbildet, was tatsächlich in den Kommunen passiert. Wir sind ein wirtschaftsstarker Landkreis mit großer Wirtschaftskraft der Kommunen. Aber die Gemeinden haben davon nichts. Herr Dr. Schwarz bat erneut alle Machbarkeiten zu überprüfen und stellte den Antrag auf Vertagung des TOP 6.6 auf den 05.12.2018. Bis dahin soll erneut geprüft werden, ob die Kreisumlage auf 40,1 % gesenkt werden kann.

 

Herr Schmette (CDU) wollte wissen, welche Auswirkungen die gewonnen Klage der Gemeinde Barleben auf den Haushalt 2019 hat. Weiterhin unterstützte Herr Schmette den Antrag von Dr. Schwarz.

 

Der Landrat merkte an, dass der Antrag von Dr. Schwarz im Kreisausschuss ein Prüfauftrag war und die 40,1 % Kreisumlage nicht realisiert werden konnte. Herr Stichnoth gab zu bedenken, dass der Investstau vor allem für die Sanierung der Schulen bei 100 Mio. € liegt. Herr Stichnoth übergab Herrn Schulz (Justiziar) das Wort. Er erläuterte, dass die Ladungsfrist für die Sitzung am 05.12.2018 verstrichen ist. Es müsste einen weiteren Termin für eine Kreistagssitzung geben.

 

Frau Tiedge (DIE LINKE) stellte einen Geschäftsordnungsantrag. Während der Debatte kann der TOP nicht heruntergenommen werden. Der TOP sollte vertagt werden.

 

Herr Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) führte an, dass die Statistik des Landkreises sinkende Einwohnerzahlen zeigt, aber das Personal hingegen ansteigt. Darauf wurde durch die Verwaltung nicht reagiert. Das Augenmerk sollte auf Pflichtaufgaben gelegt werden. Die Kreistagsmitglieder brauchen Infomationen zur Strukturierung von Aufgaben und Einsparung von Kosten. Herr Senkel kann mit 40,3 % Kreisumlage leben, jedoch sollte diese festgeschrieben werden. Einsparvorschläge des Kreistages und ein Controlling in der Verwaltung sollten dabei helfen.

 

Herr Zahn (SPD) verließ den Sitzungsraum um 17:48 Uhr.

Es waren somit 42 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Frau Gerling-Koehler (FDP) knüpfte an den Ausführungen von Herrn Zahn an. Im Moment entstehen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) noch keine Mehrkosten und auch mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist der Kreis nicht betraut. Dass diese Dinge Grund für einen Stellenaufwuchs sein sollen, kann Frau Gerling-Köhler nicht nachvollziehen.

 

Herr Zahn (SPD) kam um 17:50 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 43 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Dr. Waselewski antwortet, dass das BTHG und auch das PSG II schon jetzt Auswirkungen haben. Der Landkreis ist Modellkommune und erstellt bereits Leistungsbescheide. Diese Tatsache wurde bereits 2018 beschlossen und im Detail begründet.

 

Herr Dr. Schwarz (FUWG) machte auf § 9 Abs. 5 a) der Geschäftsordnung aufmerksam. Der Kreistag darf eine Angelegenheit, die auf der Tagesordnung steht, vertagen. Herr Dr. Schwarz hält seinen Antrag aufrecht.

 

Herr Hüttemann (SPD) erörterte den Verfahrenszustand und sieht den Haushalt dabei als Übergangshaushalt an. Zum einen kann heute über den Haushalt beschlossen werden oder er wird auf eine Sitzung noch im Dezember vertagt. Sollte sich der Kreistag für Januar entscheiden, befinden wir uns in der vorläufigen Haushaltsführung. Die dritte Variante wäre, der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung in der aber eine Grenze von 40,1 % Kreisumlage festgeschrieben wird, die dann im Laufe des Jahres 2019 erreicht werden muss.

 

Frau Leuschner (SPD) verließ den Sitzungsraum um 17:55 Uhr.

Es waren somit 42 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Herr Schmette (CDU) fragte nach, ob es rechtlich möglich ist, dass der Haushaltsplan von der Haushaltssatzung abweicht. Wenn also 40,1 % beschlossen werden, der Haushaltsplan aber 40,3 % ergibt.

Herr Dr. Isensee sagte, dass dann ein unausgeglichener Haushalt beschlossen wird.

 

Frau Leuschner (SPD) kam um 17:58 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 43 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Herr Mewes (FUWG) kann nicht nachvollziehen, dass schon alle Möglichkeiten zum Einsparen ausgeschöpft sein sollen. Er merkte an, dass die Vereine Betriebskostenzuschüsse für die Sportanlagen an die Gemeinden zahlen müssen. Der Landkreis hingegen verlangt von den Vereinen keine Nutzungskosten. Dies ist eine Ungleichbehandlung, die seit 2 Jahren bekannt ist. Er hat das Thema zu einer Satzungsregelung bereits bei Frau Herzig angesprochen. Es bestehen also noch einige Möglichkeiten, wie auch Personalreduzierung oder Arbeitszeitreduzierung, in Bezug auf Teilzeit, um Gelder einzusparen. Auch zum Thema Breitband sollte die Verwaltung die Kosten überprüfen. So müssen Kommunen, die aus der ARGE ausgetreten sind, die Kosten dennoch tragen. Um aber einer Kürzung der freiwilligen Aufgaben aus dem Weg zu gehen, sollten andere Methoden gefunden werden. Herr Mewes nannte als Beispiel, dass einige Kommunen, Landkreise und Städte für ihre Museen, Musikschulen oder Denkmäler Stiftungen gegründet und somit Zuschüsse reduziert haben. 5,1 Mio. € Aufwand für Museen, Denkmäler, Musikschulen sind zu verzeichnen. Hier sollte geprüft werden, ob eine Stiftung mehr Effizienz bringt. Außerdem erachtet Herr Mewes es für sinnvoll, einen Finanzausschuss im Landkreis Börde zu bilden.

 

Herr Zahn (SPD) stellte einen Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt über die Haushaltssatzung 2019 auf die 2. Kalenderwoche im Januar zu vertagen.

 

Herr Stichnoth machte deutlich, dass es eine Beratungsfolge für den Haushalt 2019 gab und dass nach dem Kreisausschuss am 21.11.2018 ausführlich geprüft wurde. Wenn es nun zur Vertagung in den Januar kommt, haben wir die vorläufige Haushaltsführung. Er gab zu bedenken, dass bereits 21 Mio. € Fördermittel vom Land für Sanierung von Schulen beantragt wurden. In der vorläufigen Haushaltsführung können diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Der Kreistag sollte dem Landrat die Chance geben, im nächsten Jahr daran zu arbeiten. Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen sollten nicht riskiert werden.

 

Herr Schwenke (CDU) machte klar, dass das politische Ziel der Kreisumlage bei 40,1 % liegt. Der Vorschlag der CDU-Fraktion ist, die freiwilligen Leistungen in Höhe von 360.000 € zu kürzen und mit dem Gießkannenprinzip um 6 % zu kürzen. Die Verwaltung sollte dies prüfen.

 

Herr Dr. Schwarz (FUWG) beantragte eine kurze Unterbrechung der Sitzung von 5 Minuten, damit sich die Fraktionsvorsitzenden beraten können. Diese Unterbrechung erfolgte.

 

Werner Müller (SPD) verließ den Sitzungsraum um 18:13 Uhr.

Es waren somit 42 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Michael Webel (CDU) verließ den Sitzungsraum um 18:28 Uhr.

Es waren somit 41 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Herr Dr. Isensee gab daraufhin folgenden Antrag bekannt: Die Beratung zum TOP 6.6  „Haushaltssatzung 2019“ wird auf den 12.12.2018 vertagt. Die Fraktionsvorsitzenden unterbreiten der Verwaltung rechtzeitig Einsparvorschläge.

 

Herr Dr. Isensee ließ über den Antrag, den TOP 6.6 „Haushaltssatzung 2019“ auf den 12.12.2018 zu vertagen, abstimmen:

 

Zustimmungen:31

Ablehnungen:sieben

Enthaltungen:drei

 

Damit findet am 12.12.18 eine erneute Kreistagssitzung statt.