Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Isensee erklärte, dass jeder Einwohner nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt ist, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen.
Seitens anwesender Einwohner gab es keine Fragen.
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