Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl des Kreistages am 26. Mai 2019 - Einteilung der Wahlbereiche  

 
 
43. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 18:04
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/BKT/0571 Wahl des Kreistages am 26. Mai 2019 - Einteilung der Wahlbereiche
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Herzig Kreiswahlleiterin
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne

Iris Herzig (Fachbereichsleiterin 3) erklärte, dass der Kreis bei Wahlen in entsprechende Wahlbereiche einzuteilen ist. Die Vorlage wurde anhand jüngster Rechtssprechung erstellt. Es wird vorgeschlagen zukünftig vier Wahlbereiche zu bilden. Der oberste Prüfungsmaßstab für die Einteilung in Wahlbereiche ist der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Letztendlich bedeutet das, dass Wahlbereiche möglichst gleich groß sein sollen und die Abweichungen nur gering. Wenn das nicht der Fall ist, muss ein entsprechender Sachgrund vorliegen. Legitime Abweichungen könnten örtliche Begebenheiten, Verflechtungsbeziehungen, Kreisgebietsreformen, natürliche Grenzen und unterschiedliche Einwohnerdichten sein. Bei der Prüfung des Sachverhaltes konnten solche Sachgründe für den Landkreis Börde nicht festgestellt werden. Selbst wenn Sachgründe für eine Abweichung vorliegen würden, so müssten diese auch entsprechend gewichtet werden. Zu große Abweichungen zwischen den Wahlgebieten ohne entsprechende Sachgründe können durchaus zur Ungültigkeit der Wahl führen.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) merkte im Namen ihrer Fraktion an, dass es bei sieben Wahlbereichen bleiben sollte. Grundtenor dafür ist, dass durch die Vergrößerung der Wahlbereiche die Kenntnis über die zu wählenden Personen verloren gehen könnte. Dennoch ist der Vorschlag mit den vier Wahlbereichen die rechtlich sichere Variante. Es wäre schön, wenn zwischen den beiden Möglichkeiten eine Variante gefunden wird. Eine Wiederholungswahl wäre das größte Übel.

 

Albrecht von Bodenhausen (CDU) stimmte Frau Tiedge zu. Größere Wahlbereiche werden dazu führen, dass die Kandidaten eher unbekannt für ihre Wähler sein werden. Der Bevölkerung wird kein Gefallen getan, wenn die vier Wahlbereiche durchgesetzt werden. Die rechtliche Situation ist ihm durchaus bewusst, dennoch wird die Wahl für den Bürger damit erschwert.

 

Frank Hüttemann (SPD) bezog sich auf die Rechtssprechung in Brandenburg zu dieser Thematik. Die Entscheidung dort erfolgte mit verschiedenen Verweisen und insbesondere der Verweis auf eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht zum Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sollte zur Entscheidungsfindung beitragen. Damals war die Stadt Magdeburg betroffen. Ein Problem entsteht immer dann, wenn man relativ kleine im Verhältnis zu relativ großen Wahlbereichen betrachtet. Wenn man nur kleine Wahlbereiche hat und dort auch eine örtliche Vernetzung findet, wäre das in Ordnung. Im Landkreis wird man dann jedoch an Grenzen stoßen, da die Grenzen der Einheits- und Verbandsgemeinden eingehalten werden sollen. Es entsteht ein unterschiedlicher Erfolgswert der Stimme, wenn man einen kleinen Wahlbereich hat, wo z. B. 1000 Stimmen ausreichen würden, um dann in der Folge im Kreistag einzuziehen und wenn man einen großen Wahlbereich hat, in dem der Kandidat selbst mit 3000 Stimmen nicht die Chance auf einen Platz im Kreistag hat. Genau diesen Aspekt hat das Bundesverwaltungsgericht angemahnt. Es ist daher sorgfältig zu überlegen und abzuwägen, wenn große Unterschiede zwischen den Wahlbereichen bestehen. Dabei ist auch nicht auszuschließen, dass, wenn die Wahlbereichseinteilung anders beschlossen wird als sie vorgeschlagen ist, eine Anfechtung der Wahl erfolgen kann und in der Folge eine Wiederholungswahl stattfinden müsste. Das könnte wiederum einen Zusammenbruch der Wahlbeteiligung zur Folge haben. Die Variante mit den vier Wahlbereichen würde auch die großen Bereiche des Kreises, also Wanzleben, Oscherleben, Haldensleben und Wolmirstedt widerspiegeln. Die Abweichungen zwischen den Wahlbereichen liegen hier bei weit unter 10 %.

 

Die Vorlage wurde mit einer Ablehnung und sechs Enthaltungen zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.