Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mündliche Information zur Rückübertragung der Schulträgerschaft Gemeinschaftsschule Sülzetal Berichterstatter: Frau Friederike Hecht, Fachdienstleiterin Bildung Frau Elke Witzel, Fachdienstleiterin Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 12.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben


Frau Hecht gibt einen Überblick zur Thematik Rückübertragung der Gemeinschaftsschule Sülzetal. Sie führt an, dass der Antrag zur Rückübertragung der Schulträgerschaft dem Landkreis nunmehr vorliegt und hausintern in Abstimmung mit dem FD Recht gesichtet wird.

Zum Hintergrund führt sie an, dass mit Wirkung vom 01.01.2006 die Trägerschaft bei der Gemeinde Sülzetal liegt. Die Schule wurde mit Fördermitteln umgebaut und stellt heute einen modernen Schulbau dar. Jedoch hat sich die finanzielle Situation der Gemeinde Sülzetal über die Jahre kontinuierlich verschlechtert, so dass die Gemeinde wieder an den Landkreis herangetreten ist und darum gebeten hat zu prüfen, inwieweit es möglich ist, die Schulträgerschaft wieder auf den Landkreis zu übertragen.

 

Die damalige Sekundarschule ist seit dem Schuljahr 2017/18 eine aufwachsende Gemeinschaftsschule mit stabilen Schülerzahlen. Besondere Herausforderung im Verfahren stellt der zu prüfende PPP-Vertrag dar, der durch den Fachdienst Recht genauer betrachtet wird. Der Fachdienst Bildung hat die Aufgabe, Varianten zu prüfen, wie der Schulstandort betrachtet werden kann.

 

Frau Witzel gibt Auskünfte zur rechtlichen Situation der Rückübertragung. Verfügt eine Gemeinde, auch in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, nicht mehr über die erforderliche Finanz- oder Verwaltungskraft, um eine erforderliche Schule fortzuführen, muss die zuständige Behörde und das ist in diesem Fall nach dem Schulgesetz das Landesschulamt, die Entscheidung treffen, die Schule wieder in die Trägerschaft des Landkreises zu übergeben.

Der Landkreis hat mit dem Landesschulamt vereinbart, dass dieser Antrag auf dem Dienstweg vorgelegt wird, das heißt über den Landkreis. Der Fachdienst Bildung erarbeitet gegenwärtig dazu die schulfachliche Stellungnahme. Es handelt sich dabei um eine erforderliche Schule, d. h. diese Schule ist auch perspektivisch bestandssicher.

Die Kommunalaufsichtsbehörde prüft die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht nur derzeitig, sondern auch mit Blick auf die Zukunft.

 

Als Fachdienstleiterin für die Kommunaufsicht gibt sie allgemein einen Überblick über die Haushaltslage der Gemeinde Sülzetal. Gegenwärtig weist der Ergebnisplan ein Defizit von rund 4,8 Mio€ auf. Es wird also auch im mittelfristigen Ergebnisplan keinen finanziellen Haushaltsausgleich geben. Da sich die Haushaltslage seit Jahren nicht wesentlich verbessert hat, ist die Gemeinde, auf Initiative des Innenministeriums, in einem Pilotprojekt des Haushaltskennzahlensystems. Ziel ist die Herbeiführung eines mittelfristigen Haushaltsausgleiches. Die Kommunalaufsicht wird konstatieren, dass die Gemeinde Sülzetal momentan nicht über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt und auch perspektivisch nicht davon auszugehen ist. Dies heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Landkreis verpflichtet ist, in den PPP-Vertrag einzutreten.

 

Herr Czernitzki

hinterfragt das Kostenvolumen für diese Schule im Vergleich zu anderen Schulen.

 

Frau Witzel führt aus, dass es eine Vorberatung zwischen Landkreis und Gemeinde gibt, wonach der Landkreis analog der Regelung im Schulgesetz 70 % der Kosten zahlt, das sind in Summe jährlich 382 T€. Der PPP-Vertrag hat eine Vertragsdauer von 25 Jahren und stellt ein sogenanntes Erwerbermodell dar. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Gemeinde kommunaler Eigentümer der Schule.