Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Falke greift seine Antrage aus dem letzten Fachausschuss zum Schulstandort Ausleben auf und hinterfragt den jetzigen Stand. Er bezieht sich dabei auf Herrn Küstermann, der dieses Thema auf der letzten Kreistagssitzung ebenfalls angesprochen hat.
Frau Herzig führt dazu aus, dass hier zwei Themen getrennt voneinander zu betrachten sind. Zum einen ist es die finanzielle Seite zur Schulentwicklungsplanung und zum anderen sind dies die Investitionen am Schulstandort Oschersleben. Sie stellt an dieser Stelle grundsätzlich klar, dass die Investitionen an der SEK V nichts mit dem Schulstandort Ausleben zu tun haben. Dazu wird es eine schriftliche Antwort geben. Sie informiert, dass es an der SEK V einen hohen Investitionsbedarf gibt, z. B. in Bezug auf die Barrierefreiheit und Wärmedämmung. Ein weiterer Handlungsbedarf an dieser Schule ergibt sich daraus, dass diese im Eigentum der Stadt Oschersleben ist und diese einen Eigenbedarf für die Grundschule angemeldet hat. Daher ist der Landkreis als Schulträger in der Verantwortung, Ersatz zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurde die Möglichkeit genutzt, einen Antrag nach STARK III zu stellen. Dies steht nicht in Verbindung mit der SEK Ausleben.
Die SEK ist derzeitig zweizügig und soll dies auch zukünftig bleiben. Gegenwärtig ist die Schule im Antragsverfahren zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule. Zur SEK Ausleben führt sie weiter aus, dass vor zwei Jahren, im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung, die Bestandsfähigkeit als gefährdet erachtet wurde. Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf, der aus heutiger Sicht erneut betrachtet werden muss. Dazu wird es in der kommenden Sitzung im Oktober erneute eine sachbezogene Darstellung geben.
Herr Falke gibt zu bedenken, dass die vor Ort agierenden Beteiligten nicht diesen Kenntnisstand haben, da der hauptamtliche Bürgermeister der Westlichen Börde in anderer Weise agiert.
Herr Czernitzki bestätigt die Aussagen von Herrn Falke und informiert über einen Briefumlauf der Eltern und Bürgerinitiative zum Erhalt der Calvörder Schule. Hier handelt es sich um eine ähnliche Thematik und bittet um den Standpunkt der Verwaltung.
Frau Hecht konstatiert, dass die SEK Calvörde derzeitig ein sicherer Schulstandort ist. Auch in Anbetracht des Schulstandortes weist die Schule gewissermaßen ein Alleinstellungsmerkmal auf, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Gefährdung des Standortes ausgegangen werden kann. Problematik dort ist jedoch, dass das Gebäude im Eigentum der Gemeinde ist und das erschwert Investitionen durch den Landkreis. Demnach werden vorerst einmal sicherheitsrelevante Belange umgesetzt und auch entsprechend im Haushalt eingeplant.
Frau Herzig ergänzt, dass das gesamte Schulgebäude und das dazugehörige Gelände sich im Eigentum von Calvörde befindet. Insofern wurde keine Priorität gesehen, hier entsprechende Mittel einzusetzen. Die Haushaltssituation der Gemeinde Calvörde ist wie bei vielen anderen auch angespannt und sie ist von sich aus nicht in der Lage, die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Eine Antragstellung über STARK III wurde in 2016 geprüft. Der dafür erforderliche Demografiescheck wurde nicht erfüllt. Demnach müsste eine Bestandsfähigkeit über 15 Jahre nachgewiesen werden mit einer Schüleranzahl von 240 Schülern.
Herr Jahn fragt nach, inwieweit diese Information auch so an die Schulen weitergegeben wurde, dass auch die Eltern der Kinder auf dem gleichen Kenntnisstand sind. In einem Bürgerbrief, der an die Haushalte gegangen ist, steht eindeutig, dass die Gemeinde Mittel zur Verfügung stellt, aber die Fördermittel aus dem Landkreis nicht kommen. Hier besteht aus seiner Sicht ein Klarstellungsbedarf.
Frau Herzig informiert dazu, dass eine schriftliche Beantwortung bereits in 2016 erfolgte, auch die Schulleitung wurde entssprechend informiert. Ein Vor-Ort-Besuch mit dem Bildungsminister hat dazu stattgefunden. Jedoch verfügt der Landkreis über keine Schulbaukasse. Gegenwärtig besteht ein Investitionsbedarf von 100 Mio€ an den Landkreis, Calvörde ist eine davon.
Herr Schmette greift die Aussage von Frau Herzig auf, dass aus ihrer Sicht 120 Kinder pro Schule zu wenig sind. Der Gesetzgeber lässt dies aber ausdrücklich zu, zumindest für bestimmte Teile des Landkreises. Somit sollte der Landkreis dies auch zulassen, wenn es vom Gesetzgeber vorgegeben wird.
Frau Herzig führt dazu an, dass aus ihrer Sicht die Diskussion um Mindestschülerzahlen eine sehr einseitige Diskussion darstellt. Diese geben nur den Rahmen vor. Es ist jedoch auch die Frage zu stellen, was für die Kinder am besten ist, denn wenn ein Schulstandort vorgehalten werden soll, hat der Landkreis die Verpflichtung, die notwendigen Investitionen zu tätigen, so dass ein entsprechender Unterricht auch gestaltet werden kann. Herr Czernitzki sprach auch mal das Thema der Lehrer an. Es kann festgehalten werden, dass ein Lehrermangel besteht, der die Qualität der Lehrer einschränkt. Weiterhin spielen auch Schulwege eine Rolle und welche Angebote den Schülern gemacht werden können. Existiert eine Schule mit 120 Schülern, stellt sich die Frage, wieviel zusätzliche Angebote für Schüler noch unterbreitet werden können, wenn man die Lehrerstunden dazu betrachtet.
Frau Nielebock fragt nach dem Sachstand Schulstandort Wolmirstedt.
Frau Herzig führt den Kreistagsbeschluss an, welcher den Auftrag an die Kreisverwaltung erteilt hat, den Tausch der Schulgebäude umzusetzen. Einen ähnlichen Beschluss gibt es auch vom Stadtrat in Wolmirstedt. Derzeitig wird geschaut, unter welchen Bedingungen dies zu realisieren ist. Gegenwärtig ist der Stand, dass eine bilanzielle Darstellung möglich ist, die nicht dazu führt, dass einer der beiden Vertragspartner evtl. noch einen Kredit aufnehmen müsste. Der Ergebnishaushalt beider wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht belastet.
Damit wird aber nicht gleichzeitig die Harnisch-Schule zu einer Grundschule. Letztlich geht es darum, wieviel zahlt der Landkreis an die Stadt Wolmirstedt, damit die Harnisch-Schule zur Grundschule umgebaut werden kann. Es soll ein Planer beauftragt werden, der einen Kostenpunkt bestätigt. Was müsste also an der Schule getan werden, um sie entsprechend dem Bedarf einer Grundschule auch herzurichten? Die damit entstehenden Planungskosten in Höhe von 150 € sollen zu gleichen Teilen zwischen Landkreis und Stadt geteilt werden. Der Stadtrat soll darüber am 29.09.18 beschließen.
Frau Sladky macht auf die alljährlich Ende September stattfindende interkulturelle Woche aufmerksam. |
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