Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung des Landrates  

 
 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 29.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:52
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Leuschner nahm die Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung des neuen Landrates vor. Dazu bat sie Herrn Martin Stichnoth nach vorn.

 

Ernennung:

Im Namen des Kreistages des Landkreises Börde ernannte sie Herrn Stichnoth mit Wirkung vom 07.09.2018 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 7 Jahren zum Landrat.

Die Urkunde sowie die Planstelleneinweisung und der Besoldungsfeststellungsbescheid wurden übergeben und unterzeichnet.

 

Vereidigung:

Frau Leuschner verlas die Eidesformel. Herr Stichnoth sprach diese unter Erheben der Hand nach: „Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. So wahr mir Gott helfe.“

Die Niederschrift über die Vereidigung wurde von beiden unterschrieben, nachdem Frau Leuschner diese vorgelesen hatte.

 

Verpflichtung:

Herr Stichnoth wurde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten gemäß § 71 KVG LSA verpflichtet. Die Vorschrift erklärt die Pflichten der ehrenamtlich Tätigen aus § 32 und das Mitwirkungsverbot nach § 33 KVG LSA entsprechend anwendbar.

Ferner verpflichtete die erste stellvertr. Kreistagsvorsitzende den Landrat als Beamten auf Zeit, zur Beachtung der Pflichten gemäß der §§ 33 bis 36 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), des § 37 BeamtStG i. V. m. § 51 Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), des § 54, § 70 sowie §§ 73 bis 81 LBG LSA. Die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten bestimmen sich nach den in den §§ 47 und 48 BeamtStG getroffenen Regelungen.

Herr Stichnoth bestätigte durch Unterzeichnung den Empfang eines Abdruckes der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Frau Leuschner gratulierte dem zukünftigen Landrat und wünschte ihm alles Gute.

 

Herr Walker ergriff das Wort. Er sprach einige Worte und wünschte Herrn Stichnoth ebenfalls alles erdenklich Gute für seine bevorstehende Zeit als Landrat.

 

Im Anschluss nahm Herr Stichnoth weitere Glückwünsche von den Kreistagsmitgliedern entgegen und sprach daraufhin selbst einige Worte.

Er legte seine Ziele für den Landkreis Börde dar. Der Landkreis müsse sich auch weiterhin modern und innovativ entwickeln. Das ist jedoch nur mit der Unterstützung der Kreistagsmitglieder und der Bürger möglich. Die einzelnen Parteien, aber auch die Landwirtschaft, verschiedene Unternehmen und die Industrie sollen u. a. im Fokus stehen. Das gilt auch für die Entwicklung zukunftsfähiger Schulen, einer angemessenen Gesundheitsversorgung und eines starken Rettungsdienstes, Brand- und Katastrophenschutzes. Er ging weiterhin auf die Wichtigkeit des Kreisentwicklungskonzeptes ein. Zudem sei eine engagierte und motivierte Verwaltung für die Umsetzung dieser Ziele unverzichtbar. Er freut sich auf die kommenden Aufgaben und bedankte sich für all die Glückwünsche.