Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Leuschner las noch einmal alle Personen vor, welche für die Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses – Amtsgericht Haldensleben vorgeschlagen wurden. Dies waren
Hierbei war zu beachten, dass die Wahl gemäß § 56 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen ist. Es hätte offen gewählt werden können, wenn kein Mitglied widersprochen hätte.
Da Frau Blenkle der offenen Wahl widersprach, wurde der Wahlvorgang geheim und mit Stimmzetteln durchgeführt.
Herr Blanck und Herr Webel meldeten sich auch hier freiwillig, um nach der Wahl die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.
Die Wahl wurde während einer kurzen Pause vorbereitet.
Anschließend begann die Wahlhandlung. Auf dem Stimmzettel waren alle sieben Vorschläge für die Vertrauenspersonen aufgeführt und mit einer Ankreuzmöglichkeit versehen. Es konnten sieben Kreuze vergeben werden. Die Abgabe von weniger als sieben Stimmen war zulässig. Jede zusätzliche Beschriftung, Kennzeichnung oder sonstige Gestaltung des Stimmzettels führte zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.
Vor der Tür waren Wahlkabine und Urne aufgebaut. Dort wurden auch die Stimmzettel ausgehändigt.
Es erfolgte die Wahlhandlung.
Im Anschluss wurden die Stimmen während einer kurzen Pause ausgezählt.
Frau Leuschner verkündete das Wahlergebnis. Beschluss:
Der Kreistag wählte die in Anlage 1 aufgeführten sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.
Die Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben wurden per Stimmzettel mittels geheimer Wahl bestimmt. Hierzu musste jeder Vorschlag mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Bei anwesenden sechsundvierzig Kreistagsmitgliedern entsprach dies einunddreißig Stimmen.
Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Damit haben alle Kandidaten die Zweidrittelmehrheit erreicht.
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/BKT/0572 erhoben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||