Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben  

 
 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7.7 Beschluss:2018/BKT/0572
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:52
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/BKT/0572 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses - Amtsgericht Haldensleben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Lasner Justitiar
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Beteiligt:Bereich Recht
Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne   

Frau Leuschner las noch einmal alle Personen vor, welche für die Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses – Amtsgericht Haldensleben vorgeschlagen wurden. Dies waren

 

  1. Herr Alvermann, Frank
  2. Herr Czernitzki, Klaus
  3. Herr Eichler, Norbert
  4. Herr Hüttemann. Frank
  5. Herr Jahn, Hartmut
  6. Herr Säuberlich, Patrick
  7. Herr Senkel, Frank

 

Hierbei war zu beachten, dass die Wahl gemäß § 56 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen ist.

Es hätte offen gewählt werden können, wenn kein Mitglied widersprochen hätte.

 

Da Frau Blenkle der offenen Wahl widersprach, wurde der Wahlvorgang geheim und mit Stimmzetteln durchgeführt.

 

Herr Blanck und Herr Webel meldeten sich auch hier freiwillig, um nach der Wahl die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.

 

Die Wahl wurde während einer kurzen Pause vorbereitet.

 

Anschließend begann die Wahlhandlung. Auf dem Stimmzettel waren alle sieben Vorschläge für die Vertrauenspersonen aufgeführt und mit einer Ankreuzmöglichkeit versehen. Es konnten sieben Kreuze vergeben werden. Die Abgabe von weniger als sieben Stimmen war zulässig. Jede zusätzliche Beschriftung, Kennzeichnung oder sonstige Gestaltung des Stimmzettels führte zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.

 

Vor der Tür waren Wahlkabine und Urne aufgebaut. Dort wurden auch die Stimmzettel ausgehändigt.

 

Es erfolgte die Wahlhandlung.

 

Im Anschluss wurden die Stimmen während einer kurzen Pause ausgezählt.

 

Frau Leuschner verkündete das Wahlergebnis.


Beschluss:

 

Der Kreistag wählte die in Anlage 1 aufgeführten sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Haldensleben.


 

Die Vertrauenspersonen als Beisitzer des Schöffenwahlausschusses für das Amtsgericht Haldensleben wurden per Stimmzettel mittels geheimer Wahl bestimmt. Hierzu musste jeder Vorschlag mindestens eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Bei anwesenden sechsundvierzig Kreistagsmitgliedern entsprach dies einunddreißig Stimmen.

 

Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:

 

  1. Alvermann, Frankfünfundvierzig Stimmen
  2. Czernitzki, Klausvierundvierzig Stimmen
  3. Eichler, Norbertvierzig Stimmen
  4. Hüttemann. Franksechsundvierzig Stimmen
  5. Jahn, Hartmutzweiundvierzig Stimmen
  6. Säuberlich, Patricksechsundvierzig Stimmen
  7. Senkel, Frankzweiundvierzig Stimmen

 

Damit haben alle Kandidaten die Zweidrittelmehrheit erreicht.

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/BKT/0572 erhoben.