Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse  

 
 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 29.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:52
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Leuschner bemerkte, dass der Bericht über die gefassten Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® eingefügt und allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.

 

Sie wies zudem darauf hin, dass die Präsentation zum aktuellen Stand des Kreisentwicklungskonzeptes als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® eingestellt wurde.

 

Landrat Hans Walker informierte über folgende Angelegenheiten:

 

  • Verwendung des BK-Kennzeichens

Das BK-Kennzeichen darf ab 01.09.2018 auch im Landkreis Schwäbisch Hall (bisher Landkreis Börde und Rems-Murr-Kreis) verwendet werden.

 

  • Spatenstich für Glasfasernetz ARGE-Gemeinden am 28.08.2018

Vor einiger Zeit wurde mit acht ARGE-Gemeinden des Landkreises Börde die Errichtung eines „Breitband-Giga-Netz-Ausbaus“ beschlossen. Aus diesem Anlass wurde am 28.08.2018 um 11:00 Uhr am Innovations- und Gründerzentrum in Barleben ein symbolischer Spatenstich für die gesamte Baumaßnahme gesetzt. Die Investition wird Kosten in Höhe von 170 Mio. EUR in Anspruch nehmen. Der Ausführungszeitkorridor ist von 2018 bis 2020 geplant. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes werden je nach Kundenwunsch Übertragungsraten von 150 bis 1.000 Mbits/s möglich sein. Es werden ca. 32.000 private und 5.600 gewerblich Anschlüsse entstehen.

 

  • Integriertes Kreisentwicklungskonzept

Wie bereits von Frau Leuschner erwähnt, wurde die Präsentation zum Kreisentwicklungskonzept im ALLRIS® als Anlage zu TOP 5 eingestellt. Sie steht auch auf der Website des Landkreises Börde „www.landkreis-boerde.de“ zur Verfügung.

 

  • Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes für Sachsen-Anhalt

Durch die Neuerungen im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sind Anpassungen in der Hauptsatzung des Landkreises Börde und in der Geschäftsordnung des Kreistages erforderlich. Eine Beschlussfassung hierüber ist für den Kreistag am 28.11.2018 geplant.