Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Leuschner erklärte, dass jeder Einwohner nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt ist, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen. Nach Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sind Einzelheiten in der Geschäftsordnung zu regeln. Ein möglicher Beschluss ist zum Ende des Jahres vorgesehen.
Seitens anwesender Einwohner gab es keine Fragen.
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