Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Kreistagsmitglieder und der Beschlussfähigkeit  

 
 
20. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 1
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 29.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:52
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Die erste stellvertretende Kreistagsvorsitzende Angela Leuschner eröffnete die 20. ordentliche Sitzung des Kreistages um 16:01 Uhr.

 

Sie wies zunächst auf § 3 Abs. 1 S. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages hin. Bild- und Tonaufzeichnungen sind demnach ausschließlich durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien zulässig. Besuchern sind derartige Aufzeichnungen nicht gestattet. Zur Information lagen einige Exemplare der Geschäftsordnung in den Besucherreihen bereit.

 

In Gedenken an das am 23.06.2018 verstorbene Kreistagsmitglied Ralf-Peter Geisthardt sprach Frau Leuschner einige Worte über sein Leben und Wirken. Eine Gedenkminute wurde eingelegt.

 

Frank Hüttemann (SPD) kam um 16:04 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 47 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Aufgrund des Ablebens von Herrn Geisthardt erfolgte anschließend die Verpflichtung eines neuen Kreistagsmitgliedes. Nächstfestgestellter Bewerber aus dem Wahlbereich I der CDU war Hans-Werner Kraul (CDU) aus Oebisfelde-Weferlingen, Ortsteil Weferlingen. Seit dem 12.07.2018 ist er Mitglied des Kreistages. Frau Leuschner begrüßte im Namen aller Kreistagsmitglieder Herrn Kraul als neues Mitglied zu seiner ersten Kreistagssitzung. Anschließend kam sie ihrer Aufgabe nach, Herrn Kraul auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.

 

Sie verlas folgenden Text:

„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Amtspflichten gemäß § 53 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt und weise im Besonderen auf den § 30 „Ehrenamtliche Tätigkeit“ und auf die §§ 32 und 33 des Kommunalverfassungsgesetztes hin, die die Pflichten der ehrenamtlichen Tätigen und die Mitwirkungsverbote behandeln.

Weiterhin belehre ich Sie darüber, dass sich jedes Kreistagsmitglied aufgrund des § 108 e Strafgesetzbuch strafbar macht, wenn es als Mitglied des Kreistages einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt.“

 

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung:

 

Frau Leuschner stellte fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurde. Die Einladungen und die entsprechenden Unterlagen wurden den Kreistagsmitgliedern am 20.08.2018 elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

Feststellung der Beschlussfähigkeit:

 

Von den 54 Kreistagsmitgliedern plus Landrat waren 47 anwesend. Der Kreistag war somit beschlussfähig.