Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:58
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Albrecht von Bodenhausen (CDU) verließ den Sitzungsraum um 17:45 Uhr.

Es waren somit 43 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Herr Dr. Isensee informierte, dass die Beantwortungen der Anfragen auf der letzten Sitzung des Kreistages am 09.05.2018 als Anlage im ALLRIS® zu dieser Sitzung eingestellt wurden.

 

Martin Schindler (SPD) ging auf die Beantwortung seiner Anfrage auf der letzten Sitzung des Kreistages zum Qualitätsmanagement ein. Durch den Landrat wurde mitgeteilt, dass es ein reines Qualitätsmanagement nicht gibt, jedoch wurde auf die „Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung“ verwiesen. Zum Umgang mit Kritik wird allerdings nur geregelt, dass diese konstruktiv und sachlich geäußert wird. Es fehlt aber eine Regelung, wie die Mitarbeiter und die Vorgesetzten der Verwaltung dann mit dieser Kritik umgehen sollen.

 

Matthias Schwenke (CDU) und Friedrich Rabe (DIE LINKE) verließen

um 17:46 Uhr die Sitzung.

Es waren somit 41 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Zur Qualitätssicherung gehört, dass offen, sachlich und wohlwollend mit Kritik umgegangen wird. Auch sollte Kritik erwünscht sein, wenn jemandem Missstände offenkundig werden.

 

Herr Schindler regte deshalb an, dass für die Verwaltung und den Kreistag eine Richtlinie entwickelt wird, wie mit Kritik umzugehen ist. Diese Richtlinie könnte dann Grundstein für ein zu erarbeitendes Qualitätsmanagement sein. Die Erarbeitung sollte nicht ad hoc erfolgen, sondern Herr Schindler empfahl dies zusammen mit dem neuen Vorsitzenden des Kreistages und dem künftigen Landrat im schriftlichen Verfahren oder auch in einer Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Er bot hierzu seine Unterstützung an.

 

 

Anschließend ging Herr Schindler auf seine Anfrage zur Grundwassergefährdung durch die Deponie in Haldensleben und seiner Bitte um Einsichtnahme in die entsprechenden Prüfprotokolle ein.

 

Herr Dr. Schwarz verließ um 17:47 Uhr die Sitzung.

Es waren somit 40 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Er berichtete von seiner Teilnahme an einer Buchlesung des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gerhard Schindler. In seiner Zeit als Präsident hatte er mehr Transparenz in der BND-Behörde gefordert und hat diese sogar bei dem Geheimdienst eingeführt. Im Gegensatz dazu wird hier im Landkreis seit fünf Wochen das übliche Tauziehen vollzogen, wie Herr Schindler Einblick in die letzten Grundwasseruntersuchungen erhalten kann.

Die Deponie in Haldensleben liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Auch wurden giftige Stoffe wie Arsen, Cadmium und Bor im Abstrom der Deponie nachgewiesen und aufgeführt, da diese über der sogenannten Geringfügigkeitsschwelle liegen. Er fragte in diesem Zusammenhang, welche Stoffe unterhalb dieses Schwellenwertes nachgewiesen wurden.

In der Beantwortung seiner Anfrage wurde erwähnt, dass es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (KsB AöR) und der unteren Wasserbehörde des Fachdienstes Natur und Umwelt gibt. Er bat hierbei um den Inhalt dieser beiden Auffassungen und um das entsprechende Abwägungsergebnis.

Aufgrund der Information in seiner Beantwortung, dass es eine geänderte Fließrichtung des Abstroms des Grundwassers gibt, erkundigte er sich, wohin das Grundwasser im Trinkwasserschutzgebiet fließt.

 

Herr Schindler informierte, dass er in einer E-Mail vom 18.06.2018 durch die Verwaltung die lang erwartete Antwort zu seiner Frage zu den Musikprojekten erhalten hat: „Der Ausschluss von Musikprojekten war zu keiner Zeit beabsichtigt. Wir werden die Formulierung deutlich verständlich wählen.“. Er bat um schriftliche Beantwortung, weshalb es um diese Frage ein in der Summe stundenlanges Tauziehen beginnend mit der Sitzung des Kreistages am 15.11.2017 und dann ein ganzes halbes Jahr zermürbend fortgesetzt, in allen Jugendhilfeausschuss- und Kreistagssitzungen sowie unzählige Schreiben gab.

 

 

Der Kreistagsvorsitzende wies darauf hin, dass die Führung der Verwaltung die Kompetenz des Landrates ist. Somit ist er letztendlich für den Umgang mit Kritik in der Verwaltung zuständig. Er fragte den Landrat, ob er die Fragen von Herrn Schindler sofort beantworten möchte oder ob diese zu Protokoll gehen und schriftlich beantwortet werden.

 

 

Herr Walker schlug vor die Anfragen schriftlich zu beantworten. Zur Einsichtnahme in die Prüfprotokolle erinnerte er daran, dass diese Unterlagen der KsB AöR gehören und somit eine direkte Möglichkeit der Einsichtnahme durch den Kreistag nicht zulässig ist. Herr Schindler hätte jedoch gegebenenfalls diese Möglichkeit als Verwaltungsratsmitglied der KsB AöR.

 

 

Der Kreistagsvorsitzende erklärte auf Nachfrage von Herrn Schindler, dass selbstverständlich eine Beantwortung durch den Landrat erfolgt, wenn die Zuständigkeit der Landkreisverwaltung, zum Beispiel im Rahmen der unteren Wasserbehörde, gegeben ist.

 

 

Hierzu ergänzte Herr Walker, dass durch ihn zunächst eine Prüfung der Unterlagen erfolgen muss. Die untere Wasserbehörde hat dabei administrative Aufgaben und der KsB AöR obliegt die Entsorgungspflicht. Deshalb können durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen. Nach der Prüfung wird Herr Schindler eine Antwort erhalten.

 

 

Herr Blanck schlug vor, dass sich der zuständige Umwelt- und Wirtschaftsausschuss mit dem Thema der Deponie in Haldensleben befasst und für eine gewisse Aufklärung sorgt. Da es sich um ein allgemein interessantes Thema für den Kreistag handelt, sollte es nicht nur durch Einzelgespräche und einzelne Informationen erörtert werden.

 

Der Vorschlag von Herrn Blanck fand breite Zustimmung der Mitglieder des Kreistages durch Applaus und Kopfnicken.

 

Der Kreistagsvorsitzende nahm die Anregung von Herrn Blanck auf und betonte, dass es das Recht der Mitglieder des Kreistages ist, über dieses Thema informiert zu werden, wenn die Zuständigkeit des Kreistages vorliegt. Durch die Verwaltung wird dies entsprechend berücksichtigt werden.