Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Aufgrund seines Mitwirkungsverbots erfolgte die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss von Martin Stichnoth (CDU).
Christina Laqua (SPD) ging auf die derzeitige Situation der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ in Wolmirstedt ein. Die Schullandschaft in Wolmirstedt besteht aus einem Gymnasium, der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ und anderen Schulformen. In der Gemeinschaftsschule gibt es derzeitig einen weiterführenden Schuljahrgang bis zur zwölften Klasse. Dadurch erhöht sich die Schülerzahl. Das Gebäude der Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ gehört der Stadt Wolmirstedt. Die Grundschule ist im selben Gebäude untergebracht, wodurch enorme Platzprobleme entstehen. Aus diesem Grund werden die Kinder der fünften, sechsten und siebenten Klasse derzeitig im Gebäude der ehemaligen „Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule“ beschult. Dieses Gebäude ist wiederum Eigentum des Landkreises Börde. Die Schülerzahlen sind zudem nicht rückgängig, sondern weiterhin sehr hoch. Im Stadtrat der Stadt Wolmirstedt wurde lange über eine optimale Lösungsmöglichkeit diskutiert. Zur Wahrung des Wohls der Schüler und des pädagogischen Konzepts wird die Diskussion über einen möglichen Schultausch benötigt und eine Verhandlung über sachliche, fachliche und finanzielle Auseinandersetzung angestrebt. Es muss dafür gesorgt werden, dass für alle Kinder bestmögliche fachliche Voraussetzungen bereitstehen. Da die Trägerschaften unterschiedlich sind, ist ein Schultausch hierzu zwingend notwendig. Sie wies im Namen der Stadtratsmitglieder der Stadt Wolmirstedt darauf hin, dass der Stadtrat hinter diesem Vorhaben steht und befürwortet. Des Weiteren ging Frau Laqua darauf ein, dass sie dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht entnehmen kann, dass den Einwohnern des Landkreises Börde zu aktuellen Tagesordnungspunkten kein Rederecht eingeräumt werden darf. Im Normalfall ist es so, dass die Einwohner die Problematik einer Kreistagssitzung nicht kennen. Daher sollte es möglich sein, sich zu jeglichen Thematiken äußern zu können.
Herr Dr. Isensee wies darauf hin, dass das Fragerecht zu aktuellen Tagesordnungspunkten gesetzlich ausgeschlossen ist. Dennoch wurde die Unterschriftenliste entgegengenommen.
Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) verließ um 17:26 Uhr den Sitzungssaal. Somit waren 44 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Klaus Mewes (FUWG) erläuterte, dass die Variante „Schultausch“ ohnehin im Fokus steht. Es sind jedoch auch die finanziellen Mittel zu betrachten. Sollte der Schultausch vollzogen werden, wird die Stadt Wolmirstedt finanziell zu stark belastet. Unter anderem soll die „Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule“ der Stadt Wolmirstedt zum vollen Wert veräußert werden, obwohl ersichtlich ist, dass die Stadt nur ca. die Hälfte des Gebäuderaumes für ihre Zwecke benötigt. Daher dürfte, rein haushaltsrechtlich gesehen, der Stadt Wolmirstedt für den zweiten Teil des Gebäudes keine Kosten entstehen. Er hatte dies bereits im Kultur- und Sozialausschuss erläutert. Herr Mewes bat die Kreisverwaltung bezüglich der Wertermittlung und des Ausgleiches der Finanzierung der „Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule“ eine Prüfung vorzunehmen. Zu untersuchen ist, ob von diesem Passus im Beschlussvorschlag abgewichen werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die Stadt Wolmirstedt hohe Nachfolgeinvestitionen zu leisten hat, welche mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Im Zusammenhang damit entstehen auch erhöhte Betriebs- und Sachkosten. In den weiteren Gesprächen mit der Stadt Wolmirstedt sollte auf diese Umstände geachtet werden. Zudem befindet sich die Stadt in der Haushaltskonsolidierung. Sie darf folglich nur Aufgaben erfüllen, die im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben liegen, beziehungsweise die zur Konsolidierung beitragen. Er stellte den Antrag die Textpassage „zum vollen Wert“ unter Punkt zwei der Beschlussvorlage zu streichen.
Marc Blanck (Die GRÜNEN/PIRATEN) kam zur Sitzung um 17:28 Uhr wieder hinzu. Somit waren 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Iris Herzig (Fachbereichsleiterin 3) wies darauf hin, dass es sich in diesem Fall um einen Grundsatzbeschluss handelt. Damit soll eine der Alternativen beschlossen werden, damit nachfolgend ein abschließender Vorschlag unterbreitet werden kann. Das Resultat soll dann natürlich weder der Stadt noch dem Landkreis zu Lasten fallen. Die Veräußerung des Gebäudes der „Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule“ zum vollen Wert kann nicht gestrichen werden, da die Kommunen Vermögensgegenstände nur zum vollen Wert veräußern dürfen. Dem Landkreis Börde ist die Haushaltslage der Stadt Wolmirstedt durchaus bewusst. Daher müssen die Verhandlungen unter Berücksichtigung des vollen Gebäudewertes und der kommunalrechtlichen Vorschriften so geführt werden, dass das Ergebnis am Ende beiden Teilen gerecht wird. Es ist in der doppischen Haushaltsführung nicht möglich, die beiden Gebäudewerte zu verrechnen und nur die Differenz als Zahlung zu verlangen.
Herr Dr. Isensee wiederholt den Änderungsantrag von Herrn Mewes zum Verständnis. Der Antrag beabsichtigte die Änderung des Beschlussvorschlags unter Nr. 2 von „Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Veräußerung der Harnisch-Schule zum vollen Wert, die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit der Stadt Wolmirstedt zu treffen.“ in „Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Veräußerung der „Harnisch-Schule“, die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit der Stadt Wolmirstedt zu treffen.“.
Herr Walker wies darauf hin, dass diese Forderung aufgrund des Gesetzes nicht erfüllt werden kann.
Jens Ackermann (FDP) fragte per Geschäftsordnungsantrag, ob die Stadtratsmitglieder der Stadt Wolmirstedt nicht auch einem Mitwirkungsverbot unterliegen.
Herr Dr. Isensee erklärte nach Absprache, dass die Verwaltung dies bereits im Voraus geprüft hat und nur der Bürgermeister einem Mitwirkungsverbot unterliegt.
Regina Blenkle (FUWG) stellte den Geschäftsordnungsantrag, den anwesenden Eltern der Schüler der betroffenen Schulen in Wolmirstedt ein Rederecht zur Beschlussvorlage einzuräumen.
Herr Dr. Isensee wies Herrn Mewes darauf hin, dass über den von ihm genannten Änderungsantrag abgestimmt werden kann. Eine Annahme des Antrages würde die sachliche Situation allerdings nicht ändern, da die Aussage „zum vollen Wert“ gesetzlich vorgeschrieben ist.
Herr Dr. Isensee stellte den Geschäftsordnungsantrag von Frau Blenkle, den Eltern zur vorliegenden Thematik ein Rederecht einzuräumen, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:achtzehn Ablehnung:zwanzig Enthaltung:sieben
Der Geschäftsordnungsantrag wurde damit abgelehnt.
Daraufhin stellte Herr Dr. Isensee den Änderungsantrag von Herrn Mewes, die Worte „zum vollen Wert“ in der Beschlussvorlage zu streichen, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:zwölf Ablehnung:zweiunddreißig Enthaltung:eine
Der Änderungsantrag wurde damit abgelehnt.
Damit wurde über die unveränderte Beschlussvorlage abgestimmt. Beschluss:
1. Der Kreistag stimmte einem Schultausch zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde als geeignetste Lösungsvariante zur Sicherstellung der erforderlichen Schulanlagen für den Schulbetrieb der Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg grundsätzlich zu.
2. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Berücksichtigung der kommunalrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Veräußerung der Harnisch-Schule zum vollen Wert, die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit der Stadt Wolmirstedt zu treffen.
3. Der Kreistag stimmte der Anmietung von mobilen Raumsystemen für ca. 10 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) á 60 m² und Sanitäranlagen für einen Übergangszeitraum zu.
4. Die Verwaltung wurde beauftragt, die haushaltsrechtliche Absicherung für die Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019 aufzunehmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:dreiundvierzig Ablehnung:keine Enthaltung:zwei
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/40/0564 erhoben. |
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