Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.5 Beschluss:2018/20/0562
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:58
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/20/0562 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) merkte an, dass der erste Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 allen zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. Der Nachtrag wurde in den Fachausschüssen und im Kreissauschuss an folgenden Daten beraten:

 

 

Herr Dr. Waselewski erläuterte einige wesentliche Eckpunkte zum Nachtragshaushalt, zunächst in Bezug auf den Ergebnisplan.

 

Die Erträge und Aufwendungen steigen im Vergleich zum Haushalt 2018 um ca. 7,1 Mio. EUR. Weiterhin ist der Nachtragshaushalt aufgestellt und ausgeglichen.

 

Wesentliche Änderungen im Bereich der Erträge:

 

Die Zuwendungen haben sich netto um 2 Mio. EUR erhöht. Mit Festsetzungsbescheid vom 27.03.2018 zum Gesetz über Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG) erfolgt eine Reduzierung in Höhe von 176.000 EUR. Weiterhin erhält der Landkreis höhere Zuweisungen und Zuschüsse vom Land in Höhe von 2,9 Mio. EUR im Bereich des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Die Zuweisungen für Kosten der Unterkunft werden seitens des Landes jedoch um 719.000 EUR reduziert. Eine Veränderung der Kreisumlage ist nicht vorgesehen. Damit reduzieren sich die Zuwendungen insgesamt um 2 Mio. EUR.

 

Im Bereich der sonstigen Transferleistungen erfolgt eine Steigerung der Kostenbeteiligung von Bund und Land zu den Kosten zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Höhe von 1,44 Mio. EUR.

 

Im Hinblick auf die privatrechtlichen Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Umlagen erfolgen Erhöhungen von  3,5 Mio. EUR. Insbesondere betroffen ist hierbei die Erhöhung der Erträge bezogen auf die Kostenerstattung des UVG in Höhe von 1,5 Mio. EUR sowie die Bereitstellung von Mitteln für Jugendhilfe für Flüchtlinge in Höhe von 900.000 EUR. Zudem erfolgt ein Ausgleich der Einnahmeausfälle von Elternbeiträgen durch das Land im Rahmen des KiFöG in Höhe von 255.000 EUR und die Erstattung von Leistungen für Asylbewerber aus dem Vorjahr in Höhe von 684.000 EUR.

Sonstige Erträge bestehen im Bereich der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 600.000 EUR.

 

Wesentliche Änderungen im Bereich der Aufwendungen:

 

Die Personalaufwendungen erhöhen sich um insgesamt 659.000 EUR. Davon entfallen 309.000 EUR auf den Tarifabschluss und die damit verbundenen Tariferhöhungen. Für den Haushalt 2018 wurden von den tatsächlichen 3,19 Prozent, nur zwei Prozent der Tarifsteigerung eingeplant. Da es keine einheitliche prozentuale Erhöhung gibt, ist eine einzelne Aufteilung auf die Produkte nicht möglich. Weiterhin werden 350.000 EUR für die Personaleinstellungen benötigt.

 

Herr Dr. Waselewski erläuterte einige Ausführungen zu Stellenausweitungen, die sich auf der letzten Kreisausschusssitzung am 13.06.2018 ergeben haben.

Im Bereich des Fachdienstes Jugend gab es in den Jahren 2015 und 2016 eine externe Organisationsuntersuchung. Die Auswertung wurde am 23.01.2017 vorgestellt. Dabei wurden Qualitätsstandards, Prozesse, Aufgaben und Rollen neu beschrieben und entsprechende Bedarfe ermittelt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die Personalressourcen unzureichend und die Strukturverantwortlichkeiten neu zu definieren sind. Aus diesem Grund wurde das Sachgebiet Unterhalt/Beurkundung“ im Fachdienst Jugend eingerichtet. Weiterhin wurden die Leitungsspannen neu bewertet, was zur Einrichtung von Teamleiterstellen im Sachgebiet „Sozialer Dienst“ im Fachdienst Jugend geführt hat. Die Überlegungen und Entscheidungen waren begleitet von der Gründung des Fachdienstes Bildung.

Im Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen wird derzeitig die Fachanwendung „CommandX“ implementiert. Damit werden zukünftig im Bereich des Katastrophenschutzes geobasierte Informationssysteme einbezogen und einheitliche Prozesse in der Katastrophenschutzarbeit innerhalb des Landkreises Börde ermöglicht. Die Einführung der Fachanwendung ist hochkomplex und daher nicht mit dem vorhandenen Personalbestand leistbar. Im Rahmen eines Projektes erfolgt die Implementierung. Dafür wurde eine zunächst befristete Stelle eingerichtet.

Es herrscht außerdem ein Stellenaufwuchs im Fachdienst Soziales. Aufgrund der Abnahme der Einwohnerzahlen der Stadt Haldensleben auf unter 20.000 gingen die Aufgaben der Wohngeldstelle auf den Landkreis über. Zunächst war geplant, die Aufgaben zeitgleich mit Bezug des neuen Kreishauses wahrzunehmen. Die zuständigen Landesbehörden stimmten dem jedoch nicht zu, so dass diese Aufgaben bereits ab Sommer 2017 wahrgenommen wurden. Eine Übernahme des Personals der Stadt Haldensleben erfolgte nicht, da zusätzliche Stellenbedarfe in der Größenordnung nicht gesehen wurden. Eine Stellenbemessung im Sachgebiet „Wohngeld“ des Fachdienstes Soziales bestätigte einen zusätzlichen Bedarf von 0,24 Vollzeitstellen, was etwa 10 Wochenstunden entspricht. Durch genehmigte Teilzeitanträge von Mitarbeitern im Sachgebiet konnte sogar ein Anteil von 0,75 Vollzeitstellen hinzugefügt werden.

Im Fachdienst Natur und Umwelt wurde eine Stelle „Sachbearbeiter Düngemittelrecht“ eingerichtet. Grundlage dafür ist die Stoffbilanzverordnung vom 01.01.2018 nach § 11a Düngegesetz zur weiterführenden Umsetzung der Europäischen Union – Nitratrichtlinie.

Im Fachdienst Gebäudemanagement erfolgte eine Stellenerweiterung nach einer vorgenommenen Stellenbemessung. Es handelt sich hier um eine Stelle „Sachbearbeiter Haustechnik, Energiemanagement“. Diese Erweiterung war zwingend notwendig, da eine Aufgabenerfüllung nicht mehr sichergestellt war. Eine entsprechende Qualifikation war hierzu notwendig. Die Aufgaben nimmt aktuell ein Sachbearbeiter wahr, was bei 63 Liegenschaften und ca. 160 Gebäuden in den laufenden Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen jedoch unzureichend ist. Dabei war fast immer die Beteiligung eines Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäringenieurs notwendig.

 

Hans-Eike Weitz (SPD) verließ den Sitzungsraum um 16:59 Uhr.

Es waren somit 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Die Transferaufwendungen erhöhen sich um 6,1 Mio. EUR. Davon beruhen 3,1 Mio. EUR auf Zuweisungen aufgrund des KiFöG an die jeweiligen Träger und 3 Mio. EUR auf Sozialtransferleistungen. Diese Sozialtransferleistungen spalten sich in Leistungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses in Höhe von 1,55 Mio. EUR, Leistungen für die zusätzliche Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Höhe von 657.000 EUR, im Bereich der Kostensteigerung für Heimunterbringung in Höhe von 540.000 EUR und im Bereich Eingliederungshilfen seelisch behinderter Kinder in Höhe von 307.000 EUR auf. 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden in Bezugnahme auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung um 1,7 Mio. EUR reduziert und der Aufwand für Erstattungen durch den Ausfall von Elternbeiträgen an die Träger wurde um 300.000 EUR erhöht. Zudem entfallen aufgrund von Wertminderungen des Umlaufvermögens 1,5 Mio. EUR, bedingt durch Einnahmeausfälle bei der Rückzahlung von Vorschüssen nach dem UVG. Zinsen können durch Umschuldungen um 122.000 EUR reduziert werden.

Im Bereich der freiwilligen Leistungen konnten Reduzierungen in Höhe von 1.700 EUR erreicht werden. Anteilig sind das 200 EUR im Museum Haldensleben und 1.500 EUR im Börde-Museum Burg Ummendorf.

Bezogen auf die gebundenen freiwilligen Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen steigen die Aufwendungen um 200.000 EUR. Diese beruhen unter anderem auf der Baukostenerhöhung und den Umzug der Kreisvolkshochschule sowie der Umlage des Technologieparks Ostfalen in Höhe von 23.000 EUR.

 

Bezogen auf den Finanzplan ergeben sich folgende Änderungen:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:

 

Die Einzahlungen steigen um 5 Mio. EUR. Die Auszahlungen steigen um 5,6 Mio. EUR. Die erhöhten Auszahlungen von 585.000 EUR ergeben sich durch die veränderten Erträge und Aufwendungen. Das Defizit entsteht durch die voraussichtlichen Einnahmeausfälle aus Rückzahlungen der Vorschüsse nach dem UVG. Im Rahmen der Investitionstätigkeit gibt es eine Aktualisierung der STARK III – Maßnahmen um 200 EUR.

 

 

 

Burkhard Kanngießer (SPD) griff den Antrag vom 15.11.2017 bezogen auf den Kreisleihverkehr auf. Die stellvertretende Kreistagsvorsitzende stellte auf der Sitzung im November des vorigen Jahres fest, dass konkrete Zahlen vorliegen müssten und ließ darüber abstimmen, dass der Antrag an die zuständigen Fachausschüsse zur Überprüfung und fachlichen Überarbeitung für den Nachtragshaushalt 2018 verwiesen wird. Die Überprüfung und fachliche Überarbeitung bestand lediglich darin, dem Kultur- und Sozialausschuss am 30.05.2018 sowie dem Kreisausschuss am 13.06.2018 eine Informationsvorlage der Verwaltung vorzulegen, die einseitig auf den von der Bibliothek Haldensleben abgearbeiteten Teil des Kreisleihverkehrs fokussiert ist. Sei zeigte keinen tatsächlichen Vergleich insbesondere der Bibliotheken Haldensleben und Oschersleben auf. Die Leiterinnen der Einrichtungen hätten angehört werden sollen. Es reicht nicht, die durch Haldensleben betreuten Bibliotheken und Schulbibliotheken in der Vorlage aufzuführen. Auch die durch Oschersleben betreuten Bibliotheken hätten aufgezeigt werden müssen. Weiterhin hätten konkrete Vergleichszahlen, wie die vom Landesverwaltungsamt erarbeitete Statistik der kommunalen öffentlichen Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt, aufgelistet werden müssen. Man könne sich durch die Informationsvorlage kein allumfassendes Bild vom Kreisleihverkehr machen, bemängelte Herr Kanngießer. Dennoch kann nach Aussage des Fachbereichsleiters 2 festgestellt werden, dass im Landkreis bekannt ist, dass ein Wirken der Bibliothek Haldensleben mit dem Kreisleihverkehr im südlichen Teil des Landkreises nicht feststellbar ist und dass die Bibliotheken Oschersleben und Wanzleben die Aufgaben des Kreisleihverkehrs in diesem Gebiet übernommen haben. Hierfür erhalten sie Zuschüsse des Landkreises. Im Landkreis dürfte weiterhin bekannt sein, dass es in Oschersleben und Umkreis durchaus schwierig ist, die Fläche mit Bibliotheksdienstleistungen abzudecken. Grund dafür ist das Wegfallen aller haupt- und nebenamtlichen Bibliotheken. Im nördlichen Teil des Landkreises gibt es immer noch fünf Bibliotheken, die durch fest eingestellte Mitarbeiter betrieben werden. Die Gewährleistung des Kreisleihverkehrs ist demnach mit einem hohen Aufwand verbunden. Dies ist auch sehr gut an den Beschäftigtenzahlen zu erkennen. Haldensleben hat im Jahre 2015 5,5 Stellen beschäftigt. In Oschersleben hingegen waren es 6,37 Stellen. Auch andere Kreistagsmitglieder hätten Veränderungsbedarf bei der Förderung des Kreisleihverkehrs. Der seit 2005 festgeschriebene Betrag in Höhe von 7.000 EUR für die Erledigung der Aufgabe des Kreisleihverkehrs durch die Bibliotheken Oschersleben und Wanzleben stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber der seit 1991 praktizierten Finanzierung zweier Personalstellen für den Kreisleihverkehr mit den entsprechenden Dynamisierungen der Besoldung dar.

 

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) bestätigte die Ausführungen von Herrn Kanngießer. Es wurde auf eine Veränderung der Finanzmittel im Nachtragshaushalt gehofft. Spätestens mit Erarbeitung des nächsten Haushaltsplanes will die Fraktion einen entsprechenden Antrag stellen, um diese Ungleichbehandlung zu beenden. Der Kreisleihverkehr wird auch im südlichen Teil des Landkreises vollzogen, ohne dass dabei zusätzliches Personal oder erhöhte Gelder zur Verfügung stehen. Im Nordkreis hingegen gibt es zwei Planstellen für den Kreisleihverkehr und zusätzliche finanzielle Mittel. Der Fraktion ist es wichtig, dass alle Bibliotheken im Landkreis Börde, die über Personal verfügen, wie z. B. in Wanzleben, gleich behandelt werden. Diese Gleichbehandlung muss spätestens in die nächste Haushaltsaufstellung eingebracht werden.

 

 

Frau Gerling-Koehler äußerte sich bezüglich der Kreisumlage. Diese liegt derzeitig bei 40 Prozent. Die Kreisgebietsreform diente dazu, den Landkreis Börde in sämtlichen Bereichen zu optimieren und Kosten zu sparen. Es gab im Jahre 2011 eine Beschlussvorlage, in der die Hebesätze der Kreisumlage auf 33,3 Prozent festgesetzt wurden. Sie hinterfragte, welche Ausmaße diese Entwicklung noch annehmen soll und ob es eine Obergrenze für die Kreisumlage gibt. Es herrscht eine höhere Beschäftigung innerhalb des Landkreises, dabei reduzieren sich die Arbeitslosengeld II-Leistungen und die Kosten für die Flüchtlinge werden vom Bund erstattet. Die Entwicklung der Kreisumlage in solchem Umfang ist aufgrund dieser Faktoren nicht nachvollziehbar.

 

 

Herr Dr. Waselewski erinnerte daran, dass im Kreisausschuss und auch im Kultur- und Sozialausschuss über den Kreisleihverkehr gesprochen wurde und nicht über die Bibliotheken. Im Kreisausschuss wurde zudem einheitlich die Meinung vertreten, dass der Kreisleihverkehr im südlichen Kreisgebiet ausbaufähig ist. Als Auftrag aus dem Kreisausschuss gilt es, zu analysieren, welche Anteile der Aufgaben des Kreisleihverkehrs an welchem Ort erbracht werden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass diese Angelegenheit im Kontext mit dem Kreisentwicklungskonzept und in der Diskussion zum Haushalt 2019 noch einmal aufgegriffen wird.

 

Wolfgang Zahn (SPD) stellte bezüglich der Äußerung von Frau Gerling-Koehler klar, dass die Kreisumlage konstant geblieben ist.

 

Landrat Hans Walker äußerte sich ebenfalls zum Redebeitrag von Frau Gerling-Koehler. Der Gesetzgeber hatte entschieden, dass eine Kreisgebietsreform zu erfolgen hat. Diese wurde vollzogen. Der Gesetzgeber ist weiterhin dazu verpflichtet, ein Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu beschließen. Dieser Prozess erfolgt einmal im Jahr. Das FAG ist so gestaltet, dass es aus einer vergangenen Betrachtung, also aus einer Statistik heraus, die Wirkung für das nächste Jahr entfaltet. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Gemeinden. Die Kreisverwaltung und der Kreistag setzen sich dafür ein, dass die Belastung der einzelnen Kommunen nicht übermäßig erhöht wird. Es sind Ergänzungsaufgaben wahrzunehmen und Leistungen zu erbringen. Der Bereich der Sozialleistungen ist mit ca. 60 Prozent zu bewältigen. Im Bereich der Unterhaltsvorsorge gab es eine Erweiterung im Sinne der betroffenen Kinder, so dass die Altersgrenze für Unterhaltszahlungen von 12 auf 18 Jahre erhöht wurde. In jedem Jahr müssen Einzelheiten aus dem Haushalt gestrichen werden, da die Deckung aufgrund von fehlenden Rückzahlungen nicht mehr gewährleistet ist. So zum Beispiel auch im Bereich des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), wodurch zum einen die Eltern finanziell stark belastet werden, zum anderen aber auch für die Kommunen hohe Kosten entstehen. Es ist nicht bekannt, dass es in einem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland jemals eine Statistik gegeben hatte, die beweisen konnte, dass Fusionen zu Einsparungen geführt haben. Der Landkreis ist dem Gesetzgeber jedoch verpflichtet und muss daher mit solchen Veränderungen umgehen. Es gibt keine andere Finanzierungsbasis, als die die alle Mitglieder kennen und jedes Jahr neu beschließen müssen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die „Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018“ und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des ersten Nachtragshaushaltsplanes 2018.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einunddreißig

Ablehnung:zwei

Enthaltung:dreizehn

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.2018/20/0562 erhoben.