Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Feststellung der Gültigkeit der Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 18.03.2018 und der Stichwahl zur Landrätin / zum Landrat am 08.04.2018  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2018/BKT/0559
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:58
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/BKT/0559 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 18.03.2018 und der Stichwahl zur Landrätin / zum Landrat am 08.04.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig Kreiswahlleiterin
Lasner Justitiar
Federführend:Kreiswahlleiter/in Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne

Aufgrund seines Mitwirkungsverbots erfolgte die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss von Martin Stichnoth (CDU).

 

Es gab keine Anfragen oder Wortmeldungen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde stellte gemäß § 52 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:

 

Die Einwendungen des Herrn Markus Grupe, Flechtingen OT Behnsdorf, gegen die Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 18.03.2018 und gegen die Stichwahl am 08.04.2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:fünfundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/BKT/0559 erhoben.