Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Aufgrund seines Mitwirkungsverbots erfolgte die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss von Martin Stichnoth (CDU).
Es gab keine Anfragen oder Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreistag des Landkreises Börde stellte gemäß § 52 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fest:
Die Einwendungen des Herrn Markus Grupe, Flechtingen OT Behnsdorf, gegen die Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 18.03.2018 und gegen die Stichwahl am 08.04.2018 sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:fünfundvierzig Ablehnung:keine Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/BKT/0559 erhoben. |
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