Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Wahl der Vertreter des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg" auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden - Nachbesetzung von Frau Ines Becker  

 
 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.9 Beschluss:2017/BKT/0484-1
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:58
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2017/BKT/0484-1 Wahl der Vertreter des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg" auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden - Nachbesetzung von Frau Ines Becker
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/WBezüglich:
2017/BKT/0484
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien

Dr. Dieter Schwarz (FUWG) kam zur Sitzung um 17:43 Uhr wieder hinzu.

Somit waren 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Es gab keine Anfragen oder Wortmeldungen.

 

Reinhard Falke (FUWG) verließ den Sitzungsraum um 17:44 Uhr.

Somit waren 44 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.


Beschluss:

 

1.Der Kreistag wählte für die Dauer seiner Wahlperiode

 

Herrn Frank Frenkelals Vertreter

und

Herrn Mathias Weißals Stellvertreter

 

in die Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“ auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden.

 

2.Die Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden aufgefordert, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:fünfundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/BKT/0484-1 erhoben.