Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information über den Kreisleihverkehr  

 
 
39. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.5 Beschluss:2018/SKS/0567
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:35
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/SKS/0567 Information über den Kreisleihverkehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Baumeister Koordinator Stabsstelle Kultur und Sport
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:Stabsstelle Kultur und Sport Bearbeiter/-in: Baumeister, Andreas

Andreas Baumeister (Stabstelle Kultur und Sport) wies zunächst darauf hin, dass der Landkreis haupt- und nebenamtliche Bibliotheken, eine Kreisbibliothek und den Kreisleihverkehr beinhaltet. Dieser Kreisleihverkehr ist eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft des Landkreises und vergleichbar mit den Museen, Musikschulen und Volkshochschulen, die sich ebenfalls in Trägerschaft des Landkreises befinden. Er erklärte kurz den historischen Verlauf der Bibliotheken und des Kreisleihverkehrs, um Missverständnisse zu beseitigen. Vor der Wiedervereinigung zwischen Ost- und Westdeutschland gab es viele Stadt-, Kreis- und Bezirksbibliotheken, mit denen die Landkreise sehr unterschiedlich umgegangen sind. In Wolmirstedt gab es beispielsweise eine Stadtbibliothek. Vor der Kreisgebietsreform 1994 wurde verstärkt der Kreismedienbestand aufgebaut und es wurde darüber nachgedacht eine Fachbibliothek einzurichten. Die Stadt Haldensleben und der damalige Kreis Haldensleben haben sich bereits zu diesem Zeitpunkt, und auch noch nach der Kreisgebietsreform 1994, über die Personalangelegenheiten geeinigt. Die Stadtbibliothek hatte die drei Mitarbeiter für die städtische Aufgabenwahrnehmung und der Landkreis zwei Mitarbeiter in seine Personalhoheit übernommen, inklusive einem Medienbestand, der bereits vorhanden war. Daraus ist dann der Kreisleihverkehr entstanden. Dieser wurde im ehemaligen Ohrekreis intensiv aufgebaut. Weiterhin gab es räumliche Veränderungen der Stadtbibliothek. Diese ist zusammen mit dem Kreisleihverkehr in die ehemalige Kindertagesstätte umgezogen. Mit dem Neubau der KulturFabrik in Haldensleben ist dann die Stadtbibliothek, inklusive Kreisleihverkehr noch einmal umgezogen. Der Kreisleihverkehr hatte damit eigene Räumlichkeiten für den eigenen Medienbestand und auch eigenes Personal mit eigenen Arbeitsplätzen. Es gibt dabei auch eine unterschiedliche Aufgabenwahrnehmung. Im ehemaligen Bördekreis beziehungsweise in den Altkreisen Wanzleben und Oschersleben gab es eine ähnliche Situation. Die Bibliothek in Wanzleben nennt sich heute noch Stadt- und Kreisbibliothek. Oschersleben hat dies ähnlich praktiziert. Hier kam es dazu, dass sich zwischen dem Landkreis und den Städten dazu verständigt wurde, dass die Bibliotheken Aufgaben des Kreisleihverkehrs mit übernehmen und dafür eine finanzielle Unterstützung erbracht wird. In Wanzleben ist dafür ein Vertrag Mitte der neunziger Jahre abgeschlossen worden. In Oschersleben kam eine gleichartige Vereinbarung jedoch nicht zustande. Dennoch erhalten beide Städte, im Rahmen der finanziellen Förderung, jährlich einen Zuwendungsbescheid. In diesem ist definiert, was unter kreislicher Bibliotheksarbeit verstanden wird. Beide Städte weisen diese Zuwendung jährlich, im Rahmen eines Verwendungsnachweises, nach.

 

Zur Frage: „Was ist eigentlich Aufgabe des Kreisleihverkehrs?“ erläuterte Herr Baumeister, dass der Kreisleihverkehr die Aufgabe hat, der Bevölkerung im ländlichen Raum möglichst flächendeckend Zugang zu aktuellen Büchern, Hörbüchern und Medien allgemein zu verschaffen. Der Kreisleihverkehr soll hierbei zur Weiterbildung und Freizeitgestaltung beitragen und die Sprachkompetenz fördern. Die Mitarbeiter der Bibliothek in Haldensleben verfügen über einen eigenen Medienbestand. Dieser umfasst ca. 50.000 Medien, die jährlich mit 8.200 EUR Eigenmitteln und einer Projektförderung vom Land in Höhe von ebenfalls 8.200 EUR erneuert werden. Damit wird der momentan vorhandene Medienbestand, welcher sich auf ca. 30 Gemeindebibliotheken im Landkreis erstreckt, erneuert und erweitert. Darüber hinaus werden insbesondere die ehrenamtlichen Bibliotheken fortgebildet, angeleitet und unterstützt. Dort herrscht eine hohe Personalfluktuation, die dem Ehrenamt geschuldet ist. Der Kreisleihverkehr leitet die Personen an, wie eine Ausleihe organisiert und strukturiert wird und wie mit Sachmitteln und Karteikarten umgegangen wird. Oschersleben und Wanzleben versuchen auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden Medienboxen für schulische Projekte, Schulveranstaltungen und Lesungen größtenteils vor Ort, aber auch in kleineren Orten angeboten.

 

Die Qualität der kreislichen Bibliotheksarbeit lässt sich noch weiterentwickeln. Problem ist nach wie vor der Transport der Medien, da dieser eigenständig zu organisieren ist. Dort besteht Verbesserungsbedarf.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) merkte an, dass es keinen großen Unterschied zwischen dem Kreisleihverkehr und den einzelnen Bibliotheken gibt. Es ist nachvollziehbar und unproblematisch, dass zwei Mitarbeiter für die Bibliotheken im nördlichen Teil des Landkreises beschäftigt sind, wenn dies zur Aufgabenerfüllung notwendig ist. Es werden jedoch viele Aufgaben, die im Rahmen des Kreisleihverkehrs anfallen, genauso von den anderen beiden Bibliotheken in Oschersleben und Wanzleben ausgeführt. Sie nannte dabei beispielhaft die Durchführung des Wettbewerbs „Lesekrone“. Hierzu würde auch kein Koordinator benötigt werden. Bei der Höhe der Sachkosten sollte deshalb eine Gleichberechtigung zwischen den Bibliotheken stattfinden. Es ist daher ungerechtfertigt, wenn die Bibliotheken in Oschersleben und Wanzleben 7.000,00 EUR und Haldensleben 8.200,00 EUR an finanziellen Mitteln erhalten. Weiterhin seien auch die Bibliotheken Wanzleben und Oschersleben über die Gemeindegrenze hinaus tätig und für umliegende Bibliotheken zuständig.

 

Burkhard Kanngießer (SPD) stimmte Frau Tiedge, in Bezug auf die von ihr erläuterte Ungleichbehandlung zwischen den Bibliotheken, zu. Dies sei auf die ebenso ungleiche Situation zurückzuführen. Im Süden des Landkreises sind viele Bibliotheken weggebrochen. Im ehemaligen Altkreis Oschersleben gibt es keine ehrenamtlich geführten Bibliotheken mehr. Im Norden des Landkreises hingegeben gibt es fünf zusätzliche hauptamtliche Bibliotheken inklusive der dazugehörigen Mitarbeiter und die dazu nebenamtlich betreuten Bibliotheken. Wenn jetzt jedoch definiert wird, dass der Kreisleihverkehr eine flächendeckende Versorgung des Landkreises darstellen soll, wird deutlich, dass eine Versorgung im Süden des Landkreises deutlich schwieriger ist als im Norden. Im Norden sind viel mehr Einrichtungen vorhanden, denen man sich bedienen könnte. In Haldensleben gibt es laut Statistik insgesamt 5,5 Stellen, davon sind zwei für den Kreisleihverkehr und in Oschersleben sind 6,37 Stellen vorhanden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Teilaufgabe „Kreisleihverkehr“ in Oschersleben und den umliegenden Orten wesentlich arbeitsaufwendiger ist. Für ihn ist diese Förderung veraltet. 1991 wurden zwei Mitarbeiter übernommen, ohne dass ein entsprechendes Arbeitsmaß dafür gegeben war. Bei der Fusion der Landkreise 1994 war ein Aufwuchs der Mitarbeiter nämlich nicht nötig. Die Arbeitskräfte reichten immer noch aus, den ehemaligen Ohrekreis, hinsichtlich des Kreisleihverkehrs, zu bedienen. Im Süden wurde dies etwas anders gehandhabt. Früher wurden die Bibliotheken mit 20.000,00 EUR bezuschusst, was später aufgrund der Konsolidierung nicht mehr möglich war. Innerhalb der Konsolidierung wurden die Mittel auf 7.000,00 EUR reduziert. Im Süden fand keine Dynamisierung statt. Laut Vorlage kommen diese 7.000,00 EUR schon seit 2006 zum Tragen, während im Norden die Lage nach der tariflichen Situation angepasst wurde. Allein darin liegt eine Ungerechtigkeit. Weiterhin wird in der Vorlage die Bibliothek Oschersleben gar nicht erwähnt.

Fragwürdig ist auch, dass gar keine Zahlen aus der Statistik des Landes in der Vorlage aufgeführt wurden. Er nannte einige Zahlen aus der Statistik 2015. So fanden in Haldensleben 225 und in Oschersleben 302 Veranstaltungen statt. Davon gab es in Haldensleben 136 und in Oschersleben 172 Veranstaltungen für Kinder. Dies lässt darauf schließen, dass im Süden des Landkreises durchaus vergleichbare Arbeiten durchgeführt werden. Einziger Unterschied ist, dass im Süden kein Koordinierungsbedarf besteht, da diese Aufgaben nur an zwei Stellen erledigt werden.

 

Frau Tiedge beantragte diesbezüglich eine Änderung im Nachtragshaushalt. Außerdem erbat sie eine Information über die Summe der Mittel, die die Bibliothek Haldensleben und die anderen hauptamtlichen Bibliotheken im Norden des Kreises erhalten.

 

Frau Herzig entgegnete, dass die übrigen hauptamtlichen Bibliotheken im Norden des Kreises gar keine zusätzlichen finanziellen Mittel erhalten. Sie merkte weiterhin an, dass es sich bei der Unterhaltung der Bibliotheken und des Kreisleihverkehrs um eine freiwillige Aufgabe handelt. Bei Überdenkung der Haushaltssituation würde das Problem durch die bloße Erhöhung der Mittel nicht gelöst werden. Wenn eine „gerechtere“ Verteilung gewünscht ist, müsste ein neues Konzept aufgestellt und definiert werden, was unter gerechter Verteilung verstanden wird.

 

Herr Schmette bestätigte die Ausführungen von Frau Tiedge. Wenn alle Aufgaben beurteilt werden, dürfen nicht nur die drei angesprochenen Bibliotheken, sondern auch die anderen hauptamtlich geführten Bibliotheken berücksichtigt werden. Diese leisten ebenfalls die entsprechenden Aufgaben, wenn auch nicht in dem Umfang der anderen Bibliotheken. Darunter fällt zum Beispiel die Arbeit mit Kindern und Schulen. Folglich muss eine Gerechtigkeit für den ganzen Landkreis bestehen. Eine Differenzierung, welche Aufgaben nun wirklich zum Kreisleihverkehr und welche direkt zur Bibliothek der Stadt oder Gemeinde gehören, ist unerlässlich. Zudem müsste für eine gerechte Aufteilung der Gelder erst einmal festgestellt werden, wie viele Bibliotheken überhaupt noch erhalten sind.

 

Herr Baumeister ergänzte seine Ausführungen insofern, dass es wichtig wäre zwischen den hauptamtlichen und nebenamtlichen Bibliotheken eine Trennung zu ziehen. In den hauptamtlich geführten Bibliotheken gibt es regelmäßig Dienstberatungen, bei denen alle Mitarbeiter der Bibliotheken anwesend sind. Es geht dabei nicht darum, wer aus welchem Gebiet kommt, sondern darum die Unterstützung der ehrenamtlichen Bibliotheken durch den Kreisleihverkehr zu gewährleisten. Der Erhalt von 30 ehrenamtlich geführten Bibliotheken und Schulbibliotheken ist maßgeblich auf den Kreisleihverkehr zurückzuführen. Es werden regelmäßig Schulungen im Zuge des Kreisleihverkehrs durchgeführt, die nicht nur in Haldensleben, sondern auch direkt an den Bibliotheksstandorten durchgeführt werden. 

 

Herr Kanngießer erklärte, dass die Bibliothek in Oschersleben 12 Stützpunkte außerhalb ihres Hoheitsgebietes bedient. Dies sind die Schulbibliotheken, die in der Vorlage unerwähnt bleiben. Insoweit gäbe es doch noch Unterschiede zwischen den fünf hauptamtlich betriebenen Bibliotheken und Oschersleben selbst. Er bemerkte außerdem, dass nicht nur die Sachkosten, sondern auch die Personalkosten betroffen sind.

 

Herr Stichnoth bemerkte, dass nicht länger in Orten gedacht werden dürfte, sondern betrachtet werden muss, wie die Aufgaben im gesamten Landkreis anfallen. Der Kulturkonvent hat im letzten Jahr ein Arbeitsergebnis herausgegeben, dem der Kreisausschuss zugestimmt hat. Daher sind auch Kreisvolkshochschulen und Museen betroffen. Im letzten Jahr wurde beschlossen, einen neuen Prüfstand aufzustellen und eine Abdeckung mit dem Kreisentwicklungskonzept zu gewährleisten. Weiterhin sollte 11 Jahre nach der Gebietsreform nicht mehr von Nord- und Südkreis gesprochen werden. Sinnvoller ist es, das Augenmerk auf die Aufgaben selbst zu richten. Die Frage ist, wo das Geld der Bevölkerung sinnvoll eingesetzt werden kann. Dies wurde im letzten Jahr zur Kenntnis genommen und der Auftrag wurde erteilt. Demnach sollte auch nach dem Kreisentwicklungskonzept gehandelt werden und danach entschieden werden, ob Oschersleben und Wanzleben stärker unterstützt werden sollten. Dann müsste allerdings abgewogen werden, welche Aufgaben Barleben, Zielitz und Wolmirstedt haben.

 

Frau Tiedge erkundigte sich, ob die anderen Bibliotheken auch Sachkosten zur Verfügung gestellt bekommen. Dies wurde verneint.

 

Herr Dr. Waselewski wies noch einmal daraufhin, dass zwischen dem Kreisleihverkehr und der Bibliotheksarbeit selbst, klar unterschieden werden muss. Die Räumlichkeiten der Stadt Haldensleben für den Kreisleihverkehr können ohne Mietkosten genutzt werden. Die Medien des Kreisleihverkehrs stehen allen Bibliotheken zur Verfügung. Die Frage, die zu stellen ist, ist, wie die Leistungen des Kreisleihverkehrs alle Bibliotheken erreichen. Die Zielorientierung ist danach auszulegen.

 

Herr Kanngießer merkte an, dass die meisten Bibliotheken nur ihr eigenes Gebiet versorgen. Die Stadt Oschersleben versorgt darüber hinaus Orte wie Kroppenstedt, Am Großen Bruch, Seehausen, Gröningen, Hötensleben und Eilsleben im Rahmen des Kreisleihverkehrs. Dies wurde der Verwaltung per Schreiben des Bürgermeisters von Oschersleben im Jahre 2016 mitgeteilt, ohne eine Reaktion erhalten zu haben.

 

Herr Baumeister erklärte, dass seine Informationen auf dem Verwendungsnachweis der Bibliotheken zur Aufgabenwahrnehmung beruhen. Ihm war bis dato nicht bekannt, dass Oschersleben einen eigenen Medienbestand als Austauschbestand für die umliegenden Gemeindebibliotheken zur Verfügung stellt.

 

Herr Kanngießer bat Herrn Baumeister sich das Schreiben vom Mai 2016 zu beschaffen.

 

Frau Tiedge betonte, dass der Kreisleihverkehr an der ehemaligen Kreisgrenze aufhört. Der eigentliche Kreisleihverkehr findet nur im nördlichen Teil statt, obwohl im südlichen Teil ein gleichartiger Aufgabenbereich durchgeführt wird, welcher nur den Namen „Kreisleihverkehr“ nicht trägt.

 

Frau Herzig versicherte in diesem Zuge, dass die entsprechenden Aufgaben noch einmal gegenübergestellt werden und ein Lösungsvorschlag unterbreitet wird.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.