Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Waselewski merkte an, dass der erste Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 allen zur Beratung und Beschlussfassung vorlag. Der Nachtrag wurde in den Fachausschüssen an folgenden Daten beraten: - 28.05.2018 Jugendhilfeausschuss - 29.05.2018 Umwelt- und Wirtschaftsausschuss - 30.05.2018 Kultur- und Sozialausschuss Es gab nur im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss eine Nachfrage zum vorliegenden Nachtrag. Diese bezog sich auf die Stellenbesetzung im Fachdienst Soziales.
Herr Dr. Waselewski erläuterte einige wesentliche Eckpunkte zum Nachtragshaushalt, zunächst in Bezug auf den Ergebnisplan. Die Erträge und Aufwendungen steigen im Vergleich zum Haushalt 2018 um ca. 7,1 Mio. EUR. Weiterhin ist der Nachtragshaushalt aufgestellt und ausgeglichen. Wesentliche Änderungen im Bereich der Erträge: Die Zuwendungen haben sich netto um 2 Mio. EUR erhöht. Mit Festsetzungsbescheid vom 27.03.2018 zum Gesetz über Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), erfolgt eine Reduzierung in Höhe von 176.000 EUR. Weiterhin erhält der Landkreis höhere Zuweisungen und Zuschüsse vom Land in Höhe von 2,9 Mio. EUR im Bereich des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Die Zuweisungen für Kosten der Unterkunft werden seitens des Landes jedoch um 719.000 EUR reduziert. Eine Veränderung der Kreisumlage ist nicht vorgesehen. Damit reduzieren sich die Zuwendungen insgesamt um 2 Mio. EUR. Im Bereich der sonstigen Transferleistungen erfolgt eine Steigerung der Kostenbeteiligung von Bund und Land zu den Kosten zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Höhe von 1,44 Mio. EUR. Im Hinblick auf die privatrechtlichen Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Umlagen erfolgen Erhöhungen von 3,5 Mio. EUR. Insbesondere betroffen ist hierbei die Erhöhung der Erträge bezogen auf die Kostenerstattung des UVG in Höhe von 1,5 Mio. EUR sowie die Bereitstellung von Mitteln für Jugendhilfe für Flüchtlinge in Höhe von 900.000 EUR. Zudem erfolgt ein Ausgleich der Einnahmeausfälle von Elternbeiträgen durch das Land im Rahmen des KiFöG in Höhe von 255.000 EUR und die Erstattung von Leistungen für Asylbewerber aus dem Vorjahr in Höhe von 684.000 EUR. Sonstige Erträge bestehen im Bereich der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 600.000 EUR. Wesentliche Änderungen im Bereich der Aufwendungen: Die Personalaufwendungen erhöhen sich um insgesamt 659.000 EUR. Davon entfallen 309.000 EUR auf den Tarifabschluss und die damit verbundenen Tariferhöhungen. Für den Haushalt 2018 wurden von den tatsächlichen 3,19 Prozent, nur zwei Prozent der Tarifsteigerung eingeplant. Da es keine einheitliche prozentuale Erhöhung gibt, ist eine einzelne Aufteilung auf die Produkte nicht möglich. Weiterhin werden 350.000 EUR für die Personaleinstellungen benötigt. Die Transferaufwendungen erhöhen sich um 6,1 Mio. EUR. Davon beruhen 3,1 Mio. EUR auf Zuweisungen aufgrund des KiFöG an die jeweiligen Träger und 3 Mio. EUR auf Sozialtransferleistungen. Diese Sozialtransferleistungen spalten sich in Leistungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses in Höhe von 1,55 Mio. EUR, Leistungen für die zusätzliche Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA’s) in Höhe von 657.000 EUR, im Bereich der Kostensteigerung für Heimunterbringung in Höhe von 540.000 EUR und im Bereich Eingliederungshilfen seelisch behinderter Kinder in Höhe von 307.000 EUR auf. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden in Bezugnahme auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung um 1,7 Mio. EUR reduziert und der Aufwand für Erstattungen durch den Ausfall von Elternbeiträgen an die Träger wurde um 300.000 EUR erhöht. Zudem entfallen 1,5 Mio. EUR, aufgrund von Wertminderungen des Umlaufvermögens, bedingt durch Einnahmeausfälle bei der Rückzahlung von Vorschüssen nach dem UVG. Zinsen können durch Umschuldungen um 122.000 EUR reduziert werden. Im Bereich der freiwilligen Leistungen konnten Reduzierungen in Höhe von 1.700 EUR erreicht werden. Anteilig sind das 200 EUR im Museum Haldensleben und 1.500 EUR im Börde-Museum Burg Ummendorf. Bezogen auf die gebundenen freiwilligen Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen steigen die Aufwendungen um 200.000 EUR. Diese beruhen unter anderem auf der Baukostenerhöhung und den Umzug der Kreisvolkshochschule sowie der Umlage des Technologieparks Ostfalen in Höhe von 23.000 EUR.
Bezogen auf den Finanzplan ergeben sich folgende Änderungen: Laufende Verwaltungstätigkeit: Die Einzahlungen steigen um 5 Mio. EUR, die Auszahlungen steigen um 5,6 Mio. EUR. Die erhöhten Auszahlungen ergeben sich durch die veränderten Erträge und Aufwendungen. Das Defizit entsteht durch die voraussichtlichen Einnahmeausfälle aus Rückzahlungen der Vorschüsse nach dem UVG. Es besteht ein Risiko durch das UVG, da weiterhin vom Konnexitätsprinzip ausgegangen wird, hier allerdings noch die Evaluierung des Landes miteinzubeziehen ist.
Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) erkundigte sich nach der Aufstellung der freiwilligen Leistungen als Gesamtaufstellung in Bezug auf die Beantwortung seiner Anfrage im November 2017. Er hinterfragte, inwiefern der dazugehörige Verwaltungsaufwand, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen, Bewilligungen und Prüfungen, mit zu diesen Leistungen zählt. Seiner Meinung nach, zähle dieser Verwaltungsaufwand mit zu den freiwilligen Leistungen, da es sich hier um die gesamte Leistung handelt. Dies fehlte jedoch in der Aufstellung. Als Beispiel nannte er die 317.000 EUR für die Sportförderung. Die Vereine erhalten keine EC-Karte um damit Geld abzuholen. Sie müssen einen Antrag stellen, welcher in der Verwaltung bearbeitet und bewilligt wird. Diese Aufwendungen werden dann beim Abschluss zum Jahresende auch berücksichtigt. Fraglich ist demnach, über welche Kosten nun genau gesprochen wird. Darauf bezog sich auch seine Frage im letzten Jahr. Die hier vorliegenden Ausführungen haben diese Frage nicht beantwortet.
Herr Dr. Waselewski räumte ein, dass er die Anfrage im November 2017 anders aufgefasst hatte. Er wollte vor allem klären, wie hoch der Zuschuss selbst ist und das Verhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen darstellen. Er fasste die Anfrage nicht so auf, dass die Personalaufwendungen, die in Erfüllung dieser freiwilligen Leistungen, z. B. im Falle eines Zuwendungsbescheides anfallen, auch mit aufgegliedert werden sollten. Das ist zwar eine mögliche, aber sehr umfangreiche und herausfordernde Aufgabe. Er verstand die Anfrage dahingehend, dass es Herrn Senkel darum ging die Differenziertheit des Charakters der freiwilligen Leistungen darzustellen.
Herr Senkel erklärte seine Frage anhand des Beispiels der „Wirtschaftsförderung im Bereich des Tourismus‘“ noch einmal. Der Fachdienst Wirtschaft erfüllt nicht nur Pflichtaufgaben, sondern auch freiwillige Leistungen im Bereich der Wirtschaftsförderung. Dort ist zwischen einzelnen Arbeitsgebieten und Aufgabenstellungen zu differenzieren. Er bat daher um die Aufarbeitung dieser Aufstellung über die Kosten der Personalaufwendungen. Er ging davon aus, dass sich dort eine andere Summe als die von 2,5 Millionen Euro ergibt.
Jens Ackermann (FDP) fragte nach, inwieweit die kreiseigenen Unternehmen, z.B. durch Ausschüttungen oder Auszahlungen aus Erwirtschaftungen zur Konsolidierung des Kreishaushaltes beitragen können. Der Landkreis hat verschiedene Unternehmen, die sehr gut aufgestellt sind, wie z.B. die Gemeinnützige Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben oder auch die Kreissparkasse Börde. Dort sind auch einige Kreistagsmitglieder in den Gesellschaften vertreten.
Herr Dr. Waselewski erklärte, dass zur Sparkasse keine Aussage getroffen werden kann, da diese kein Teil des Landkreises ist. Das Pflegeheim ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die an den Gesellschafter gar nicht ausschütten darf. Hier besteht nur die Möglichkeit der Dienstleistungsverträge, worüber bereits nachgedacht wird. An den Erträgen selbst, kann der Landkreis Börde jedoch nicht partizipieren, da dies den Gemeinnutzen schädigen würde.
Frank Hüttemann (SPD) ging auf die Begründung im Vorbericht zu den Personalkostensteigerungen für zusätzlichen Personalbedarf ein. Dort werden die Aufgaben beschrieben, die nach den verschiedenen Gesetzen ansteigen. Er fragte, ob es möglich wäre. neben der jeweiligen Benennung des Gesetzes, dies auch mit ein paar Beispielen zu unterlegen, um zu verstehen was genau die Aufgaben sind. So viele Gesetzesänderungen hat es in den ausländerrechtlichen Vorschriften innerhalb des letzten Jahres nicht gegeben. Er erkundigte sich, ob Grund dafür der steigende Aufwand für die jeweiligen Leistungsempfänger ist. Seines Erachtens gehen die Zahlen der Fallbetreuung zurück. Die Frage ist hierbei, worauf sich dies begründet. Auch EU-Richtlinien und Rechtsprechungen seien ein ziemlich bürokratischer Apparat, mit Kontrollen die zunehmend Aufwand verursachen, geworden. Dies gilt für den Bereich Natur und Umwelt, Soziales und auch Brandschutz, dabei ist allerdings nicht ersichtlich worin der Personalaufwand besteht. Es werden einfach die Gesetze benannt. Seit einiger Zeit werden auch die „kw-Vermerke“ („künftig wegfallend“) und die Entwicklung der Altersteilzeit beobachtet, aber der Personalstab wird immer aufrechterhalten. Insgesamt wäre es hilfreich zu erfahren, worin dieser Mehraufwand besteht, der zusätzliche Stellen erforderlich macht.
Herr Dr. Waselewski erläuterte, dass die Veränderungen der Gesetzesthemen nicht automatisch bedeutet, dass in diesem Bereich auch der Stellenaufwuchs betroffen ist. Zum Beispiel ist im Fachdienst Natur und Umwelt das Düngemittelrecht und im Fachdienst Soziales eine Stelle in der Wohngeldbehörde betroffen. Im Fachdienst Jugend sind zwei Stellen betroffen, die aufgrund der Ergebnisse der externen Organisationsuntersuchung notwendig waren. Im Bereich der Leitungsspanne, ist im Fachdienst Brand- Katastrophenschutz und Rettungswesen das Thema Anwendungsbetreuung aktuell. Es wird eine Stelle benötigt, um ein einheitliches Katastrophenmanagement zu schaffen. Davon sollen dann auch die Gemeinden partizipieren. Die anderen Stellen sind im Bereich Gebäudemanagement den STARK III-Maßnahmen zugeordnet. Weiterhin fließen im Bereich Asyl Fördergelder seitens des Landes zum Thema Rückführung. Dies hat zu einer Stellenausweitung geführt.
Herr Hüttemann erkundigte sich über die Personalerhöhung in Bezug auf die EU-Richtlinie. In diesem Zuge versicherte Herr Dr. Waselewski, sich um die Aufarbeitung bis zur nächsten Sitzung des Kreistages zu kümmern.
Manfred Nörthen (DIE LINKE) bemerkte, dass es sich hierbei um knapp 1 % Steigerung in Bezug auf die Anzahl der Beschäftigten handelt und fragte an, ob der Landkreis nicht in der Lage wäre diese zusätzlichen Aufgaben aus dem eigenen Personalbestand heraus zu realisieren.
Frau Herzig erklärte dahingehend, dass der „reine Verwaltungsmitarbeiter“ in vielen Fällen bei den Anforderungen nicht mehr ausreichend ist, da bereichstypische Spezialisierungen erforderlich sind. Im Fachdienst Jugend werden beispielsweise Sozialpädagogen benötigt, die nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen und so zwangsläufig externe Stellenausschreibungen erfolgen müssen. Gleiches gilt im Bereich Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht; größtenteils im Fachdienst Natur und Umwelt und im Fachdienst Gesundheit etc.
Herr Schmette merkte an, dass dies allerdings auch keine Begründung für einen Stellenaufwuchs darstellt. Es sei lediglich die Begründung, dass eine Stelle durch eine andere Stelle ersetzt wird. Weiterhin fragte er, ob es eine Organisationsuntersuchung nur speziell für die betroffenen Stellen im Fachdienst Jugend oder eine Organisationsuntersuchung für die gesamte Kreisverwaltung gab.
Frau Herzig beantwortete diese Frage dahingehend, dass nur eine Organisationsuntersuchung für den Fachdienst Jugend erfolgte.
Herr Schmette meinte daraufhin, dass es sinnvoll wäre solche Organisationsuntersuchungen dazu zu nutzen, auch einen Personalüberhang festzustellen und sich nicht ausschließlich auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen ein zusätzlicher Bedarf besteht.
Herr Dr. Waselewski erklärte, dass der Stellenbedarf allumfassend intern im Fachdienst Organisation und IT geprüft wird. Es werden zum Beispiel entsprechende Vergleiche mit KGSt-Modellen aufgestellt. („KGSt“ steht für Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Sie befasst sich insbesondere mit Führung, Steuerung und Organisation der Kommunalverwaltung.) An diesen Stellen gibt es Aufgabenaufwüchse im Bereich des UVG, im Bereich des KiFöG etc. Dies sind Leistungen, die auch früher schon erbracht werden mussten, jedoch in einer völlig anderen Dimension hinsichtlich des Aufwandes. Daher muss die Konnexität auch immer wieder beim Land geltend gemacht werden. Die Aufgaben selbst hat jedoch der Landkreis zu erfüllen. Es gibt zu jeder Stelle und ihren Anteilen eine entsprechende Organisationsuntersuchung aus dem Sachgebiet Organisation.
Die Vorlage wurde mit zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
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