Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig informierte über folgende Eckpunkte:
Der Landkreis wurde mit dem Qualitätssiegel „audit“ Vereinbarkeit von Beruf und Familie für den Landkreis Börde zertifiziert. Dies ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen, nachhaltigen, familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Aufgrund des Konzeptes, welches für „audit“ entwickelt wurde, erhielt der Landkreis Börde ein Qualitätssiegel, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie des Landkreises als Behörde würdigen soll. Dieses Qualitätssiegel wird dem Landkreis Börde am 27.06.2018 in Berlin verliehen. Als Teilnehmer werden Herr Walker, Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) und Julia Herzberg-Ebeling (Sachbearbeiterin Personalentwicklung) anwesend sein. Das „audit“ hat eine Laufzeit von drei Jahren. In dieser Zeit soll ermittelt werden, ob die festgesetzten Ziele dieser Auszeichnung umgesetzt werden konnten.
Bei dem Problem des Eichenprozessionsspinners handelt es sich um einen massiven Raupenbefall an den Eichenbeständen innerhalb des Landkreises Börde. In Seehausen hatte sich der Bürgermeister hinsichtlich dieses Problems aufgrund von Amtspflichtverletzung selbst angezeigt. Im Landkreis Börde herrscht generell das Problem dieses Raupenbefalls, vor allem im Drömling, Buchhorst, aber auch in anderen Gemeinden. Zuständig für die Beseitigung des Befalls sind zum einen die Eigentümer, Gemeinden und Straßenbaulastträger und zum anderen, in den Waldgebieten, das Landeszentrum Wald und die Betreuungsforstämter. Im Landkreis ist in Gesundheitsfragen auch der Fachdienst Gesundheit zuständig. So zum Beispiel in Fällen in denen man mit der Raupe in Kontakt tritt, da diese giftig ist und allergische Reaktionen auslösen kann. Der Landkreis will daher Unterstützung in koordinierender Form anbieten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Isolde Prost (Fachbereichsleiterin 1) gegründet. Aufgabe ist hier, mit entsprechenden Fachleuten, über Lösungsmöglichkeiten zu beraten. Dabei sollen Zuständigkeiten geklärt und Beratungsbedarf gedeckt werden. Außerdem gibt es einen Unterstützungsfond vom Land, um den Gemeinden zu helfen. Dieser Fond soll auch von dieser Arbeitsgruppe verwaltet werden. Genauere Informationen liegen derzeitig nicht vor.
Auf Nachfrage von Thomas Schmette (CDU) konkretisierte Frau Herzig, dass die Zuständigkeit bei Gemeindeeigentum der Gemeinde obliegt. Andere Zuständigkeiten der Gemeinden ergeben sich nach aktuellem Kenntnisstand nicht.
Andrea Hasselmann (CDU) kam um 15:06 Uhr zur Sitzung hinzu. Es waren somit 15 Kreisausschussmitglieder anwesend. |
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