Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Bäker erläutert die vorliegende Vorlage Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018.
Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes ergab sich insbesondere aus dem STARK III-Programm. Weitere wesentlichen Änderungen im Ergebnisplan betreffen zum einen die Reduzierungen der Zuweisungen vom Land Sachsen-Anhalt nach dem FAG. Diese wurde um 175 TEUR gegenüber dem Ursprungsplan reduziert, so dass hier eine Anpassung vorgenommen werden musste.
Es mussten höhere Personalkosten eingestellt werden. Diese sind verursacht insbesondere durch den für die Mitarbeiter positiven Tarifabschluss 2018/19/20. Dafür mussten zusätzlich ca. 300 TEUR eingestellt werden.
Für zusätzliche Stellen, die erforderlich waren, mussten 300 TEUR mehr eingestellt werden.
Wesentliche Aufstockungen waren für den Fachdienst Jugend im Hilfebereich erforderlich. Ebenso durch die Änderung des Kinderförderungsgesetzes. Dadurch steigt der Eigenanteil des Landkreises Börde um 145 TEUR.
Zur Finanzierung dieser Mehrbedarfe konnten die Mittel für die Kosten der Unterkunft reduziert werden. Ebenso wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen aufgelöst.
Der Planentwurf ist im Ergebnisplan für 2018 und die Folgejahre ausgeglichen.
Im Finanzolan wurden die STARK III Maßnahmen aktualisiert, da nicht alle bisher beantragten Maßnahmen förderfähig sind und neue Maßnahmen in der nächsten Antragsrunde eingereicht werden sollen.
Herr Blank stellt eine Frage zum Stellenaufwuchs. In welchen Bereichen kam es zu diesem Aufwuchs.
Frau Bäker erläutert dazu. Die geplanten Personaleinsparungen, die bisher im Stellenentwicklungskonzept enthalten waren, werden so umgesetzt. Die zusätzlichen Stellen betreffen Mitarbeiter im Fachdienst Gebäudemanagement, die zur Erfüllung der zusätzlichen Aufgaben im STARK III-Programm notwendig sind. Weiterhin besteht zusätzlicher z.B. zusätzlicher Bedarf in der Wohngeldstelle. Um diese und andere zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können, kam es zu den genannten Aufstockungen.
Frau Blenkle stellt eine Anfrage zur Auslagerung der Wohngeldstelle von der Stadt Haldensleben zum Landkreis Börde.
„Warum wurden nicht die Kolleginnen der Stadt Haldensleben mit in die Wohngeldstelle des Landkreises Börde übernommen?“
Frau Bäker kann zu den Personalentscheidungen nichts sagen, mithin gibt Frau Blenkle ihre Anfrage an die Verwaltung weiter und bittet um Beantwortung.
Es gibt keine weiteren Anfragen. Über die Vorlage wird abgestimmt. Die Vorlage wird mehrheitlich mit 2 Stimmenthaltungen an den Kreisausschuss weiter geleitet.
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