Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Geisthardt erklärte, dass auf kommunaler Ebene kein Petitionsrecht, wie auf Landes- und Bundesebene, eingeräumt ist. Es sei daher lobenswert, dass sich die Fraktionen des Kreistages der vorliegenden Petition angenommen haben und sich damit beschäftigt haben, wie mit dem geäußerten Bürgerwillen umgegangen werden kann. Deshalb wird unter dem Tagesordnungspunkt 6.2 eine ausführliche Diskussion zu diesem Thema möglich sein. Der Kreistagsvorsitzende bat darum, die Petition als Information zur Kenntnis zu nehmen und sich mit diesem Anliegen beim nächsten Tagesordnungspunkt zu befassen.
Es gab keine Einwände.
Die Vorlage wurde somit zur Kenntnis genommen. |
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