Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Geisthardt informierte, dass sich nach einer ausführlichen Beratung und Abwägung der Hinweise der Verwaltung der Kreisausschuss auf seiner Sitzung am 02.05.2018 mehrheitlich für folgende Änderungsempfehlung des Beschlussvorschlages ausgesprochen hatte:
„3.Das Konzept ist dem Kreistag bis Jahresende 2018, spätestens zur letzten Sitzung der im Frühjahr 2019 zu Ende gehenden Amtszeit des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen und den sich entwickelnden Anforderungen ständig anzupassen.“
Satz 2 soll gestrichen werden.
„4.Es wird prozessbegleitend der Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ reaktiviert.“
Herr Stichnoth erklärte, dass sich die Fraktionsvorsitzenden mit diesem Thema beschäftigt hatten. Auf der Sitzung des Kreisausschusses wurde dann mehrheitlich eine geänderte Version abgestimmt. Er warb dennoch darum, für die ursprüngliche Fassung des Antrages abzustimmen. Ausschlaggebend für den gemeinsamen Antrag der Fraktionen war zum einen die Petition aus Wolmirstedt, die einen Bürgerwillen dokumentiert. Es muss definiert werden, was unter bürgernaher Verwaltung verstanden wird. Die Auslegung ist allerdings sehr unterschiedlich. So wird für manche Bürger ein Ansprechpartner vor Ort ausreichend sein. Andere Personen wiederum wünschen sich eine leichte Zugänglichkeit von Informationen über das Internet. Mit über 1.000 Unterstützern aus dem gesamten Landkreis Börde wird vorerst die Erhaltung der Außenstelle des Landkreises in Wolmirstedt gefordert. Die Fraktionen waren sich bewusst, dass der Kreistag der vorherigen Wahlperiode den Neubau eines Verwaltungsgebäudes und damit einhergehend die Schließung aller Außenstellen beschlossen hatte. Ausnahme ist die Außenstelle in Oschersleben, die mittelfristig erhalten bleiben sollte. Das Kreishaus wurde zwar neu gebaut, jedoch konnten nicht alle Mitarbeiter in diesem Gebäude untergebracht werden. Die Außenstellen blieben daher doch erhalten. Durch die Verwaltung wurden die Mitglieder damals informiert, dass das Verwaltungsgebäude in der Gerikestraße 5 in Haldensleben, welches auch geschlossen werden sollte, nicht geschlossen wurde. Herr Stichnoth wies darauf hin, dass laut Antrag der Fraktionen der Standort in Wolmirstedt nicht dauerhaft erhalten werden soll, sondern ein vorzeitiger Leerzug gestoppt werden soll. Es ist bewusst, dass auch der Standort nicht auf Dauer erhalten bleiben wird. Aber gegenwärtig wird auch ein Gebäude des Landkreises im Schermcker Winkel in Oschersleben reaktiviert, um dort Mitarbeiter unterzubringen. Der damalige Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden, hatte zusammen mit dem Landrat die Aufgabe, zu prüfen an welchen Standorten die Verwaltung untergebrachten werden sollte und hierzu den Kreistag zu beraten. Mit der neuen Wahlperiode hat dieser Arbeitskreis nicht mehr getagt. Dies sollte nunmehr geändert werden und der Arbeitskreis neu gebildet werden, um geeignete Lösungen zu finden. Um dem verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern gerecht zu werden, wird es unumgänglich sein, bestimmte Verwaltungsgebäude zu schließen.
Auch als Einwohner von Wolmirstedt forderte Herr Stichnoth den Landkreis auf, ein Konzept vorzulegen. In Wolmirstedt wurden bereits das Krankenhaus und die Berufsschule geschlossen. Nun verliert die Stadt mit der Schließung des Landratsamtes ein ortsbildprägendes Gebäude. Mit Beschluss des vorherigen Kreistages zur Schließung der Außenstellen wurde damit einhergehend ein Nachnutzungskonzept für diese Gebäude gefordert. Dieses liegt bislang nicht vor. Daher sei es eine berechtigte Sorge, dass die Bürger von Wolmirstedt hingehalten werden und trotz Leerzug keine Nachnutzung für das Gebäude geboten werden kann. Aus seiner Sicht ist dies eine Benachteiligung. Es besteht kein Grund für einen vorzeitigen Leerzug ohne damit zu verbinden, das Verwaltungsgebäude zu sanieren. Laut Auskunft der Verwaltung würde die Sanierung 3,6 Mio. EUR kosten. Seines Erachtens sei die Sanierung jedoch nicht unmittelbar erforderlich, sodass die Außenstelle in Wolmirstedt zunächst erhalten bleiben kann.
Klaus Mewes (FUWG) stellte dar, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen im Wesentlichen die Anregungen aus der Petition und dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Wolmirstedt beinhaltet. Der Antrag wurde erweitert um die Strategie, das Thema der bürgernahen Verwaltung nicht nur für Wolmirstedt, sondern für den gesamten Landkreis zu untersuchen. Auf der Grundlage der Analyse sollten anschließend Entscheidungen zu den Außenstellen einschließlich Wolmirstedt getroffen werden. Der Änderungsvorschlag des Kreisausschusses beinhaltet die sofortige Schließung des Standortes Wolmirstedt, ohne das Ergebnis der Untersuchung abzuwarten. Aus Sicht von Herrn Mewes wäre dann die Analyse nicht notwendig.
Mit dem Antrag der Fraktionen ist ein Kompromiss zwischen der sofortigen Schließung und der langfristigen Erhaltung des Landratsamtes in Wolmirstedt entstanden, sodass erst nach Abschluss der Untersuchungen Entscheidungen zu den Verwaltungsstandorten getroffen werden. Somit wären der Bürgerwille, die Bürgernähe, die ländliche Struktur und die Nachteile der Mitarbeiter berücksichtigt. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen sollte daher ohne Änderungen durch den Kreistag beschlossen werden.
Die Argumentation der Verwaltung, dass die Schließung des Standortes Wolmirstedt auf den Beschluss des Kreistages beruht, konnte Herr Mewes nicht feststellen. Weder 2013 noch 2015 wurden Festlegungen zum Umzug von Wolmirstedt nach Oschersleben oder der Aufrechterhaltung der Gebäude in der Gerikestraße 5 in Haldensleben und im Schermcker Winkel in Oschersleben getroffen. Bis zum 31.12.2017 sollte das Liegenschaftsnachnutzungs- und Verwertungskonzept fortgeschrieben werden. Das Konzept wurde dem Kreistag seither nicht vorgelegt. Vielmehr wurden mehr oder weniger heimlich Tatsachen geschaffen, die der Kreistag akzeptieren soll. Diese Verfahrensweise sei nicht richtig.
Zur angestellten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich der Sanierungskosten und der Betriebskosten wies Herr Mewes darauf hin, dass, wenn Bürgernähe erreicht werden soll, diese auch Kosten verursachen wird. Auch das neue Kreishaus wurde für 27 Mio. EUR errichtet. Wenn für die Mitarbeiter solche Summen investiert werden, sollte dies auch vor allem für die Bürger des Landkreises getan werden.
Die genannten Sanierungskosten in Höhe von 3,1 Mio. EUR ergeben sich für das vordere und hintere Gebäude in Wolmirstedt. Jedoch ist nur die Nutzung des vorderen Gebäudes und somit lediglich maximal eine Investition in Höhe von einer Mio. EUR erforderlich. Wobei nach Meinung der Mitarbeiter derzeit keine Sanierungsmaßnahmen notwendig sind und dieses Gebäude teilweise sogar in einem besseren Zustand sei als das Verwaltungsgebäude in Oschersleben. Auch die Betriebskosten in Höhe von 120.000 EUR sind zum Beispiel nicht mit den anfallenden Betriebskosten nach Leerzug verglichen worden. Die genannten Betriebskosten beziehen sich auch auf die volle Besetzung des Objektes mit 140 Mitarbeitern. Dabei sind nur noch 50 Beschäftigte anwesend und somit relativieren sich auch die Betriebskosten. Vermutlich wurde der Kreisausschuss hier in einigen Punkten irregeführt.
Herr Mewes schlug vor, den ursprünglichen Antrag der Fraktionen zu beschließen. Es wäre fatal, den Bürgerwillen und die Entscheidung des Stadtrates von Wolmirstedt zu ignorieren und dennoch den Standort Wolmirstedt kurzfristig zu schließen ohne eine vorherige Prüfung anzustellen. Es würde sich um einen Schildbürgerstreich handeln, wenn im September 2018 die kontroverse Entscheidung getroffen werden würde, Mitarbeiter wieder in das Verwaltungsgebäude in Wolmirstedt einziehen zu lassen.
Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) erklärte im Namen seiner Fraktion, dass diese grundsätzlich dem Antrag zustimmen kann.
Regina Blenkle (FUWG) verließ um 16:44 Uhr die Sitzung. Es waren somit 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Allerdings sind einige Punkte nicht weit genug betrachtet. Zwar kann Herr Senkel als Bürger von Wolmirstedt dies mittragen, jedoch ist er in diesem Gremium als Mitglied des Kreistages für den gesamten Landkreis verantwortlich. Auch in anderen Regionen des Landkreises wäre aufgrund des demografischen Wandels und der Entfernung ein Außenstandort durchaus angebracht. Daher sei es für die Fraktion „DIE GRÜNEN/PIRATEN“ wichtig, dass bei einer Untersuchung sich diese auf alle Regionen des Landkreises bezieht und Bedarfe ermittelt. Zudem sollte neben der Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe vor Ort auch die anstehende Digitalisierung berücksichtigt werden. Viele Antragstellungen und Genehmigungen, die bislang persönlich und in Papierform eingereicht und bearbeitet werden müssen, werden in Zukunft digital erfolgen.
Gudrun Tiedge (DIE LINKE) betonte, dass jedes Mitglied des Kreistages für Bürgernähe ist, unabhängig davon, wie die Entscheidung zum vorliegenden Antrag getroffen wird. Sie widersprach Herrn Stichnoth insoweit, dass sie nicht die Bürger ihrer Kommunen vertreten, sondern als Kreistagsmitglieder für alle Bürger des Landkreises zuständig sind. Dies umschließt auch die Verantwortung, dass dieser Kreistag keine rechtswidrigen Beschlüsse fasst und nicht den Beschlüssen des Kreistages der vorherigen Wahlperiode widerspricht. Sicherlich kann die Außenstelle in Wolmirstedt erhalten bleiben, aber auch wenn nur eine Mio. EUR investiert werden müsste, handelt es sich dabei um viel Geld. Hauptargument für den geänderten Antrag sind die vielen Beschlüssen und die jahrelange Debatte und Diskussion über dieses Thema. Dabei wurde jeder einzelne Standort genau betrachtet. Deshalb appellierte Frau Tiedge, dass der Kreistag zu den Entscheidungen steht, die einst getroffen wurden.
Franz-Ulrich Keindorff (FDP) fokussierte die Mitglieder darauf, dass es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit zwischen dem amtierenden Landrat und dem zukünftigen Landrat handelt. Daher sollte eine möglichst emotionale und populistische Diskussion vermieden werden. Vor über einem Jahrzehnt hatte der Kreistag aufgrund des Platzproblems in der Gerikestraße 104 in Haldensleben und der Tatsache, dass dieses Objekt mit hohen Kosten gemietet wurde, nach effizienten Lösungen für den Landkreis, die Beschäftigten und die Bürger gesucht. Das neue Verwaltungsgebäude bietet mehr Bürgernähe als das damalige gemietete Objekt. Durch den Kreistag wurde ein mit Zahlen und Daten belegtes Konzept beschlossen, welches auch Investitionskosten und Standorte beinhaltete. Dabei erfolgte eine ausführliche Diskussion, bei der sich als Kompromiss für den Verwaltungsstandort für die Stadt Haldensleben und für den Hauptstandort der Kreissparkasse für die Stadt Oschersleben entschieden wurde. Auch wurde festgelegt, dass eine Zentralisierung erfolgen sollte und somit alle anderen Standorte zu gegebener Zeit geschlossen werden sollten. Bislang wurden jedoch noch keine Standorte geschlossen. Er bedauerte, dass noch keine Fortschreibung des Liegenschaftsnachnutzungskonzeptes erfolgte und auch, dass der Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ nicht weiter in den Entscheidungsprozess mit einbezogen wurde. Sonst hätte der Kreistag sich eher mit der Thematik befassen können.
Auf der Sitzung des Kreisausschusses am 02.05.2018 wurde dargelegt, dass wenn der Stopp des Leerzuges und Umzuges von Verwaltungsgebäuden beschlossen wird, der Landrat voraussichtlich Widerspruch einlegen muss. Dies hätte auch negative Auswirkungen auf Presseberichte. Herr Keindorff stimmt zu, dass der Begriff „Bürgernähe“ definiert werden sollte. Für ihn entspricht dabei das neue Kreishaus als auch mögliche Bürgerbüros des Landkreises in den Räumlichkeiten der Gemeinden der Bürgernähe. Deshalb wurde der Antrag der Fraktionen neben den Inhalten der Petition, die Bürgernähe für den gesamten Landkreis fordert, auf den Weg gebracht.
Da sich die Situation innerhalb der vergangenen 10 Jahre verändert hat, ist die Beratung des Arbeitskreises „Verwaltungsstandorte“ erforderlich, um objektive Entscheidungen über die Nutzung der vorhandenen Gebäude des Landkreises treffen zu können. Auch Projekte zur Digitalisierung wie „Landkreis 4.0“ werden Einfluss auf diese Entscheidungen haben.
Wolfgang Zahn (SPD) stimmte Frau Tiedge zur Bürgernähe zu. Bürgernähe bedeutet, dass dem Bürger ortsnah geholfen wird. In Wolmirstedt ist es allerdings so, dass dort nur ein kompletter Fachdienst und zwei Sachgebiete eines Fachdienstes untergebracht sind. Daher ist die Bürgernähe nur auf einen gewissen Teil beschränkt. Dies bedeutet, dass wenn ein Bürger aus Wolmirstedt einen Jagdschein beantragen möchte, er jetzt bereits nach Haldensleben fahren muss. Der Standort Wolmirstedt bietet daher derzeit nicht alle Leistungen des Landkreises. Dies sollte bei der Diskussion berücksichtigt werden. Dass sämtliche Leistungen des Landkreises an einem Standort angeboten werden können, hielt er für nicht organisierbar.
Gisela Gerling-Koehler (FDP) verwies auf den Aspekt, dass diese Debatte aufgrund der Kreisgebietsreform geführt wird. Da eine Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigte, dass durch Kreisgebietsreformen keine Ersparnisse eintreten, erfolgten beispielsweise in Thüringen zuletzt keine Reformen. Die Struktur der Verwaltung sollte aufgabenorientiert überdacht werden. Beispielsweise wird die Beantragung eines Angelscheins für einen 14-Jährigen aufgrund der Entfernungen erheblich erschwert. Die Entfernungen zu den bestimmten Leistungen des Landkreises können nur gesunden und mobilen Bürgern zugemutet werden. Die Zentralisierung führt zu Frust von vielen Menschen, die die Dienstleistungen des Landkreises nutzen möchten, da auch die entsprechende Infrastruktur fehlt. Sie begrüßte daher das Anliegen der Petition und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen.
Landrat Hans Walker bezog sich auf sein Schreiben zu dieser Thematik. Bedeutsam ist das Fazit auf der letzten Seite. Der Prozess mit der aktuellen Situation hatte bereits weit vor seiner Amtszeit in 2001 begonnen. 2007 erfolgte die zweite Kreisgebietsreform, die von den Gesetzgebern beschlossen wurde, um Optimierungen wie die Reduzierung der Beschäftigten oder die Schließung von Standorten vorzunehmen. Dies oblag nicht der Entscheidungskompetenz der Landkreise.
Eine Schlechterstellung ist nicht gewollt, jedoch haben der Kreistag und der Landrat Entscheidungen für alle Bürger des Landkreises zu treffen.
Im Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ wurde festgelegt, dass das neue Kreishaus mit den vorliegenden Kapazitäten gebaut wird. Dabei wurde berücksichtigt, dass das Verwaltungsgebäude in Oschersleben Mitte der 90er Jahre umfänglich saniert wurde. Der Verwaltungsstandort der ehemaligen Kreisstadt Wanzleben wurde frühzeitig geschlossen und konnte durch den Einzug des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) vermarktet werden. Der Standort der ehemaligen Kreisstadt Wolmirstedt blieb zu dieser Zeit erhalten. Das Gebäude in Wolmirstedt wurde in den vergangenen 25 Jahren lediglich repariert und nicht saniert, um den Standort mit der Maßgabe, dass dieser geschlossen wird, aufrecht zu erhalten.
Die Entscheidung, das Gebäude in der Gerikestraße 5 in Haldensleben zu erhalten, wurde 2015 dem Kreistag vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise vorgestellt. Mit diesem Objekt können soziale Spannungsfelder zwischen dem Migrationsbereich und dem sozialen Dienstleistungsbereich getrennt werden, um auch Eskalationen zu vermeiden.
Während seiner Amtszeit konnte bereits die Vermietung eines Gebäudeteiles in Oschersleben an das Jobcenter organisiert werden, um eine sukzessive Vermarktung des Verwaltungsgebäudes in Oschersleben anzustreben.
Für das Objekt in Wolmirstedt gibt es kein Verwertungskonzept mit einem Ergebnis, da trotz zahlreicher Gespräche der Verwaltung mit Bestrebungen das Objekt zu vermarkten, keine Nachnutzung gefunden werden konnte. Dies bedeutet aber nicht, dass der Standort Wolmirstedt unwichtig sei. Es ist unerheblich, ob der Leerzug 2018 oder 2019 erfolgt. Es muss zunächst ein Käufer gefunden werden, der überhaupt bereit ist, diese Immobilie zu übernehmen und zu investieren. Sowohl Herr Walker als auch sein Nachfolger haben Verantwortung für Wolmirstedt als auch für Oschersleben, Haldensleben oder Wanzleben und andere Städte.
Mit den Kommunen, wie zum Beispiel der Stadt Wolmirstedt, wurden im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit Verhandlungen über die Möglichkeit in den Gemeinden Räume anzumieten, geführt, um wochen- bzw. stundenweise Leistungen des Landkreises anbieten zu können. Dies konnte schon teilweise in Oebisfelde-Weferlingen umgesetzt werden, berichtete Herr Walker. Auch wird an der Digitalisierung der Verwaltung stetig gearbeitet. Sein Schreiben enthält einen Auszug von dem, was derzeitig an tatsächlichem Bedarf für die Sanierung für 30 Mitarbeiter erkannt wird. Selbst bei der Instandsetzung des vorderen Teils des Objektes in Wolmirstedt, sind 45 Räume für 50 bis 60 Mitarbeiter zu sanieren. Auch wurde die Möglichkeit der Nutzung der Räumlichkeiten durch die Anstalt des öffentlichen Rechts – Kommunalservice Landkreis Börde AöR geprüft, jedoch ohne positives Ergebnis.
Zum Standort im Schermcker Winkel in Oschersleben korrigierte Herr Walker, dass dieser nicht saniert und reaktiviert sondern lediglich malerisch instandgesetzt wird. Aufgrund der Veränderung der Aufgaben im Jugendhilfebereich sind Situationen entstanden, die zum Zeitpunkt der Planung der Belegung des Verwaltungsgebäudes in der Triftstraße in Oschersleben noch nicht bekannt waren. Dadurch entstand ein Mehrbedarf an Arbeitsplätzen, der durch den vorübergehenden Umzug des Fachdienstes Rechnungsprüfung in das Objekt im Schermcker Winkel kompensiert werden kann. Das besagte Gebäude beinhaltet die ehemalige Feuerwehrtechnische Zentrale des ehemaligen Bördekreises, welche derzeit noch von Feuerwehren zur Reparatur von Schläuchen, Technik und dergleichen genutzt wird. Dies soll zukünftig auch anders organisiert werden, sodass dann das Objekt im Schermcker Winkel geschlossen werden kann. Da die Feuerwehr der Stadt Oschersleben aus der Innenstadt verlegt werden muss, wurde dieses Gebäude der Stadt zum Kauf angeboten, jedoch bestand kein Interesse seitens der Stadt. Der Landkreis ist stets daran interessiert, die Standorte zu veräußern. Allerdings wird dies durch die Lage im ländlichen Raum erschwert. Alte Gewerbeimmobilien sind schwer zu vermarkten.
Der Äußerung von Herrn Mewes, dass sich die Betriebskosten bei weniger Beschäftigten im Gebäude senken, konnte Herr Walker nicht zustimmen. Die Betriebskosten, abgesehen von Wasserkosten, sind unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Die Unterstellung, dass in diesem Fall oberflächlich gehandelt wird, ist nicht wahr. Es wird sich für jede Region des Landkreises eingesetzt. Jeder Landrat muss auch unbeliebte Entscheidungen treffen, da er auch die wirtschaftliche Verantwortung für den Landkreis besitzt. Deshalb muss Herr Walker auch dem Beschluss des Kreistages widersprechen, wenn auf dieser Sitzung die Zurückstellung des Umzuges beschlossen wird, um wirtschaftlichen Schaden vom Landkreis abzuwenden.
Er betonte, dass er den Bürgerwunsch akzeptiert. Es sei selbstverständlich, dass sich auch der Stadtrat von Wolmirstedt für den Willen seiner Bürger einsetzt. Die Pflicht des Landrates und des Kreistages ist jedoch eine andere. Der Landkreis ist bemüht den Bürgerwillen über Alternativen umzusetzen.
Auf die Erklärung von seinem Nachfolger Herrn Stichnoth auf der Sitzung des Kreisausschusses, dass dieser ggf. die jetzige Entscheidung rückgängig machen muss, wies Herr Walker darauf hin, dass sich die finanziellen und vermögensrechtlichen Bedingungen nicht ändern werden. Sollte nach dem Leerzug dennoch nachträglich die Nutzung dieses Gebäudes erforderlich sein, hat der Landkreis die Pflicht dieses Objekt zu sanieren. Die Kosten für die Sanierung des vorderen Teiles würden sich auf 1,8 Mio. EUR und der Abriss des hinteren Gebäudes auf rund 500.000 EUR belaufen.
Die Kritik zum Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ nahm Herr Walker zustimmend entgegen und schlug vor, diesen Arbeitskreis wieder zu reaktivieren und regelmäßige Beratungen stattfinden zu lassen. Der Landrat wies jedoch darauf hin, dass es Aufgabe des Hauptverwaltungsbeamten ist, die Verwaltung zu organisieren und die Standortfragen zu entscheiden. So ist auch bei einem Bürgerbegehren das Thema für die innere Organisation der Verwaltung der Kommunen nicht zulässig.
Hans-Eike Weitz (SPD) verließ um 17:17 Uhr die Sitzung. Es waren somit 44 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Herr Senkel hinterfragte, welchen Nutzen der Arbeitskreis hätte, wenn die Entscheidungshoheit letztendlich dem Landrat obliegt. Daher ist es für die Mitglieder des Kreistages, die ehrenamtlich tätig sind, schwierig, die Motivation zu finden, in diese Thematik viel Energie und Zeit zu investieren, wenn ihnen bewusst ist, dass der Landrat am Ende die Entscheidungen allein trifft.
Herr Walker erwiderte, dass die bislang erreichten Schritte, wie der Neubau des Kreishauses, der Mitarbeit des Arbeitskreises „Verwaltungsstandorte“ zu verdanken sind. Der Landrat wäre schlecht beraten ohne die Mithilfe solcher Gremien zu handeln, auch wenn er letztendlich der Entscheidungsträger ist. Auf die Hilfe und den Rat des Arbeitskreises ist er angewiesen. Der Arbeitskreis hatte damals viele Zahlen und Daten auszuwerten und führte sehr kontroverse Diskussionen, bis sich auf eine Variante verständigt werden konnte. Der Landrat steht für die Einhaltung des geltenden Rechts sowie der finanziellen Lage und hat durch solche Gremien, wie dem Arbeitskreis, Unterstützung beim Treffen von Entscheidungen.
Hans-Eike Weitz (SPD) kam um 17:22 Uhr zur Sitzung wieder hinzu. Es waren somit 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Gemäß § 10 Absatz 3 b der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse ließ der Kreistagsvorsitzende zunächst über den Änderungsvorschlag des Kreisausschusses abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:dreißig Ablehnung:elf Enthaltung:fünf
Somit wurde die Änderung mehrheitlich angenommen.
Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag einschließlich der Änderung abgestimmt. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:dreißig Ablehnung:elf Enthaltung:fünf
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/Fra/0558 erhoben. |
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