Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Herr Schmette wies darauf hin, dass die Förderung für den Karnevalsverein Hörsingen nicht auf eine Investition abzielt, sondern für Miete und Kleidungsgegenstände genutzt werden soll. Diese Form der Unterstützung passiert durch die Mitgliedsgemeinde und nicht durch den Landkreis. Herr Schmette beantragte, sich bei der Förderung auf die Investition zu beschränken.
Holger Mühlisch (Regionalmanager) erklärte, dass die Richtlinie zur LEADER-Projektförderung im Zuge des demografischen Wandels umgestellt wurde und die Förderung im sozialen Bereich im Vordergrund steht. Ziel der LEADER-Förderung ist es, dass Zusammenbringen der Generationen zu fördern. Der Verein in Hörsingen lebt nur von den Mitgliedsbeiträgen und hier ist die Unterstützung durch LEADER gerechtfertigt.
Herr Dr. Schwarz ergänzte, dass die Modalitäten zur Antragsstellung für die Bürger geklärt werden müssten. Es sollte ein Katalog für die Vereine über die förderfähigen Leistungen erstellt werden. Dem stimmt auch Frau Schünemann zu.
Herr Keindorff unterstützte die Diskussion nicht. Die Richtlinie wurde ausführlich diskutiert und beschlossen. Sie kann online eingesehen werden.
Herr Schmette merkte an, dass zwischen der Förderung eines Karnevalsvereins und der des Kinderschutzbundes unterschieden werden muss und dabei gemeindliche von kreislichen Aufgaben getrennt werden sollten. Er hält seinen Änderungsantrag aufrecht, den Förderungsbetrag für den Karnevalsverein Hörsingen auf 2.500,00 € zu kürzen und damit den nicht investiven Teil zu streichen.
Frau Schünemann stimmte Herrn Mühlisch zu, dass es in der Region um Hörsingen nur diesen einen Verein gibt, der die Dorfgemeinschaft zusammen hält. Daher hält sie es für sinnvoll, die Vereinsarbeit durch die LEADER-Förderung zu unterstützen.
Herr Mühlisch verwies auf die Richtlinie, welche aussagt, dass eine Förderung durch den Landkreis möglich ist, wenn über Bundes- oder Europamittel nicht ausreichend gefördert werden kann. Die generationsübergreifenden Programme in Hörsingen fallen darunter und sollten entsprechend unterstützt werden. Der Erstellung eines Kataloges stimmte Herr Mühlisch zu.
Herr Schmette stellte den Antrag, die förderfähige Summe für den Karnevalsverein Hörsingen auf 500,00 € zu kürzen.
Herr Walker ließ über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: eine Ablehnung: zehn Stimmenthaltung: drei
Dem Antrag die förderfähige Summe für den Karnevalsverein Hörsingen auf 500,00 € zu kürzen wurde nicht stattgegeben.
Dann ließ der Landrat über die Beschlussvorlage 2018/80/0551 abstimmen. Beschluss:
Der Kreisausschuss beschloss über die zu verwendenden Mittel des Landkreises Börde gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ zur Beteiligung des Landkreises an folgenden Projekten dieser Prioritätenliste, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2018 des Landkreises Börde:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:dreizehn Ablehnung:keine Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/80/0551 erhoben. |
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