Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Frau Tiedge wollte wissen, ob die Vergabekriterien eingehalten wurden.
Danny Schonscheck (Fachdienstleiter Wirtschaft) erläuterte, dass die Linienverkehrsgenehmigung und der damit verbundene Dienstleitungsauftrag mit der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH 2019 endet. Somit ist eine neue Vergabe durchzuführen. Laut Personenbeförderungsgesetz kann man eine Direktvergabe an die kreiseigene Gesellschaft durchführen. Die BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH zeichnet sich durch hohe Qualität mit dennoch geringen Kosten, wie im Haushalt zu verzeichnen ist, aus und soll somit ab 2020 den Auftrag erhalten.
Herr Walker ergänzt, dass gemäß § 12 Absatz 6 des Personenbeförderungsgesetz ein interessiertes Verkehrsunternehmen ein Angebot abgeben kann und dann statt einer Direktvergabe eine Vergabe erfolgen muss. Andernfalls kann die freihändige Vergabe an das kreiseigene Unternehmen erfolgen.
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
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