Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE, FDP und FUWG vom 17.04.2018 zur zukunftsfähigen, bürgernahen Kreisverwaltung im Landkreis Börde  

 
 
38. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2018/Fra/0558
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:26
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/Fra/0558 Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE, FDP und FUWG vom 17.04.2018 zur zukunftsfähigen, bürgernahen Kreisverwaltung im Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Stichnoth, Martin Fraktionsvorsitzender CDU
i.V. Hüttemann, Frank für Kanngießer, Burkhard Fraktionsvorsitzender SPD
Tiedge, Gudrun Fraktionsvorsitzende DIE LINKE
Federführend:Kreistagsfraktion der FUWG Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien

Frau Tiedge (DIE LINKE) machte deutlich, dass sich die Fraktionen mit der Petition und dem Anliegen der Bürger befasst haben. Im Kreistag wurden Beschlüsse zur Verwaltungsmodernisierung und Strukturierung gefasst, welche mit Hilfe einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurden. Um das Anliegen der Bürger in Wolmirstedt dennoch ernst zu nehmen, sollte die Arbeitsgruppe erneut gebildet werden, die den Standort in Wolmirstedt, auch in Bezug auf den Haushalt, prüft. Bis das Ergebnis der Arbeitsgruppe vorliegt, sollte der Umzug nach Möglichkeit gestoppt werden.

 

Martin Stichnoth (CDU) stellte klar, dass das Anliegen in der Petition nicht nur die Bürger der Stadt Wolmirstedt betrifft. Bürger aus dem gesamten Landkreis haben in der Petition unterschrieben. Weiterhin merkte er an, dass sich die Fraktionsvorsitzenden auch mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Wolmirstedt vom 22.03.2018 auseinandergesetzt haben, wo es um die Erreichbarkeit im ländlichen Raum geht.

Das Objekt in der Gerikestraße 5 in Haldensleben sollte mit Hilfe einer Wirtschaftlichkeitsberechnung gewinnbringend verkauft werden.

 

Albrecht von Bodenhausen (CDU) vertrat die Meinung, dass über die Standorte in der Vergangenheit beschlossen wurde und somit der Standort in Wolmirstedt nicht mehr notwendig ist. Das Gebäude in Wolmirstedt könnte zum Beispiel durch die Kommunalservice Landkreis Börde Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) genutzt werden. Das Anliegen der Beschlüsse aus 2013, wird durch diese Forderung untergraben. Die Kosten, die durch einen weiteren Standort entstehen, sollten im Auge behalten werden. Herr von Bodenhausen regte an, bei dem bestehenden Standortkonzept zu bleiben und darüber nachzudenken, die Objekte in der Schwimmbadstraße und in der Farsleber Straße zusammen zu führen. In Bezug auf die Bürgernähe merkte er an, dass es eher rückschrittlich ist, wenn der Bürger an verschiedenen Orten sein Anliegen klären muss und nicht alles in einem Haus erledigen kann.

 

Thomas Schmette (CDU) gab zu bedenken, dass ursprünglich drei Gebäude für die Verwaltung unterhalten werden sollten. Der Personalaufwuchs der letzten Jahre hat dazu geführt, dass die Kapazitäten nicht mehr ausreichen und das Objekt in der Gerikestraße 5 weiter bestehen muss. Daher sollte dringend untersucht werden, ob die Mitarbeiter aus der Gerikestraße 5 mit den Mitarbeitern der Kommunalservice Landkreis Börde AöR zusammen ziehen könnten.

 

Frank Hüttemann (SPD) machte auf die umfangreichen Studien von 2011 bis 2013 aufmerksam, die mit Hilfe eines Nachnutzungskonzeptes und einer Arbeitsgruppe zum Thema „Standorte betrieben wurden. Das Liegenschaftsnachnutzungskonzept von 2015, welches durch den Kreisausschuss und dem Kreistag ohne Einwände beschlossen wurde, zeigt auch, dass sich mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt wurde. Die Petition greift die Sorge der Bevölkerung auf, die zunehmend den Eindruck hat, die öffentliche Verwaltung ziehe sich immer mehr aus der Fläche zurück. Auf der Grundlage des Nachnutzungskonzeptes, welches bis Ende 2017 vorliegen sollte, muss man sich die Wirtschaftlichkeit ansehen und prüfen, welche Fachdienste vom Bürger nachgefragt werden. Dazu muss über Alternativen, wie die Einrichtung eines Bürgerbüros in den Gemeindeverwaltungen nachgedacht werden.  

 

Der zweite Satz im Beschlussvorschlag unter Nummer 3: „Bis zur Beschlussfassung über das Konzept, soll die bisher geplante und laufende Aufgabe bzw. der Leerzug von bestehenden Verwaltungsstandorten zurückgestellt werden., kann Herrn Hüttemanns Meinung nach so nicht formuliert werden. Die Frage des Leerzuges ist Verwaltungsorganisation, die dem Landrat obliegt. Der Kreisausschuss kann einen Beschluss für den Kreistag empfehlen, in dem er den Landrat bittet, zu prüfen, ob die bisher geplanten Umzüge zurückgestellt werden können. Andernfalls müsste der Landrat dem Beschluss widersprechen.

 

Herr Dr. Schwarz erklärte, dass der Bereich um Oebisfelde 45 km von der Kreisstadt entfernt liegt. Bei den Fachdiensten fällt auf, dass es eine Parität zwischen Oschersleben und Haldensleben gibt. Vor allem zwei wichtige Fachdienste wie die Bauordnung und der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sind dann in Oschersleben. Vor dem Hintergrund der Konzentration an Nutz- und Wildtieren, sollte über den Umzug nach Oschersleben noch einmal nachgedacht werden.

Mit dem Antrag wird das Anliegen der Initiative aus Wolmirstedt genutzt, um über die gesamte Bürgernähe in unserem Landkreis nachzudenken. Zukunftsfähigere Maßnahmen, wie Heimarbeit und Digitalisierung sind dabei zu berücksichtigen. Herr Dr. Schwarz erkundigte sich, ob die Umzüge storniert werden könnten. Denn wenn die Umzüge wie geplant vollzogen werden, sollten sie im Nachhinein nicht rückgängig gemacht werden.

 

Frau Tiedge stimmte Herrn Hüttemann zu, den Beschlussvorschlag unter Nummer 3 zu modifizieren. Der Kreisausschuss muss den Landrat bitten, zu prüfen, in wie weit die Möglichkeit besteht den Umzug zu stoppen bzw. auszusetzen und den Beschlussvorschlag dahingehend zu formulieren.

Frau Tiedge merkte an, dass die Beschilderung im neuen Verwaltungsgebäude wenig hilfreich sei. Diese Erfahrung sammelte sie, als sie sich einige Zeit in der Wartefläche aufhielt, um einen Antrag abzugeben. Dabei bemerkte sie auch, dass eine hohe Frequentierung an Bürgern vor allem im Bereich Jagd- und Fischereiwesen zu erkennen ist.

 

Herr Stichnoth merkte an, dass das Verwaltungsgebäude in Wolmirstedt nicht zwangsläufig dauerhaft erhalten bleiben soll. Das fehlende Nachnutzungskonzept und damit auch der Rückgang der Kaufkraft, war Motivation des Wolmirstedter Stadtrates, die Petition in den Kreistag zu bringen. Das ehemalige Landratsamt in Wanzleben wurde für das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung genutzt. Der Schmercker Winkel in Oschersleben sollte auch geschlossen werden. Wie auf der Dienstberatung der Bürgermeister zu erfahren war, werden dort jetzt Räume für Mitarbeiter hergerichtet, was auch mit keinem Kreistagsbeschluss abgedeckt wurde. Der Kreistag sollte ein Interesse daran haben, dass diese Kosten vermieden werden.

 

Frau Tiedge sagte, dass in dieser Sitzung eine Lösung zur Formulierung des Beschlussvorschlages herbeigeführt werden sollte, um den Widerspruch des Landrates zu verhindern.

 

Herr Schmette schlug vor, die Formulierung so vorzunehmen, dass es nur um die Standorte geht und nicht um die innere Organisation der Verwaltung, die dem Landrat obliegt.

 

Herr Walker merkte an, dass das Objekt im Schermcker Winkel nicht mit Wolmirstedt verglichen werden kann. Die Sanierung in Wolmirstedt wäre mit 3,5 Millionen Euro verbunden. Das Objekt in der Gerikestraße 5 in Haldensleben musste durch den Personalaufwuchs während der Flüchtlingskrise 2015 erhalten werden. Mit Bestätigung durch den Kreisausschuss und den Kreistag, wurde der Fachdienst Migration vom Fachdienst Soziales abgespalten, um soziale Spannungsfelder räumlich zu trennen.

 

Eine Petition oder ein Bürgerbegehren ist für die innere Organisation der Verwaltung der Kommunen nicht zulässig. Derzeit wird nach Möglichkeiten gesucht, dass Mitarbeiter aus der Kreisverwaltung Sprechzeiten in den Kommunen abhalten. Das Objekt im Schermcker Winkel sollte in erster Linie für die Feuerwehren des Südkreises erhalten bleiben. In den Räumen des Objektes war vorübergehend Archivgut untergebracht, dann wurde versucht, in Gesprächen mit der Stadt Oschersleben das Gebäude zu veräußern, was nicht gelang. Durch die Erweiterung im Jugendhilfebereich und ein damit verbundener Stellenaufwuchs, wurden Büroräume benötigt. Dafür wurde sich in einem Gespräch mit der Fachdienstleiterin Rechnungsprüfung geeinigt, die Räume an den Fachdienst Jugend abzugeben und mit dem Fachdienst kurzfristig umzuziehen. Der Fachdienst Rechnungsprüfung ist dann nach den abgeschlossenen Malerarbeiten in die Büroräume im Schermcker Winkel übergangsweise eingezogen. Dennoch besteht keine Absicht, den Standort zu erhalten.

 

Anmerkung der Protokollantin:

Das Schreiben wurde an die Kreisausschussmitglieder

in der Sitzung verteilt und ins Allris® eingestellt.

 

In dem vorliegende Schreiben des Landrates wurden Fakten dargestellt, welche Auswirkungen es hätte, den Umzug zu stoppen. Durch verschiedene Veränderungen gibt es personellen und damit finanziellen Aufwand. In Wolmirstedt gibt es Platz für 75 Mitarbeiter, mit 40 Büroräumen im vorderen Teil und es würde ca. 1,5 bis 1,7 Mio. Euro kosten, diese Räume zu unterhalten. Man sollte betrachten, ob hier die Bürgernähe oder wie damals geprüft, die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht.

 

Für Wolmirstedt muss ein Nachnutzungskonzept erarbeitet werden, auch wenn es sich schwierig gestaltet, da das Gebäude vollkommen saniert werden muss. Herr Walker geht nicht davon aus, dass die Umzüge der letzten drei Jahre vergessen werden sollten. Dafür wurde zu viel realisiert, sodass Vertragsstrafen unumgänglich wären. Die letzten 50 Mitarbeiter aus Wolmirstedt werden umziehen. Alles übrige aus dem Beschlussvorschlag wird durch Herrn Walker unterstützt. Aber die Umzugsphase bremsen, wie unter Nummer 3 Satz zwei formuliert ist, ist nicht machbar. Eine mögliche Lösungsstrategie wäre auch die Gebäude in der Schwimmbadstraße, wo die Anstalt des öffentlichen Rechts und die Musikschule ihren Sitz hat, zu nutzen. Diese Immobilien sind gut in Stand gesetzt.

Bereits seit 2001 wurden Vorbereitungen in Bezug auf den Verwaltungsstandort getroffen und auch unter Betrachtung der Bürgernähe beschlossen, den Standort Wolmirstedt zu schließen.

 

Herr Walker schlug vor, den Beschlussvorschlag unter Nummer 3 dahingehend zu ändern, den ersten Satz zu erweitern und den zweiten Satz zu streichen: „Das Konzept ist dem Kreistag bis Jahresende 2018, spätestens zur letzten Sitzung der im Frühjahr 2019 zu Ende gehenden Amtszeit des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen und den entsprechenden Entwicklungen anzupassen.“ Es handelt sich um einen Prozess der stetig weiter läuft und bei dem alle Bereiche betrachtet werden müssen, ergänzte Herr Walker.

 

Franz-Ulrich Keindorff (FDP) fasste zusammen, dass der Ausschuss keinen Widerspruch des Landrates herbeiführen möchte. Mit Hilfe der wieder zu aktivierenden Arbeitsgruppe muss betrachtet werden, welche Stellen für die anfallenden Arbeitsaufgaben noch nötig sind. Auch die Flüchtlingskrise war nicht vorauszusehen und nun muss zukünftig betrachtet werden, ob diese Planstellen noch notwendig sind. Zu berücksichtigen ist auch die Entwicklung im IT-Sektor in Bezug auf e-Rechnung beispielsweise. Zusammenfassend sollte Satz zwei unter Nummer drei des Beschlussvorschlages vor der Weiterleitung an der Kreistag gestrichen werden.

 

Marlis Schünemann (CDU) merkte an, dass die Definition von Bürgernähe untersucht werden sollte. Die Bürger verstehen nicht, warum die Standortdiskussion jetzt wieder präsent ist. Der Bürger muss sich auf die im Kreistag gefassten Beschlüsse verlassen können. Bürgernähe ist für den Bürger der Kaufladen, eine Schule oder ein Kindergarten im Ort. Weniger, ob der Bürger mit seinem Anliegen nach Haldensleben oder Wolmirstedt kommen muss.

 

Frau Tiedge schlug vor im Beschlussvorschlag unter Nummer 3, den zweiten Satz wie folgt zu formulieren: „Bis zur Beschlussfassung über das Konzept ersucht der Kreistag den Landrat zu prüfen, in wie weit bisher geplante oder laufende Aufgaben bzw. der Leerzug von Verwaltungsstandorten zurückgestellt werden könnten.

 

Herr Walker entgegnete, dass dies bereits geprüft wurde und es keine Möglichkeiten gibt, den Leerzug zurückzustellen. Das Objekt wurde schon in den vergangenen Jahren durch vorhergehende Verantwortungsträger bewusst nicht saniert.

 

Frau Tiedge zog Ihren Vorschlag zurück.

 

Der Landrat schlug vor, den ersten Satz unter Nummer drei im Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern: „Das Konzept ist dem Kreistag bis Jahresende 2018, spätestens zur letzten Sitzung der im Frühjahr 2019 zu Ende gehenden Amtszeit des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen und weiter fortzuschreiben.“ Satz zwei ist zu streichen.

 

Herr Stichnoth bat darum, über die Änderung des Beschlussvorschlag unter Nummer 3 abzustimmen.

 

Herr Dr. Schwarz merkte an, dass es einen Zeitrahmen gibt. Er zitiert Nummer 3, Satz 2 des Beschlussvorschlages und hebt hervor, dass soll in dem Fall nicht „müssen heißt. Der Beschluss soll in den Kreistag und daher sollte der Beschlussvorschlag so bleiben. Der Landrat sollte im Kreistag seine Änderungen vorstellen und die Mitglieder des Kreistages überzeugen, diese so anzunehmen. Andernfalls wäre es eine Missachtung des Antrages, nur weil der Kreisausschuss anderer Meinung ist.

 

Herr Hüttemann sagte, dass der Kreisausschuss den Kreistag vorberät. Die Beschlüsse sollen angepasst werden. sollen heißt auch müssen“, da gibt es kein Ermessen. Nun sollte dem Vorschlag des Landrates, Nummer 3 des Beschlussvorschlages zu ändern, gefolgt werden. Weiterhin sollte der mit Beschluss vom 07.09.2011 gegründete Arbeitskreis Verwaltungsstandorte reaktiviert werden.

 

Herr Walker fasste zusammen, den Beschlussvorschlag unter Nummer 3 wie folgt zu ändern: Das Konzept ist dem Kreistag bis Jahresende 2018, spätestens zur letzten Sitzung der im Frühjahr 2019 zu Ende gehenden Amtszeit des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen und sich den entwickelnden Anforderungen ständig anzupassen.“ 

Nummer 4 wird so umformuliert, dass die Arbeitsgruppe „Verwaltungsstandorte“ reaktiviert wird.

 

Die Vorlage wurde mit der Änderung zum Beschlussvorschlag des Kreisausschusses mit drei Gegenstimmen an den Kreistag weitergeleitet.