Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig greift die Fragestellung aus dem Ausschuss auf, wie es mit den Leistungs-, Entgelt-, und Qualitätsvereinbarungen im Landkreis Börde aussieht. Weitere Fragen gab es zu bestimmten Kostenkalkulationen.
Sie weist auf die Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen hin. Hier geht es um die frühkindliche Bildung. Das große Ziel ist hier Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Es geht dabei um die Förderung der Entwicklung eines jeden Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Aufgabe ist die Erfüllung eines eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrages, Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit, der Inklusion sowie der Integration. Die Träger von Kitas gestalten die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in eigener Verantwortung, jede Einrichtung entwickelt dazu ein Kozept.
Das gewählte Finanzierungssystem im KiFöG führt teilweise zu erheblichen Umsetzungsproblemen. Der Abschluss von LEQ ist ungeeignet für System der Finanzierung durch mehrere Kostenträger, keine einheitlichen Vorgaben zur Kalkulation. Es müssen bestimmte Handlungserfordernisse eingehalten werden. (Präsentation in der Anlage im Allris)
Herr Müller-Busse - die Diskrepanz zwischen Finanzierung und konzeptioneller Bearbeitung besteht darin, dass die konzeptionelle Arbeit nicht durch die Finanzen gestützt wird. Er stellt positiv hervor, dass die Verhandlungen schriftlich festgehalten werden. Er betont, dass es schwierig ist, mit vielen deutlich auseinandergehenden Richtlinien zu arbeiten, da man ja mit vielen Landkreisen zusammenarbeitet. Er wünschte sich Verhandlungen zur Richtlinie des Landkreises Börde.
Frau Herzig spricht nochmals die Verpflegungskosten an. Das Gesetz sagt eindeutig, dass die Verpflegungskosten die Eltern zu tragen haben. Ergänzend stellt sich die Frage, was zu den Verpflegungskosten gehört.
Herr Schindler erklärt, dass das Ministerium der Meinung ist, dass das mit den mittelbaren Verpflegungskosten so nicht richtig ist. Er verweist auf das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages.
Frau Herzig betont nochmals, dass es hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Der Landkreis bleibt bei seiner Rechtsauffassung bezüglich der Kosten. Man hofft, dass mit der Änderung des Gesetzes dies Berücksichtigung findet.
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