Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
17. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 8
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:39
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Wolfgang Zahn (SPD) merkte an, dass es bedauerlich ist, dass der Landkreis Börde als starker Wirtschaftsstandort keine beratungsrelevanten Themen für den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss hat. Als Kreistagsmitglied will man an der Gestaltung und dem Prozess teilhaben und somit auch Anträge oder Informationen einbringen.

Er forderte auf einer der vergangenen Sitzungen des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses, Zahlen zu Unternehmen oder Gewerbe. Diese Daten wurden bislang nach seinem Kenntnisstand im Ausschuss nicht erörtert. Er appellierte daher, dass mehr Einfluss genommen werden sollte, dass die Termine der Ausschüsse eingehalten werden.

 

Herr Dr. Waselewski antwortete auf die Anfrage aus dem letzten Kreistag von Herrn Senkel zu freiwilligen Leistungen. Zwischenzeitlich hat er mit Herrn Senkel gesprochen.

Im Sinne der Arbeitsökonomie wird das Thema im ersten Nachtragshaushalt 2018 ausführlicher dargestellt.

 

Friedrich Rabe (DIE LINKE) hatte eine Frage zur Verbindungstraße zwischen Altenweddingen und Wolmirsleben. Die Kreisgrenze verläuft zwischen den beiden Orten. Der Landkreis Börde hat die Straße saniert. Auf der anderen Seite ist jedoch nichts passiert, was eine erhebliche Gefährdung für den Verkehr bedeutet. Er möchte wissen, ob es Absprachen zwischen den Landkreisen gab und wann der Straßenabschnitt erneuert wird.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) regte an, dass das Thema Morsleben im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss behandelt werden sollte. Außerdem bat er erneut darum, die Homepage des Landkreises zu modernisieren und ein Konzept für eine ansprechende Homepage zu erstellen.

 

Weiterhin teilte Herr Blanck mit, dass er zum 31.12.2017 aus der Piratenpartei ausgetreten ist. Er wird sich einer anderen Partei anschließen, bis dahin ist er parteilos.

 

Uwe Baumgart (Pressesprecher) erklärte zum Thema einer neue Homepage, dass diese seit einem Jahr in Arbeit ist. Im Augenblick werden die Inhalte in die neue Homepage überführt. Ein anwenderfreundliches Webportal wird Ende März freigeschaltet.

 

Klaus Czernitzki (DIE LINKE) ging auf seine Anfrage zur großen Sülze vom letzten Kreistag ein. Dazu hat er auch eine schriftliche Antwort bekommen. Er möchte jedoch anregen, dass die Antworten immer allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Leuschner fügte hinzu, dass die Antwort im ALLRIS® unter der letzten Sitzung des Kreistages allen Mitgliedern zur Verfügung steht.

 

Weiterhin kritisierte Herr Czernitzki die Ausfälle der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses. Er stellte seine Anfrage nun im Kreistag. Es geht um folgende Fragen zum Thema Pflegefamilien:

 

  1. Welche Hilfen erhalten Pflegefamilien über die monatlichen Unterhaltszahlungen hinaus - auch ideell?
  2. Wie lange dauern in der Regel Verwandtschaftsverfahren?
  3. Wie sind die Mitarbeiter des Fachdienstes Jugend (gerade in Oschersleben) ansprechbar?
  4. Wie sollen sich Pflegeeltern verhalten, wenn Notfälle eintreten und der Vormund nicht erreichbar ist?
  5. Wie werden die Pflegeeltern über mögliche Zuschüsse informiert?
  6. Wie erfahren Pflegeeltern, warum das Kind nicht bei den leiblichen Eltern aufwächst?
  7. Wie werden Pflegeeltern unterstützt, wenn ein Verdacht auf psychische Störungen des Kindes vorliegt?
  8. Wie gestaltet sich die Praxis, wenn sich z.B. aufgrund einer Behinderung des Kindes verschiedene Zuständigkeiten ergeben - und besonders in der Übergangszeit, während die Behinderung noch geprüft wird?
  9. Sind Schulungen für Pflegeeltern zu o. g. Fragen geplant?

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Regina Blenkle (FUWG) merkte an, dass mit ihrer Übernahme des Amtes der Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben in 2015 die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2007 vorgelegen haben. Dies wurde ihr im Mai 2016 durch die Kämmerin der Stadt Haldensleben Frau Wendler mitgeteilt.

Frau Blenkle erkundigte sich, ob die Sachlage in den jeweiligen Kommunen der Prüfung der Kommunalaufsicht unterliegt. Wenn ja, bat sie um Auskunft, welche Maßnahmen bis zum Jahr 2007 veranlasst wurden, damit die Kommunen, wie die Stadt Haldensleben, mit den Jahresabschlüssen auf den aktuellen Stand gelangen. Weiterhin bat sie um Auskunft, welche Maßnahmen im Zeitraum 2017 bis heute durch die Kommunalaufsicht veranlasst wurden.

 

 

Anmerkung der Protokollantin:

 

Mit E-Mail vom 06.03.2018 konkretisierte Frau Blenkle ihre Anfrage wie folgt:

 

"Mit der Übernahme des Amtes als Bürgermeisterin am 7.7.15 wurde mir im April 2016 durch meine Kämmerin mitgeteilt, dass die Jahresabschlüsse für die Stadt Haldensleben erst bis zum Abschluss 2007 vorliegen.

Dann wurde durch mich Frau Wendler als Kämmerin aufgefordert, hier die übrigen Jahresabschlüsse schnellstens zu erstellen.

Im Jahr 2016 folgte dann der Abschluss 2008.

 

1. Obliegt die Kontrolle /Fachaufsicht hier der Kommunalaufsicht des Landkreises?

 

2. Wenn ja, wie/mit welchen Maßnahmen (bitte untersetzt nach Jahren ab 2008 bis 2015) ist die Kommunalaufsicht hier in den letzten Jahren ihrer Verantwortung gerecht geworden?

 

3. Wie/mit welchen Maßnahmen (bitte untersetzt für den Zeitraum 2017 bis 2018) ist die Kommunalaufsicht in dem genannten Zeitraum ihrer Verantwortung gerecht geworden?

 

4. Welcher Bereich, welche Kollegen zeichnen hierfür verantwortlich?“

 

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Frau Blenkle regte an, dass Sitzungen für die Planung des Kreiskonzeptes besser im Nachmittagsbereich stattfinden sollten.

 

Martin Schindler (SPD) verlangte nachfolgende Passage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Herr Landrat, meine Damen und Herren,

 

ich beziehe mich auf meinen Redebeitrag im letzten Kreistag vom 15.11. zum Generalausschluss von Musikprojekten im Entwurf der Förderrichtlinie der Jugendarbeit. Ich habe beklagt, dass ich auf eine einfache sachliche Frage vom Fachdienst Jugend keine sachliche Antwort bekommen habe.

Danach, Sie werden sich erinnern, ging Frau Herzig als dem Fachdienst übergeordnete Koordinatorin ans Pult. Aber statt meine Frage zu beantworten, setzte sie mein Ansinnen vor dem Kreistag in ein negatives Licht und verunglimpfte mich nach dem Motto: „Herr Schindler will bloß wieder nicht die Mehrheitsentscheidung im Unterausschuss anerkennen. Und mit dem Satz, dieses Recht hätten dann aber alle Mitglieder, suggerierte sie, dass ich irgendwelche Sonderrechte für mich fordern würde.

Dabei ist das Fragerecht nach § 43 Absatz 3 unserer Kommunalverfassung ein Grundrecht für alle Kreistagsmitglieder.

 

Meine Damen und Herren,

so kann man hier als ehrenamtliches Kreistagsmitglied keine vernünftige Arbeit machen. Wenn man für eine einfache sachliche Frage, statt einer sachlichen Antwort zu bekommen, von einer aus Steuergeldern gut bezahlten leitenden Beamtin vor der Öffentlichkeit verunglimpft und in ein negatives Licht gerückt wird.

 

Meine Damen und Herren,

sowas würde jede und jeden von Ihnen stark belasten, das ist keine Lappalie.

 

Herr Landrat,

ich hatte Sie am 18.12. dazu angeschrieben, aber bisher keine Antwort bekommen. Haben Sie den von mir dargestellten Sachverhalt geprüft? Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

 

In Frau Herzigs Gegenrede kam es aber noch schlimmer. Zu der Frage der mittelbaren Verpflegungskosten in Kindergärten, hat sie den Kreistag und die Öffentlichkeit belogen, indem sie sagte

 

 

Frau Leuschner unterbrach Herrn Schindler und bat um Sachlichkeit. Es erhält den Touch, dass Personen verunglimpft werden, die sich auch nicht wehren können, weil sie nicht anwesend sind. Außerdem erkundigte sie sich, ob es sich bei seinem Redebeitrag um eine persönliche Erklärung handelt, da nur diese wörtlich protokolliert werden könnte.

 

Herr Schindler erklärte, dass es sich um Erklärungen und Fragen handelt. Fragen müssen sowieso aufgezeichnet werden.

 

Frau Leuschner bat dennoch darum, den sachlichen Ton zu finden, in dem, was er darzustellen hat.

 

Herr Schindler empfand seine Rede als sachlich und erklärte, dass es gesagt werden dürfen muss.

 

Anschließend fuhr er in seiner Rede fort:

 

„…also indem sie sagte: „Es steht die Rechtsauffassung von Herrn Schindler gegen die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung“ und süffisant hinzufügte: „Das könne ja mal sein.

Nein, meine Damen und Herren, das entspricht nicht der Wahrheit. Die von mir zitierte Rechtsauffassung ist nicht primär und allein die des Herrn Schindler, sondern die des zuständigen Sozialministeriums Sachsen-Anhalt und das weiß und wusste Frau Herzig genau. In der nachfolgenden Jugendhilfeausschusssitzung, gut eine Woche später, hat Frau Herzig eine weitere böse Eskalationsstufe daraufgesetzt, statt abzurüsten. Schauen Sie bitte in das Protokoll der Sitzung.

 

Herr Landrat,

wann bekomme ich für diese unrechte Behandlung eine Entschuldigung?

 

Herr Landrat,

in der Mail vor zwei Monaten habe ich Sie auch gefragt, welche dem Landkreis übergeordnete Stelle ich um rechtliche Bewertung bitten kann, wenn ich mich als Kreistagsmitglied von der Kreisverwaltung unfair und unrecht behandelt sehe. Können Sie diese Frage heute beantworten?

 

Im Übrigen habe ich auf meine einfache sachliche Frage vom Jugendamt bis heute keine Antwort. Herr Wendt hat mir am 25.01. wieder geschrieben, aber wieder geschickt die eigentliche Frage ignoriert und in viel Text weit ausschweifend umschifft. Darauf habe ich ihn per Mail hingewiesen, aber bis heute keine Antwort erhalten. Seit dem 10.11., als meine einfache Frage das erst Mal stellte, sind nun über drei Monate vergangen. Dankeschön.“

 

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt schriftlich.

 

Gisela Gerling-Koehler (FDP) wies daraufhin, dass keine Fragerunde benötigt wird, wenn immer auf eine schriftlich Beantwortung verwiesen wird. Es sollten gewisse Themen besprochen werden. Worüber nicht nachgefragt und gesprochen wird, findet aus ihrer Sicht auch in der Verwaltung nicht satt. Sie kritisierte, dass die Verwaltungsspitze keine politischen Ziele setzt.

 

Frau Leuschner warf ein, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden, weil die Verwaltung die Thematiken ernst nimmt. Es gibt ein Zeitfenster von einem Monat zur Beantwortung. Die Beantwortungen sollen niveauvoll und rechtlich sicher sein.

 

Herr Walker merke an, dass die Verwaltung niemals politische Ziele vorgibt. Das Verwaltungsorgan hat Probleme zu lösen.

Kritik wird immer ernst genommen und mit den Betroffenen wird das Gespräch gesucht und sich damit auseinander gesetzt. Der Hauptverwaltungsbeamte übernimmt die Verantwortung für die Mitarbeiter und auch die Verantwortung gegenüber den Kreistagsmitgliedern. Er hat kein Verständnis dafür, dass hier Vorhaltungen gemacht werden. Objektive Tatsachen können diskutiert werden. Wenn nach schriftlicher Beantwortung keine Zufriedenheit hergestellt ist, muss sich auf einen Gesprächstermin verständigt werden.

 

Landrat Hans Walker verließ um 17:24 Uhr die Sitzung.

Es waren somit 47 Kreistagsmitglieder anwesend.