Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)  

 
 
17. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.5 Beschluss:2018/38/0526
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:39
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/38/0526 Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, F. SL Rettungsdienst
Bäker FDLin Finanzen
Herzig Fachbereichsleiterin 3
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga

Ronald Heinhaupt (DIE LINKE) erklärte, dass der Rettungsdienst des Landkreises für Einsätze Gebühren erhebt. Immer häufiger werden vom Rettungsdienst die freiwilligen Feuerwehren als Tragehilfe für Schwergewichtige und ähnliche Fälle um Unterstützung gebeten. Dabei entstehen Kosten für die örtlichen Feuerwehren bzw. Gemeinden. Normalerweise müsste der Landkreis auch diese Kosten übernehmen oder der Gemeinde erstatten. Er erkundigte sich, wie hier im Landkreis verfahren wird.

 

Frank Schulze (Sachgebietsleiter Rettungsdienst des Fachdienstes Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen) informierte, dass diese Frage den Landkreis schon über einen längeren Zeitraum beschäftigt. Es gibt hierbei keine endgültige gesetzeskonforme Lösung. Der Landkreis erhält keine Gebühren, sondern Entgelte, die der Landkreis an die Leistungserbringer weiterleitet.

Er hat auf der letzten Rettungsdienstbeiratssitzung mit den Kostenträgern dieses Problem erörtert. Die Kostenträger übernehmen für den jeweiligen Nutzer des Rettungsdienstes (Patient) die Kosten. Wenn die Hilfe nicht einen Notfall begleitet, d.h. wenn es lediglich ein qualifizierter Krankentransport ist und der Patient aufgrund der baulichen Situation oder der körperlichen Gegebenheiten nicht gefahrlos in das Rettungsfahrzeug transportiert werden kann, dann ist es möglich, dass die Gemeinden als Träger der Feuerwehr dem Kostenträger der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse des Patienten auch die Kosten für diesen Einsatz in Rechnung stellen kann. Bei Notfällen hingegen, wenn sich der Patient in einer Situation befindet, bei der es sich um einen lebensbedrohlichen Zustand handelt, dann sind die Regelungen nach den gesetzlichen Vorgaben unstrittig. Wenn der Patient gefahrlos in den Rettungswagen verbracht werden muss, ist es bei einem Notfall auch nicht kostenpflichtig.

Der Landkreis ist bemüht, mit den vorhandenen Kräften und Mitteln Patienten zu transportieren, ohne die Feuerwehren zu involvieren.

Laut Kostenträger sind diese bereit, auch die Kosten der Einsätze der Feuerwehren zu tragen.

 

Aufgrund seines Mitwirkungsverbotes nahm Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) nicht an der Abstimmung teil.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:fünfundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.2018/38/0526 erhoben.