Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Aufnahme von Kommunalkrediten  

 
 
17. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.8 Beschluss:2018/20/0534
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:39
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/20/0534 Aufnahme von Kommunalkrediten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines

Es gab keine Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2018 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 7.889.000,00 € entsprechend der Höhe des Betrages der Haushaltssatzung 2018 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:sechsundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:eine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2018/20/0534 erhoben.