Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion der FUWG zur "Ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung"  

 
 
36. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2018/UWG/0527
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 07.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:01 - 16:20
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2018/UWG/0527 Antrag der Kreistagsfraktion der FUWG zur "Ersten Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Schülerbeförderung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Dr. Schwarz, Dieter Fraktionsvorsitzender FUWG
Federführend:Kreistagsfraktion der FUWG Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura

Herr Senkel merkte an, dass die Änderung der Satzung, wie im Antrag beschrieben, auch finanzielle Auswirkungen hat. Die Angaben dazu fehlen jedoch in der Antragsstellung. Herr Senkel schlug vor, dass zukünftig der Antragssteller oder die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen darstellt und auch belegt, wodurch diese Mittel im Haushalt aufzubringen sind und gedeckt werden können.

 

Martin Stichnoth (CDU) teilte im Namen der CDU-Fraktion mit, dass diese sich Herrn Senkels Meinung anschließt. Er erkundigte sich außerdem nach dem Abstimmungsergebnis im Kultur- und Sozialausschuss.

 

Als Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses legte Angela Leuschner (SPD) dar, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt wurde. Es wurde ausgiebig diskutiert und festgestellt, dass die Änderung gravierende Auswirkungen auf das gesamte Kreisgebiet hätte und die Verwaltung immer bemüht ist auch Einzelfallentscheidungen zu treffen, sobald es nötig ist.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) merkte an, dass eine Satzung nicht bei jeder Veränderung auf Grund einer Baustelle beispielsweise geändert werden kann. Der Antrag ist unausgereift und kann ihrer Meinung nach nicht beschlossen werden.

 

Dr. Dieter Schwarz (FUWG) bestätigte, dass der Fachdienst Bildung hier sehr gute Gründe angegeben hat, die es rechtfertigen, den Antrag nicht zu unterstützen. Das Thema der Mindestentfernung die die Schüler vom Wohnort zur Bildungsstätte zurücklegen müssen, kann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf die Tagesordnung gebracht werden. Im Augenblick soll der Antrag aber zurückgenommen werden.

 

Herr Schmette ergänzte, dass die Schüler aus Althaldensleben durchaus die Buslinie in Anspruch nehmen können, die Eltern müssen dann nur dafür aufkommen.

 

Herr Dr. Schwarz meldete sich zur Geschäftsordnung und erklärte, dass der Antrag durch die Fraktion zurückgezogen wird.