Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 01.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Frau Sladky informiert die Mitglieder des Fachausschusses über die derzeitige Entwicklung bei der Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde.

Der Landkreis hat derzeit 1800 Personen in der Betreuung, diese teilen sich hälftig auf beide Rechtskreise auf, so dass es 900 Personen im direkten Leistungsbezug und 900 inklusive Kinder im Leistungsbezug im SGB II in der Jobcenterbetreuung sind.

 

Perspektivisch stellt sich die Frage nach dem Familiennachzug. Dies ist derzeitig schwierig. Mit Bezug auf eine Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (als Anlage der Niederschrift beigefügt) könnte man prognostizieren, dass ca. 80 Personen nachziehen könnten.

 

Frau Sladky verweist auf das anstehende Projekt Wohnungsführerschein. Ziel ist es, die Flüchtlinge anzuhalten, mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen sparsamer umzugehen (richtiges Heizen und Lüften), eine sogenannte Vermittlung von Alltagskompetenzen für Flüchtlinge, die aus Gemeinschaftsunterkünften absehbar in eine eigene Wohnung ziehen wollen.

 

Sie informiert auf Anfrage von Herrn Czernitzki, dass in Haldensleben derzeit 235 Personen für Asylbewerberleistungsgesetz untergebracht sind und diese sich hälftig aufteilen. So sind es 117 in der Gemeinschaftsunterkunft und 118 in Wohnungen, die der Landkreis noch angemietet hat, wobei die Zahl der anerkannten Flüchtlinge rückläufig ist. Zur Zeit sind es 30 Personen im Monat, die sich ganz unterschiedlich aufteilen.

 

Frau Gerling-Koehler fragt nach, ob es durch den Landkreis Börde Anstrengungen gibt bezüglich Rücküberstellung von nicht anerkannten Flüchtlingen.

 

Frau Sladky sieht die Zuständigkeiten für die Rücküberstellung nicht beim Landkreis.

Anstrengungen können nur unternommen werden, indem auf die Rückkehrprogramme hingewiesen und dann gemeinsam mit dem Innenministerium versucht wird, Passersatzpapiere zu erstellen.

 

Frau Gerling-Koehler führt beispielhaft die Inder an, deren Rücküberstellung an fehlender Kooperation des Heimatlandes scheitert.

 

Frau Sladky bemerkt, dass der Landkreis als untere Ausländerbehörde hier an seine Grenzen zur Einflussnahme stößt.

 

Herr Geisthardt verweist auf eine ganz klare Aussage vom Landkreistag, dass dieses Problem der Rücküberstellung einer dringlichen Lösung durch den Bund bedarf. Er fragt nach, ob es bei Nichteinhaltung von Alltagskompetenzen Sanktionsmöglichkeiten gibt.

 

Frau Sladky bemerkt, dass bei einer Sanktionsmöglichkeit derjenige aus der eigenen Wohnung wieder in eine Gemeinschaftsunterkunft zurückziehen müsste.

 

Frau Schünemann regt aufgrund von Vorkommnissen die Durchführung einer Verkehrsschulung für junge Leute in der Gemeinschaftsunterkunft Haldensleben und auf dem Süplinger Berg an.

 

Frau Sladky sieht in der Durchführung dieses Projektes kein Problem und erklärt ihre Bereitschaft, mit der Verkehrswacht ein solches Projekt zu initiieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.