Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Anfrage von Herrn Grebe zum TOP Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen des letzten Jugendhilfeausschusses. Die Präsentation wird zeitnah ins Allriss für alle JHA-Mitglieder gestellt. In der nächsten Sitzung wird er mit auf die Tagesordnung genommen.

 

Herr Schmidtgen stellt eine Anfrage zum bundesweiten Investitionsprogramm Kindertagesstätten.

Es gab es Anfrage des Landes, diese ist an die Landkreise und Gemeinden bzw. Träger weitergegangen.

 

Er möchte gern eine Information wie der Sachstand bzw. die Zeitschiene ist?

Die Verwaltung informiert sich darüber und wird im nächsten Ausschuss darüber informieren.

 

Herr Schindler hat eine Frage zur Förderrichtlinie, welche er auch schon schriftlich eingereicht hatte. Diese ist Folgende: Was spricht aus Sicht des Jugendamtes bzw. Fachamtes für Projekte wie Jugendarbeit und was spricht für den Ausschluss von Musikprojekten? Er bekam von Herrn Wendt eine nicht zufriedenstellende Antwort.

 

Frau Herzig antwortet, dass die Förderrichtlinie im Jugendhilfeausschuss beraten und diskutiert wird. Die Antwort von Herrn Wendt beruhte darauf, dass der Unterausschuss sich mit dieser Thematik ausführlich befasst hat und aus Sicht der Verwaltung es keine andere Auffassung gibt.  Sie betont, dass der Ausschluss von Musikprojekten nicht gegeben ist. Es ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine institutionelle Förderung handelt. Es wurden Musikprojekte gefördert, aber durch die Hinweise des Landesrechnungshofes wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, das in der Richtlinie nochmals klarzustellender zum Ausdruck zu  bringen. Die Grundlage der Projektförderung ist der § 11 SGB VIII, der beinhaltet, welche Ziele mit Projekten zu erreichen sind.

 

Herr Schindler betont, dass es aus seiner Sicht nicht ausführlich erörtert worden ist und seine Frage lautete, ob dies aus der Richtlinie gestrichen wird.

Frau Herzig – die Verwaltung wird die Ausführungen von Herrn Schindler mit aufnehmen und prüfen, aber letztendlich beschließen wird der Jugendhilfeausschuss.

 

Herr Schindler bringt deutlich zum Ausdruck, dass seine Frage hier beantwortet werden solle. Frau Herzig stellt klar, dass es nicht notwendig ist, diese Frage zu beantworten. Herr Schindler betont nochmals, dass es aus seiner Sicht notwendig und sein gutes Recht ist, , Fragen zu stellen.

 

Frau Herzig antwortet, dass Herr Schindler ein Anrecht hat, Anfragen zu stellen. Die Anfrage richtet sich dann an den Landrat und der Landrat legt fest, von wem die Fragen zu beantworten sind. Er hat kein umfassendes Beantwortungsrecht bezogen auf einzelne Mitarbeiter.

 

Herr Schindler hat weitere Fragen zum Thema LEQ. Von seiner Seite gibt es ein Antwortschreiben des Ministeriums betreffs der Auslegung des § 13 Abs.7 KiFöG  zur Problematik der Tragung der mittelbaren und unmittelbaren Verpflegungskosten im Rahmen der Leistung Kindertagesbetreuung.

 

Herr Zacke bittet Herrn Schindler, seine Fragen in schriftlicher Form an die Verwaltung zu stellen.

Diese werden dann von der Verwaltung geprüft und beantwortet und auf der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die Tagesordnung gesetzt.

 

 

 

 

 

 

Herr Müller-Busse gibt den Hinweis, die Problematik in einem evtl. Schiedsstellenverfahren zur Klärung zu bringen und parallel dazu eine Überarbeitung der Richtlinien in Absprache mit den Trägern.

 

Eine weitere Anregung an das Jugendamt wäre, in einem Trägertreffen über diese Frage nachzudenken.

 

Alle Fragen werden von Herrn Schindler schriftlich eingereicht.