Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:31
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben

Silke Wolf (DIE LINKE) erklärte, dass in ihrem Wohnbereich in Oebisfelde ein enormer Zufluss von Beschulungen außerhalb des Landkreises Börde zu verzeichnen ist. Sie fragte, wie viele Kinder des Sekundarschulbereiches und des Gymnasialbereiches, die wohnhaft im Landkreis Börde sind, außerhalb des Landkreises beschult werden. Falls gegeben, bat sie um die absoluten Zahlen nach Orten und Altersgruppen. Weiterhin bat sie um Auskunft, ob Gastbeiträge zu zahlen sind und wenn ja, um die Höhe von 2016 und den Plan für 2017.

Für den Bereich Oebisfelde werden dies mindestens 50 bis 100 Kinder sein. Sollte dies der Fall sein, muss nach den Ursachen geforscht werden, forderte Frau Wolf.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Zum Thema Breitbandausbau machte sie darauf aufmerksam, dass die Bevölkerung abhängig vom Wohnort im Landkreis, immer noch nicht die gleiche Presse zu lesen bekommt. Mit Beginn des Ausbaus durch die Gemeinden ist zu verzeichnen, dass die Telekom merklich aktiv wird, ausbaut und mit sehr lukrativen Wechselprämien die Kunden lockt. Somit gehen die Finanzierungen der Gemeinden nicht auf, die auf 30 Jahre ausgelegt sind. Dies würde dauerhaft für einen großen Teil des Landkreises bedeuten, dass die Gemeinden langfristig, auch als Zahler in der wirtschaftlichen Fähigkeit, ausfallen. Ihre diesbezüglichen Fragen hatte sie bereits Manfred Behrens (CDU) als Vorsitzender des Umwelt- und Wirtschaftsausschuss übergeben, um diese in der nächsten Sitzung zu beraten. Weiterhin übergab sie diese der stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden.

 

Herr Walker ging auf die Aussagen von Frau Wolf zum Breitbandausbau und der Refinanzierung durch die Gemeinden ein. Das Modell, welches die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Breitband vertritt, sieht eine Refinanzierung durch den Konzessionsvertrag vor. Er nutzte vor drei Wochen die Gelegenheit, als die auswärtige Kabinettssitzung des Ministeriums in Oschersleben stattfand, zum Ausdruck zu bringen, dass die Strategie des Landes für alle außerordentlich gefährlich ist. Der Landkreis hatte sich zusammen mit den Kommunen bereit erklärt, diese ARGE zu bilden, weil es ein Marktversagen gegeben hat. Zu 80 Prozent war der Wettbewerb nicht bereit, tätig zu werden. Deshalb ist der Landkreis der Aufgabe der Daseinsvorsorge gerecht geworden, um Aufgaben als Ergänzung für die Kommunen mit zu übernehmen. Mit Beginn der Arbeiten der ARGE am Breitbandausbau begann der Wettbewerb von Dritten, die Gemeinden abzuwerben. Es ist jedoch das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zu achten und somit der Wunsch jeder Gemeinde zu akzeptieren. Die Landkreise und Kommunen sind nicht Wettbewerber der Unternehmen. Sie erledigen lediglich die Aufgabe der Daseinsvorsorge. Es gibt dringenden Klärungsbedarf, auch auf bundespolitischer Ebene. Herr Walker bat die Kreistagsmitglieder den Breitbandausbau in ihren Gemeinden voranzutreiben. In Bezug zum Breitbandausbau und zur Digitalisierung von Schulen, Landesnetz usw. ist eine einheitliche Koordinierung unentbehrlich.

 

Die Fragen zum Breitbandausbau werden in den Umwelt- und Wirtschaftsausschuss verwiesen.

 

Regina Blenkle (FUWG) berichtete, dass vor zwei Wochen ein Urteil des europäischen Gerichtshofs zum Dublin-Abkommen gefällt wurde. Die Flüchtlinge in den Staaten der europäischen Union sollen in die Länder zurückgesandt werden, in dem sie erstmals erfasst wurden. Das Urteil selbst befristet die Zeit auf sechs Monate nach Ankunft in Deutschland. Frau Blenkle bat um Auskunft, wie viele Flüchtlinge im Landkreis insgesamt sind und wie viele in den letzten 9, 8 und 7 Monaten mit der Aussage des entsprechenden Ministeriums auf Ablehnung, Duldung oder Anerkennung als Verfolgter eingestuft wurden. Weiterhin erkundigte sie sich, was durch die Ausländerbehörde mit den Flüchtlingen passiert, die sich in diesem Monat sechs Monate in Deutschland aufhalten. Auch soll durch die Verwaltung eine Übersicht der monatlichen Zu- und Abgänge mit den Gesamtkosten und den Zuschüssen durch Land und Bund erstellt werden.

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich.

 

Frau Blenkle ging auf die Beantwortung ihrer Anfrage zu Entsorgungsmöglichkeiten für Unternehmen von Bauschutt ein. Sie erhielt durch die Verwaltung die Antwort, dass für die Entsorgung die Firma Papenburg in Farsleben, die Firma Herrmann in Neuenhofe und die Firma HUR in Haldensleben Bauschutt annehmen. Die Firma HUR in Haldensleben ist nicht mehr existent. Es könnte möglicherweise die Firma HRU gemeint gewesen sein, hinterfragte Frau Blenkle. Ebenfalls ist die Firma Herrmann seit einem Jahr nicht mehr bestehend. Die Firma Papenburg in Farsleben übernimmt nur zertifizierten Bauschutt und ist mit 26 EUR die Tonne dementsprechend kostenintensiv. Sie bat diese Problematik im Landkreis erneut aufzugreifen.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) erinnerte an seine Bitte auf der letzten Kreistagssitzung zu einer Terminübersicht der Sitzungen des Kreistages und aller seiner Ausschüsse für das Jahr 2018 und erkundigt sich nach dem Stand.

 

Herr Walker erklärte, dass die Termine für einige Ausschüsse noch in der Abstimmung sind und bis zum 24.11.2017 vorliegen sollten. Anschließend werden die Mitglieder des Kreistages informiert.

 

Herr Zahn ergänzte zu seiner Anregung unter TOP 6.6 „Nahverkehrsplan ab 2017 für den Landkreis Börde“, dass bei einem derartigen umfänglichen Dokument zukünftig durch die Verwaltung die Kernaussagen auf ein bis zwei Seiten ausgearbeitet werden sollten.

 

Weiterhin thematisierte er die Problematik der „Jagdhütte“ und die Untätigkeit des Landesverwaltungsamtes. Nach 10 Jahren ist der aktuelle Stand unbefriedigend. Er regte die Verwaltung an, eine Unterlassungsklage gegenüber dem Landesverwaltungsamt zu stellen. Er bat daher die Verwaltung, Druck bei den entsprechenden Behörden auszuüben.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Martin Schindler (SPD) erklärte, dass im Jugendhilfeausschuss zurzeit die neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit diskutiert wird. Ausgeschlossen von der Förderung sollen parteipolitische und religiöse Projekte, was allgemein gängig ist. Aber auch musikalische Projekte sollen ausgeschlossen werden. Musikprojekte sind aus seiner 20-jährigen Erfahrung gute Bausteine, das Programm einer Jugendeinrichtung attraktiv zu machen. Daher wandte sich Herr Schindler an den Fachdienst Jugend mit der Bitte, sachliche Gründe für diesen Ausschluss zu nennen. Auch Beispiele aus seiner Erfahrung fügte er diesem Schreiben bei. Statt einer sachlichen Beantwortung erhielt Herr Schindler per E-Mail vom Leiter des Fachdienstes die Antwort, dass dies genug Fachleute beraten hätten und die Förderrichtlinie so gut sei.

Zu einer guten Qualität von Verwaltungshandeln gehört seiner Meinung nach die Fähigkeit zur selbstkritischen Überprüfung der eigenen Arbeit insbesondere, wenn es sachliche Hinweise und Kritiken von außen gibt. Dazu muss man andere Auffassungen zulassen, sie ernst nehmen und eine ergebnisoffene sachliche Diskussion führen, vor allem wenn solche Hinweise aus der Mitte des Kreistages kommen. Das Abwimmeln kann nicht die erste Priorität haben. Und einfache Fragen sachlich zu beantworten, ist das Mindeste, was erwartet werden kann. Diese Kritik bezog Herr Schindler auch auf weitere offene Fragen und Probleme in Sachen Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten durch sogenannte mittelbare Verpflegungskosten. Diese werden beim Fachdienst Jugend extra bei den technischen Mitarbeitern der Einrichtungen herausgerechnet. Dort blieben auch Fragen bislang unbeantwortet. Dies wird er demnächst noch einmal zusammenstellen, erklärte Herr Schindler.

 

Iris Herzig (Fachbereichsleiterin 3) stellte klar, dass die benannte Richtlinie im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses beraten und der Entwurf mehrheitlich dort abgestimmt wurde. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit des Unterausschusses ist der Auffassung von Herrn Schindler nicht gefolgt. Die Richtlinie sollte am 20.11.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten werden. Dort bestünde für jeden die Möglichkeit seine Argumente vorzutragen. Dies war auch der Hintergrund der Beantwortung vom Leiter des Fachdienstes. Herrn Schindler wurde mitgeteilt, dass dies ausführlich besprochen wurde und der Leiter des Fachdienstes keine Ergänzungen dazu hat. Frau Herzig betonte, dass der Abschluss der Beratung noch nicht erfolgt ist. Auch wird die Richtlinie, nicht wie geplant, am 20.11.2017 beraten, weil derzeit eine Überprüfung des Landesrechnungshofes erfolgt und die Richtlinie aufgrund dessen geprüft und überarbeitet werden muss.

Zum Thema der mittelbaren Verpflegungskosten gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Es gibt eine eindeutige Positionierung des Städte- und Gemeindebundes dazu. Herrn Schindler wurde ausführlich die Rechtsauffassung des Landkreises dargelegt. Aus ihrer Sicht bedarf es dazu keine Ergänzungen. Jedoch stimmen die Rechtsauffassungen vom Landkreis und von Herrn Schindler nicht überein.

 

Auf Handzeichen von Herrn Schindler erkundigte sich Frau Leuschner, ob es sich bei seiner neuen Wortmeldung nicht um eine neue Anfrage sondern noch einmal um ein kurzes Statement handelt. Dem würde sie zustimmen, ohne davon auszugehen, dass es in eine große Diskussion untereinander abschweift.

 

Herr Schindler richtete sich an Frau Herzig und erklärte, dass sie seine Bitte bzw. Anregung in die falsche Richtung lenkt. So ist dies nicht gemeint. Er stimmte zu, dass das Thema im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses beraten wurde und seine Meinung hat nicht die Mehrheit gefunden. Daraufhin hat er den Fachdienst mit der Bitte um Argumente aus deren Sicht angeschrieben. Dies kann er einfordern. In einem Ausschuss kann jeder seine Meinung äußern. Im Jugendhilfebereich sind viele frei Träger Mitglied. Und wenn es Hintergrundinformationen gibt, sind sich nicht immer alle darüber einig und werden mitunter missbilligt. Deshalb erwartet er vom Fachdienst, dass seine Frage, was gegen diese Musikprojekte spricht, beantwortet wird. Im Unterausschuss erfolgte die Aussage, dass dann Musikschulen Anträge stellen könnten. Das ist jedoch Makulatur und hat in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen. Das erwartet er als Antwort auf seine Frage an den Fachdienst Jugend. Auch dafür, dass dann im kommenden Jugendhilfeausschuss ordentlich hierüber beraten werden kann, erwartet er vom Fachdienst eine fachliche Beantwortung.

 

Frau Herzig erklärte, dass die Anfrage von Herrn Schindler im Jugendhilfeausschuss beantwortet wird, wenn die Richtlinie beraten wird.

 

Herr Schindler warf ein, dass er um eine Antwort vor der Sitzung bittet, um sich auf diese vorbereiten zu können.

 

Frau Herzig fügte hinzu, dass dieses Recht dann alle Mitglieder hätten.

 

Klaus Czernitzki (DIE LINKE) sprach einen Bericht aus der Volksstimme an, wonach es seit zwei Wochen Umweltprobleme in Magdeburg durch den Bach „Große Sülze gibt. Da dieses Gewässer in Irxleben entspringt, kann eine Verunreinigung nur im Landkreis erfolgt sein. Er erkundigte sich, wie die chemische Zusammensetzung ist und ob dadurch nicht der Verursacher ermittelt werden kann. Ferner bat er um Auskunft, was durch den Landkreis in diesem Fall beabsichtigt sei.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.