Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2018  

 
 
16. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.4 Beschluss:2017/20/0478
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:31
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2017/20/0478 Haushaltssatzung 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Leuschner berichtete, dass sich die Fraktionsmitglieder der SPD ausführlich mit dem Haushaltsentwurf befasst haben und festgestellt haben, dass Herr Dr. Marcus Waselewski sehr fachlich versiert und intensiv begleitet hat. Dafür sprach sie ihren Dank aus.

 

Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) informierte, dass im Ergebnis der Zusammenführung der Planungen aus den einzelnen Fachdiensten der erste Entwurf ein Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 5,5 Mio. EUR ergab. Im Finanzplan wurden Bedarfe, ohne den Kreishausneubau und ohne STARK III-Maßnahmen, in Höhe von circa 7 Mio. EUR angemeldet.

 

Dass die Kreisumlage nicht über das prozentuale Niveau des Jahres 2017 steigen sollte, war bereits Gebot für die Planungsgrundlage. Basis war damit nicht die Beibehaltung der absoluten Summe der Kreisumlage aus dem Jahr 2017. Damit wurde für die Haushaltsplanung nicht ein Ertrag aus der Kreisumlage in Höhe von ca. 65,5 Mio. EUR, sondern in Höhe von lediglich 59,4 Mio. EUR zugrunde gelegt. Im vorliegenden Entwurf wurde somit die Kreisumlage in Summe von 6 Mio. EUR, im Vergleich von 2017 zu 2018, reduziert.

 

Durch die Haushaltskonsultationen, die mit jedem Fachdienst durchgeführt wurden, konnte es erreicht werden, dass das Defizit in Höhe von circa 5,5 Mio. EUR aus der Ursprungsplanung auf den Tatbestand eines ausgeglichenen Ergebnisplans reduziert werden konnte.

 

Die Eckpunkte zur Haushaltsplanung 2018 wurden am 06.09.2017 im Kreisausschuss und am 08.09.2017 auf der Bürgermeisterberatung vorgestellt. Zeitgleich wurden die Gemeinden über die Planungen schriftlich informiert und ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Die vorliegenden Stellungnahmen lagen zum Zeitpunkt der Beratungen der Ausschüsse vor.

 

Herr Dr. Waselewski erklärte, dass die Ausschüsse über den Planansatz berieten und diesem jeweils mehrheitlich zustimmten.

Die in den Ausschüssen aufgeworfenen Fragen wurden in der jeweiligen Sitzung bereits beantwortet, beziehungsweise erfolgte die Beantwortung schriftlich und wurde im ALLRIS® eingestellt.

Die zustimmende Stellungnahme des Kreisverbandes Börde des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt wurde ebenfalls im ALLRIS® als Anlage zur Vorlage eingestellt.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wurden sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Höhe von 232.422.800 EUR geplant. Es handelt sich dabei ausschließlich um ordentliche Erträge und Aufwendungen.

Damit ergibt sich eine Reduzierung des Haushaltsvolumens im Vergleich zum Jahr 2017 um etwa 7,4 Mio. EUR.

Die Veränderungen der Erträge beruhen im Wesentlichen auf:

  • der Steigerung der Zuweisung nach dem Finanzausgleichgesetz des Landes Sachsen-Anhalt um circa 9 Mio. EUR,
  • der Reduzierung der Kreisumlage um 6 Mio. EUR,
  • der Reduzierung der Kostenerstattungen in den Teilplänen 4 und 5 um 8,9 beziehungsweise 2,5 Mio. EUR und
  • der Steigerung im Bereich der sonstigen Erträge um 1,7 Mio. EUR.

 

Die Veränderungen der Aufwendungen beruhen im Wesentlichen auf:

  • der Steigerung der Personalkosten um circa 2,4 Mio. EUR,
  • der Reduzierungen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
  • der Reduzierung im Bereich von Transferleistungen von 8,8 Mio. EUR und
  • der Steigerung der Abschreibungsbeträge.

 

Im Bereich der freiwilligen Leistungen wurden Mittel auf dem Niveau des Vorjahres eingestellt. Dabei gab es eine leichte Erhöhung von 2017 in Höhe von 2,465 Mio. EUR zu 2018 in Höhe von 2,469 Mio. EUR.

 

Zum Finanzplan führte Herr Dr. Waselewski aus, dass sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen in Höhe von 227.414.900 EUR und die Auszahlung in Höhe von 224.088.400 EUR belaufen. Aus der Investitionstätigkeit ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 10.229.600 EUR, welche sich aus der Investitionspauschale des Landes in Höhe von 2,659 Mio. EUR und 7,383 Mio. EUR durch Fördermittel für STARK III-Maßnahmen ergeben. Die Auszahlungen im Bereich der Investitionstätigkeit ergeben 19.070.000 EUR, welche sich aus Maßnahmen für STARK III in Höhe von 12,5 Mio. EUR, Maßnahmen aus der Investitionspauschale in Höhe von 2,659 Mio. EUR und 3,85 Mio. EUR für sonstige Investitionen zusammensetzt.

 

 

Franz-Ulrich Keindorff (FDP) erkundigte sich, wie mit den Hinweisen in den Stellungnahmen der Gemeinden und des Städte- und Gemeindebundes umgegangen wird und ob diese Auswirkungen auf den Nachtragshaushalt haben werden. Er bat um eine Sachdarstellung.

In der Auftaktveranstaltung „Inklusiv Leben im Landkreis Börde“ am 19.09.2017 gab es ein best practice“-Beispiel aus dem Burgenlandkreis mit einem ausführlichen Konzept, bei dem alle Maßnahmen finanziell untersetzt und auch Hinweise über Fördermittelfinanzierungen gegeben wurden. Er erkundigt sich, ob dies auch für den Nachtragshaushalt oder den Haushalt 2019 vorgesehen ist.

Bezüglich seiner Anfrage vom 11.10.2017 auf der Sitzung des Kreisausschusses zur Darstellung der Personalkosten, welche durch das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) beim Landkreis entstanden sind und nicht durch das Land gedeckt werden, bedankte er sich für die ausführliche Beantwortung. Zusammenfassend ist dabei festzustellen, dass durch die Novellierung des KiFöG LSA insgesamt fünf Stellen neu im Stellenplan des Fachdienstes Jugend ausgewiesen werden mussten. Dies erzeugt erhebliche Kosten. Deshalb beantragte er, dass diese Kosten vom Land eingefordert werden.

 

Herr Dr. Waselewski erklärte, dass aus seiner Sicht die Anfragen von Herrn Keindorff teilweise in der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes subsumiert wurden. Auch der Städte- und Gemeindebund äußerte den Wunsch, dass die Kommunen weiter eingebunden werden. Dem soll auch entsprochen werden, informierte Herr Dr. Waselewski. Im nächsten Jahr sollen die Gemeinden über die Möglichkeit der Stellungnahme frühzeitiger eingebunden werden. Das Problem dabei ist, dass die Datengrundlage dem Landkreis nicht eher zur Verfügung steht. Die statistischen Daten lagen 2017 am 16.08. beziehungsweise am 30.08. vor. Die frühzeitige Beteiligung der Kommunen wird im Auge behalten.

Zum Konzept des Burgenlandkreises zum örtlichen Teilhabemanagement führte Herr Dr. Waselewski aus, dass der Landkreis Börde erst bei der Bestandsanalyse ist und dass mit einem derartigen Konzept nicht zum Nachtragshaushalt zu rechnen ist.

 

Herr Walker ging auf den Antrag von Herrn Keindorff zur Rückforderung der entstandenen Kosten durch das KiFöG LSA ein und stimmt mit ihm überein, dass das Konnexitätsprinzip gewahrt werden sollte. Der Landkreis wird deshalb an das Land herantreten.

 

Frau Leuschner ließ über den Antrag von Herrn Keindorff zur Rückforderung durch das KiFöG LSA entstandenen Personalkosten abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:fünfundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Somit wurde dieser Antrag angenommen.

 

 

Burkhard Kanngießer (SPD) sprach im Namen aller Kreistagsmitglieder, die auch gleichzeitig Mitglieder des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) sind. Dazu zählen neben Herrn Kanngießer, Manfred Nörthen, Torsten Schubert und Wolfgang Zahn.

Nach Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Evaluierung der freiwilligen Aufgaben des Landkreises Börde“ ist festzustellen, dass es zwischen Nord und Süd große Ungleichgewichte bei den kreislichen Einrichtungen gibt, durch die freiwillige Aufgaben des Landkreises erledigt werden. Außerdem gibt es Verwerfungen bei der Förderung von Trägern von freiwilligen Aufgaben. Deshalb sei es notwendig, nun die Schlüsse aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zu ziehen, sonst wäre die qualifizierte Arbeit der Arbeitsgruppe umsonst gewesen.

Die Stadt- und Kreisbibliothek Wanzleben und die Bibliothek Oschersleben versorgen in den jeweiligen Grenzen der Altkreise Oschersleben und Wanzleben die Bevölkerung. Da im Altkreis Oschersleben immer mehr Gemeindebibliotheken aus Kostengründen geschlossen wurden, erfolgte der schrittweise Aufbau eines Netzwerkes von Ausleihstellen in Kindereinrichtungen und Schulen. Gegenwärtig gibt es 12 dieser Ausleihstellen, berichtete Herr Kanngießer.

Der Anteil der außerörtlichen eingetragenen Nutzer der Bibliothek nimmt immer mehr zu und beträgt gegenwärtig circa 15 Prozent. Noch deutlicher wird der hohe Anteil der Kreisarbeit bei der Nutzung der Veranstaltungsangebote, wie Buchlesungen usw. sowie die Kinderbibliothek, aus die vermehrt Kindereinrichtungen und Grundschulen des Kreisgebietes zugreifen.

Viele Vereine nutzen die Bibliothek als Treffpunkt für Gespräche und nutzen dabei die Angebote der Bibliothek.

Aktivitäten der Bibliothek Haldensleben sind, aus seiner Sicht, im Gebiet des Altkreises Oschersleben nicht erkennbar.

 

Herr Kanngießer beantragte deshalb, auch im Namen der o. g. Personen, eine Veränderung des Haushaltes, die eine der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechende Förderung der kreislichen Bibliotheken vorsieht. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Bibliothek in Haldensleben, die etwa die gleichen Aufgaben wahrnimmt wie Oschersleben, mehr als das zwanzigfache dessen an Förderung erhält, als die Bibliotheken in Oschersleben und Wanzleben.

 

Anmerkung der Protokollantin:

In Absprache mit Herrn Kanngießer wurde sein

ausführlicher Bericht als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

 

Die stellvertretende Kreistagsvorsitzende fasste den Antrag von Herrn Kanngießer zusammen, dass eine Veränderung für den nächsten Haushalt bei der Haushaltsposition „Bibliotheken“ vorgenommen werden soll.

 

Herr Kanngießer korrigierte, dass die Veränderung für den Haushalt 2018 erfolgen soll.

 

Frau Leuschner stellte fest, dass dann konkrete Zahlen vorliegen müssten.

 

Herr Walker erklärte, dass durch die Vorberatung in den Ausschüssen der Beschluss der vorliegenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 auf dieser Sitzung des Kreistages möglich ist. Der Antrag von Herrn Kanngießer im Namen mehrerer Mitglieder des Kreistages aus dem Bereich Oschersleben ergibt sich aus der Analyse der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Evaluierung der freiwilligen Aufgaben“. Nach seinem Kenntnisstand wurde dieses Thema bereits im zuständigen Fachausschuss angesprochen. Gemäß der Antragstellung sollen die Aufgabenzuordnungen und Aufgabenerfüllung der Bibliotheken verglichen werden und entsprechende Ausgleiche gefunden werden. Deshalb muss geprüft werden, inwieweit die angebrachten Punkte schlüssig sind und sie dadurch zu berücksichtigen sind, um ggf. eine Änderung vornehmen zu können.

 

Thomas Schmette (CDU) kam um 16:42 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Wenn der Antrag für den vorliegenden Haushalt gestellt wird, könnte eine Beschlussfassung nicht auf dieser Sitzung erfolgen. Deshalb schlug Herr Walker vor, dass beantragt werden sollte, dass der Antrag von Herrn Kanngießer geprüft wird und dann erforderlichenfalls in einem Nachtragshaushalt Berücksichtigung findet.

 

Nach Rücksprache mit den anderen Antragstellern stimmt Herr Kanngießer dem Vorschlag von Herrn Walker zu.

 

Die stellvertretende Kreistagsvorsitzende ließ über diesen Antrag, dass der Antrag an die zuständigen Fachausschüsse zur Überprüfung und fachlichen Überarbeitung für den Nachtragshaushalt 2018 verwiesen wird, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:dreiundvierzig

Ablehnung:eine

Enthaltung:zwei

 

Somit wurde dieser Antrag angenommen.

 

 

Jens Ackermann (FDP) ging auf die Seite 55 des Vorberichtes zu den Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises ein und erkundigte sich, ob sich die Trägerschaft der Gemeinschaftsschulen in Barleben und Wanzleben geändert hat. Seinem Wissen nach sind dies Schulen in Trägerschaft der Gemeinden. Laut Vorbericht obliegt die Trägerschaft allerdings dem Landkreis.

In dem Zusammenhang verwies er auf einen Zeitungsartikel, wonach es Bestrebungen gibt, die Ganztagsschule im Sülzetal in die Trägerschaft des Landkreises zu überführen. Er bat um Stellungnahme der Verwaltung zum Zeitungsartikel.

 

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt schriftlich.

 

Dr. Rüdiger Pfeiffer (SPD) kam um 16:45 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 46 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) dankte der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltes. 2,5 Mio. EUR wurden für die freiwilligen Leistungen im Haushalt veranschlagt. Diese Summe hielt er in der Form nicht für nachvollziehbar. Im Haushalt seien freiwillige Leistungen enthalten, die auf den ersten Blick keine zu seien scheinen. Als Beispiel nannte er im Bereich Wirtschaft den Tourismus und die Wirtschaftsförderung, welche elementar nicht hoheitliche Aufgaben des Landkreises und somit keine Pflichtaufgaben sind. Die Fraktion „DIE GRÜNEN/PIRATEN“ ist deshalb der Auffassung, dass dies entsprechend kenntlich gemacht werden muss. Somit würden sich folglich im Bereich der freiwilligen Leistung andere Summen ergeben.

Herr Senkel beantragte, die Verwaltung zu beauftragen, zur nächsten Sitzung des Kreistages eine gezielte Auflistung zu erstellen, welche freiwilligen Leistungen tatsächlich vorliegen. Bei der Diskussion um die Bibliotheken wurden diese zu den freiwilligen Aufgaben deklariert, jedoch sind die Bibliotheken im Haushalt dort nicht aufgeführt. Ähnlich sei es bei der Kreisvolkshochschule. Diese wird im Haushalt bei den Pflichtaufgaben und nicht bei den freiwilligen Aufgaben aufgeführt. Um für die Zukunft Klarheit zu erlangen, bat er um die beantragte Übersicht.

 

Die stellvertretende Kreistagsvorsitzende ließ über den Antrag von Herrn Senkel abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:vierundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:drei

 

Somit wurde dieser Antrag angenommen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2018 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2018.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:zweiundvierzig

Ablehnung:zwei

Enthaltung:drei

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/20/0478 erhoben.