Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung 2018 Berichterstatterin: Ines Bäker, Fachdienstleiterin Finanzen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 01.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: - Sitzungssaal Börde II (E0-300.2) -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
2017/20/0478 Haushaltssatzung 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Dr. Waselewski informiert über die Arbeitsschritte bei der Erarbeitung des Planentwurfes und über die Probleme beim Ausgleich des ursprünglichen Defizites von ca. 5,5 Mio EUR. Mit Blick auf die Haushaltslage der Kommunen wurden mit den Fachdiensten Konsultationen durchgeführt mit dem Ziel, den Hebesatz der Kreisumlage nicht zu erhöhen und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen auszugleichen.

 

Frau Bäker informiert anschließend über die Eckdaten des Haushaltsplanes.

Ein Problem sind die fehlenden Daten zu den Einwohnerzahlen per 31.12.2016, so dass die Zuweisungen vom Land für 2018 noch nicht feststehen. Hier wurden die vorliegenden Orientierungsdaten vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Einwohnerzahlen per 31.12.2015 zugrunde gelegt. Der Entwurf ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.

 

Der Hebesatz der Kreisumlage wurde mit 40,1 % beibehalten. Durch die geringeren Steuereinnahmen der Gemeinden liegen die Mindereinnahmen bei ca. 6,0 Mio EUR. Daher können z. B. nicht alle erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden im Landkreis durchgeführt werden und müssen zeitlich gestreckt werden.

 

Die freiwilligen Leistungen wurden, wie vom Kreistag empfohlen, in gleicher Höhe wie im Vorjahr eingestellt.

 

Im investiven Bereich haben die beantragten Maßnahmen aus dem STARK III-Programm Priorität.

 

Frau Schünemann spricht sich für den Erhalt des Ansatzes von 2 % des Gesamthaushaltes für freiwillige Aufgaben aus.

Die Bereiche Kunst/Kultur zählen zur Bildungslandschaft und sollten eigentlich in der Hand bleiben, so dass Einfluss darauf genommen werden kann, diese Möglichkeit an die Kinder weiterzugeben.

 

Frau Gerling-Koehler hinterfragt die Entwicklung der Kreisumlage und bemerkt, dass die Kreisumlage um 35 % gelegen hat und nunmehr bei 40 % liegt. Sie fragt nach, mit welcher weiteren Entwicklung zu rechnen ist.

 

Herr Dr. Waselewski antwortet bezogen auf die Frage von 40 % Kreisumlage, dass diese beibehalten werden soll und eine Entlastung der Kommunen von 6 Mio EUR erbringt.

 

Herr Schmette geht auf das Thema freiwillige Leistungen ein. Er spricht sich für die Erfüllung der freiwilligen Leistungen aus. Allerdings hält er es für notwendig zu prüfen, wer für die Umsetzung der freiwilligen Aufgaben zuständig ist, die Gemeinde oder der Landkreis. Als Beispiel nennt er den Bereich Sportförderung.

Organisierte Trainerseminare sieht er als kreisleiche Aufgabe, wohingehend er die Anschaffung von Sportgeräten als Aufgabe der Gemeinden sieht.

Zudem hinterfragt er die Stellenerweiterung im Teilplan 3 sowie die Erhöhung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Frau Bäker sichert die Klärung der Stellenerweiterung zu.

Im Bereich der Dienstleistungen ist das Problem, dass die Kosten in den Schulen gestiegen sind, die sich in Trägerschaft der Kommunen befinden und durch diese bewirtschaftet werden.

 

Herr Mewes regt an, dass der Landkreis eine Art Konsolidierungsprogramm verfolgen sollte, um auch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden optimal und kostengünstig zu gestalten.

Zum Bereich der freiwilligen Aufgaben fragt er nach dem Sachstand Betriebskostenzuschüsse oder Nutzungsentgelte für Sportstätten.

 

 

Herr Baumeister verweist auf die Zuständigkeit des FD Gebäudemanagement, der derzeitig daran arbeitet. Er informiert darüber, dass die derzeitige Gebührensatzung bereits regelt, dass Fremdnutzer, die nicht gemeinnützig oder Mitglied des Kreissportbundes sind, die Sporthallen des Landkreises nur gegen Gebühr nutzen können.

Hinsichtlich der Beteiligung der Vereine wird zu prüfen sein, in welchem Umfang auf diese prozentual die Betriebskosten umgelegt  werden können.

 

Herr Mewes äußert sein Unverständnis darüber, dass nach 2 Jahren Diskussion noch immer kein Ergebnis vorliegt.

 

Herr Dr. Waselewski erinnert an die Aussage von Herrn Schulze, dass 2/3 durch den FD Gebäudemanagement abgearbeitet werden, aber das letzte Drittel zum Sachstand noch aussteht und er diese Anfrage noch einmal mitnehmen wird.

 

Herr Dr. Pfeiffer fragt an, wie weit entsprechende Empfehlungen über den Kulturkonvent berücksichtigt wurden. Er führt aus, dass explizit darüber diskutiert worden ist, dass die Ergebnisse des Ausschusses, der sich mit den freilligen Aufgaben beschäftigt hat, eingeflossen sind und ob dies auch für die Empfehlungen aus dem Kulturkonvent gelten.

 

Frau Leuschner geht davon aus, dass auch die Empfehlungen des Kulturkonvents im Haushalt berücksichtigt wurden aufgrund der Ausführungen von Frau Bäker.

 

Der Haushaltssatzung 2018 wird mit 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.