Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) informierte über den Entwurf der Haushaltssatzung 2018. Dieser wurde am 29.09.2017 im ALLRIS® zur Verfügung gestellt. Ebenso sind die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden (Barleben, Harbke, Sülzetal und Oschersleben) zur geplanten Kreisumlage auch im ALLRIS® verfügbar.
Im ursprünglichen Entwurf für den Haushalt 2018 war ein Defizit von ca. 5,5 Mio. EUR ausgewiesen. Nach durchgeführten Haushaltskonsultationen in den einzelnen Fachdiensten und Organisationseinheiten konnte als Ergebnis ein ausgeglichener Haushalt bilanziert werden. Im Weiteren führte Herr Dr. Waselewski Einzelheiten des Ergebnisplanes aus. Diese ergeben im Bereich der Erträge ca. 232.422.800 Mio. EUR, was einer Abnahme um ca. 7,4 Mio. EUR im Vergleich zu 2017 darstellt. Im Bereich der Aufwendungen liegen ebenfalls ca. 232.422.800 Mio. EUR vor. Der größte Einzelposten wurde in den Personalausgaben angesprochen, welche ca. 51,9 Mio. EUR ausmachen werden und einer Erhöhung um ca. 2,4 Mio. EUR im Vergleich zu 2017 entspricht. Hintergrund hier sind Tarifsteigerungen im Jahr 2018 für die Beschäftigten und Beamten. Herr Dr. Waselewski verwies insbesondere für Einzelheiten auf den Vorbericht zur Haushaltssatzung.
Landrat Hans Walker verließ um 15:32 Uhr die Sitzung. Es waren somit 14 Kreisausschussmitglieder anwesend.
Frau Iris Herzig (Fachbereichsleiterin 3) übernahm die Sitzungsleitung.
Ines Bäker (Fachdienstleiterin Finanzen) informierte darüber, dass der Jugendhilfeausschuss bereits am 09.10.2017 aufgrund des Umzuges in das neue Kreishaus getagt hat und dieser dem Haushalt 2018 zugestimmt hat. Für die Zukunft wurde ein Antrag gestellt, dass die Kostensteigerungen für die Jugendarbeit der freien Träger berücksichtigt werden sollen. Dies wurde durch den Fachdienst Jugend aufgenommen und wird für die Zukunft auch so berücksichtigt.
Thomas Schmette (CDU) führte im Folgenden aus, dass im Jahr 2018 Gemeinden im Landkreis in der Konsolidierungsphase sein werden und fragte nach einer Stellungnahme bzw. Absichten, ob und wie der Landkreis sich an diesen Konsolidierungen beteiligen möchte und verwies auf die Urteile aus Thüringen und Brandenburg zu dieser Thematik.
Iris Herzig nahm die Anregung auf und betonte aber, dass diese erst intern beraten werden müsste, bevor man dort eine abschließende Aussage zu treffen könne. Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises wurden die Urteile ausführlich diskutiert.
Herr Dr. Waselewski betonte, dass es sich bei den Haushalten um getrennte Haushalte handele und dementsprechend auch rechtliche Fragen zu beachten seien. Es wurden jedoch in der Planung des Haushaltes die Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden berücksichtigt und er verwies nochmal deutlich darauf, dass in anderen Landkreisen Gemeinden keinerlei Möglichkeit der Mitsprache hätten. Er betonte, dass diese Urteile sehr gegensätzlich sind. Nichtsdestotrotz werde man die Stellungnahmen der Gemeinden prüfen und intern bewerten.
Herr Schmette wiederholte nochmals die Frage zu einer möglichen Bereitschaft zur Unterstützung der Gemeinden im Landkreis, welche sich im Jahr 2018 in der Konsolidierungsphase befinden.
Herr Dr. Waselewski versprach diese Frage intern zu beraten und verwies auf die Schlüsselzuweisungen.
Frau Herzig führte ebenfalls aus, dass diese Frage nicht einfach so zu beantworten sei, da diesbezüglich insbesondere auch rechtliche Hintergründe zu beleuchten seien. Sie wird im Nachgang intern bewertet. Jedoch habe der Landkreis die Gemeinden bei der Aufstellung des Haushaltes im Blick und werde dies auch weiterhin tun. Auch wird der Haushalt noch mit der kreislichen Arbeitsgruppe des Städte- und Gemeindebundes abgestimmt.
Regina Blenkle (FUWG) fragte im Hinblick auf die Urteile zur Erhebung der Kreisumlage, ob im Vorfeld der Aufstellung des Haushaltes bei den Gemeinden explizit nach den sogenannten Pflicht- und freiwilligen Aufgaben nachgefragt wurde und ob diese für die Haushaltssatzung evaluiert wurden.
Frau Herzig bejahte dies und verwies darauf, dass der Fachdienst Finanzen im ständigen Austausch mit den Gemeinden ist. Jedoch ist es nach der kommunalen Selbstverwaltung Aufgabe der Gemeinde selbst, einen ausgeglichenen Haushalt herzustellen.
Werner Müller (SPD) stellte ebenfalls fest, dass es immer schwieriger wird einen ausgeglichenen Haushalt in den Gemeinden aufzustellen. An vielen Stellen müsse gespart werden, weil die Mittel zur Refinanzierung nicht da sind.
Frau Herzig zeigte Verständnis für die Situation, betonte jedoch, dass auch der Landkreis in vielen Punkten nicht so investieren kann, wie er gerne möchte.
Albrecht von Bodenhausen (CDU) wollte wissen, wann die Stellungnahmen der einzelnen Gemeinden beantwortet werden und ob defizitäre Einrichtungen des Landkreises, wie zum Beispiel die gemeinnützige Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Pflegeheim Klein Wanzleben kritisch im Haushaltsplan betrachtet werden.
Herr Dr. Waselewski führte aus, dass das Thema der defizitären Einrichtungen in der Arbeitsgruppe Kreisentwicklungsplanung berücksichtigt wird. Die Stellungnahmen liegen den einzelnen Mitgliedern des Kreisausschusses vor und daher sollte sich auch jeder eine Meinung dazu bilden, um diese dann gemeinsam zu beraten.
Herr von Bodenhausen sprach die Vorschläge der einzelnen Gemeinde an und fragte, ob diese Vorschläge auch durch den Landkreis umgesetzt werden können, wie beispielsweise der Umgang der Stadt Oschersleben mit den Personalkosten.
Herr Dr. Waselewski betonte, dass die Inhalte und Vorschläge der einzelnen Stellungnahmen genau geprüft werden und diese dann auch in den Ausschüssen beraten werden.
Frank Hüttemann (SPD) lobte die Verwaltung für die optische Aufbereitung der Haushaltssatzung. Weiterhin führte er aus, dass einzelne Dinge nicht durch den Landkreis gesteuert werden können, wie zum Beispiel die Kosten im Zuge des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG), weil sie im Landtag entschieden werden. Er warnte vor Risiken durch weitere Aufgaben, weil diese vom Land Sachsen-Anhalt an die Landkreise weitergegeben werden könnten (z.B. Prostitutionsschutzgesetz) und damit auch mehr Personal erfordern. Er begrüßte den Vorschlag, die Stellungnahmen der Gemeinden als Diskussionsgrundlage zu verwenden, um bei der nächsten Kreisausschusssitzung zu prüfen, ob die Vorschläge berücksichtigt werden können.
Frau Herzig dankte für das Lob und versprach es an die Mitarbeiter in der Verwaltung weiterzugeben.
Martin Stichnoth (CDU) fragte nach der baulichen Unterhaltung der Liegenschaften des Landkreises. Ebenso wollte er die Verwendung geklärt wissen, wofür 241.000 EUR an Personalkosten für Projektförderung entstehen. Weiterhin wollte er wissen, ob in den Zuschüssen an die Museen Personalkosten enthalten seien oder nicht.
Frau Blenkle zitierte aus einer Urteilsbegründung und wies nochmals darauf hin, dass manche Kosten, die durch Gesetze verursacht werden, mit dem Land Sachsen-Anhalt nachverhandelt werden müssen.
Frau Herzig betonte, dass durch die Partnerlandkreise und den Landkreistag ein Positionspapier erarbeitet wurde, welches die Punkte der Finanzausstattung der Gemeinden enthält. Dieses Papier liegt der Landesregierung auch vor. Des Weiteren sprach sie an, dass auch im zukünftigen Thema Breitband Risiken liegen, die auch nicht an dem Landkreis und seinen Gemeinden vorbei geht. Dort sind ebenfalls zukünftig erheblich Investitionen zu tätigen.
Herr Schmette fragte nach Kostendetails zu unterjährigen Beschäftigungen im Jahr 2018 und nach ausgelaufenen Altersteilzeitverträgen in 2017 und deren Auswirkungen im Jahr 2018. Weiterin bat er um Erläuterung der ausgewiesenen Projektstellen.
Herr Dr. Waselewski führte aus, dass diese Details intern vorliegen und in den Ausschüssen gern ausgeführt werden. Die unterjährigen Beschäftigungen wurden personenbezogen berechnet.
Frau Martina Hort (Fachdienstleiterin Organisation und IT) ergänzte die Ausführungen zu ausgelaufenen Altersteilzeitverträgen und bot an, eine detaillierte Aufstellung für die nächsten Ausschusssitzung vorzubereiten.
Herr Hüttemann verwies abermals auf steigende EU-Maßnahmen und merkte an, dass der Landkreis dort keine Handhabe hätte. Ebenso sollten seiner Meinung nach die zuständigen Stellen im Landtag reagieren, sodass eine kommunalfreundliche Politik durch die Landesregierung herrschen kann.
Franz-Ulrich Keindorff (FDP) merkte an, dass durch das KiFöG entstandene Personalkosten auch durch das Land getragen werden müssten, weil keine rechtliche Abschätzung des Gesetzes erfolgt ist. Das Land hätte seine eigenen Bestimmungen nicht eingehalten. Weiterhin forderte er zum Zusammenhalt innerhalb des Landkreises auf, sodass man sich gemeinsam an das Land wenden könne. Er bat um eine Übersicht zur nächsten Sitzung, welche Personalkosten durch das KiFöG entstehen und nicht durch das Land gedeckt werden. Diese Übersicht soll auch auf ähnliche Fälle ausgeweitet werden.
Die offenen Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beratung an die Ausschüsse weitergeleitet.
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