Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Rauschenberger erläutert die Beschlussvorlage und stellt deutlich hervor, dass in Ergänzung der Jugendhilfeplanung der Jugendhilfeausschuss im Jahre 2016 grundlegende Qualitätskriterien in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde beschloss. Diese beinhalteten beispielsweise das Problem der Fachkraft, wie sieht eine inhaltliche Struktur einer Berichterstattung aus oder wie wird Gemeinwesenarbeit im Landkreis Börde durch die Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Dies sind dann Ende des Jahres 2016 in den Plan II. A - strukturelle Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde eingeflossen. Im Ergebnis eines weiterführenden Prozesses beschäftigte sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung im Jahresverlauf 2017 mit weiteren grundlegenden Merkmalen, die den Teilplan II inhaltlich ergänzen. Diese beinhalten für die Offene Kinder- und Jugendarbeit konkrete Vorgaben und wurden dann als Teil II. B zusammengefasst. Diese liegen allen jetzt zum Beschluss vor.
Der Vorsitzende gibt die Beschlussvorlage zur Abstimmung und diese wird einstimmig angenommen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschloss den Teilplan II.B als Bestandteil des Jugendhilfeplanes – Teil II – geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10 Ablehnung: - Enthaltung: -
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/51/0476 erhoben. |
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