Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Diskussion des Entwurfs der Richtlinie Jugendarbeit im Landkreis Börde  

 
 
VERSCHOBEN vom 11.09.2017, ordentliche Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Datum: Mo, 16.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30
Raum: Beratungsraum Haus 2 Oschersleben
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben, Triftstraße 9-10. 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2

Herr Schmidtgen informiert, dass es im Vorfeld der Ausschusssitzung Beratungen in der Kreisverwaltung u.a. mit dem FD-Leiter Jugend, dem Rechnungsprüfungsamt und der Juristin gab, um nach Möglichkeiten zu suchen, die Zugänge zu den Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu vereinfachen, um so auch ein Auflaufen von Restmitteln zum Jahresende zu verhindern. Mit dem vorliegenden Entwurf wird vorgeschlagen, Mittel auf Budgetebene auszureichen.

 

Zu A Allgemeiner Teil

Herr Schindler weist auf einen grammatikalischen Fehler unter 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage im zweiten Abschnitt hin. Beide Sätze sind mit dem Wort sowie zu verbinden.

 

Bezogen auf den Pkt 4. Zuwendungsvoraussetzungen/Grundsatz Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bestätigt Frau Bruchmüller auf Anfrage von Herrn Dill, dass die ausgewiesenen 500,00 € für den Direktkauf bedeuten, bis zu dieser summe keine Angebote einholen zu müssen, was eine massive Vereinfachung darstellt. Bei der Höhe der Summe erfolgte eine Anlehnung an interne Regelungen der Kreisverwaltung.

 

Es folgt eine rege Diskussion zur formulierung im Pkt. 4 Zuwendungsvoraussetzungen/kein Rechtsanspruch auf Fördermittel, letzter Abschnitt „Projekte mit einem ausschließlich parteipolitischen, religiösen, musikalischen, wettkampfartigen, .. Charackter sind von der Förderung ausgeschlossen“. Herr Schindler äußert, dass Musikprojekte und Turniere zur Jugendarbeit gehören und führt Beispiele aus der Praxis an. Frau Bruchmüller erklärt, dass auch auf diesem Gebiet in der Vergangenheit gefördert wurde. Es dürfte allerdings keine Ausschließlichkeit vorliegen. Herr Bendler verweist darauf, dass der klassische Spielbetrieb der Sportvereine abzuschließen ist. Herr Dill führt die maßgeblichen sozialpädagogischen Elemente an, die in den Projekten enthalten seien sollten.

Aif Grund der unterschiedlichen Positionen kommt es zur Abstimmung. Mehrheitlich (4 Ja-Stimmen, 3 Neinstimmen) wird beschlossen, die bestehende Formulierung beizubehalten.

 

Zu Förderbereich I – Jahresprojektförderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

 

Der Vorschlag von Herr Dill, in die Überschrift bereits „Freizeit- und Erholungsmaßnahmen“ aufzunehmen, wird allgemein befürwortet.

 

Auf Vorschlag von Herrn Schindler wird unte Pkt. 1.2 Sachkostenförderungr  der Begriff

„Budgetsumme“ in „Jahressumme“ geändert.

 

Herausgestrichen werden die Sätze unter Pkt. 1.2 Sachkostenförderung „Von der Sachkostenförderung sind die Träger …ausgeschlossen“ sowie unter Pkt. 2 Zuwendungsempfänger „2. Träger von geförderten kreisweit tätigen Fachkräften … im Landkreis Börde“.

 

„Sachkosten und Ausstattung“ sind in der Aufzählung im Pkt. 5 Zuwendungsfähige ausgaben aufzunehmen. Dieser Zusatz ist zur Vereinheitlichung auch in den anderen Förderbereichen abzunehmen. Im Pkt. 6 1 Antragsfrist soll „. Maßnahmebeschreibung, Ablaufplan“ durch „. Jahresplanung, Maßnahmebeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan“ersetzt werden.

 

Herr Dill möchte verankert wissen, dass die Jahresbudgetsumme jährlich vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau Bruchmüller kündigt an, im Workshop am 24.10.2017 zusammen mit den teilnehmenden Fachkräften eine Beispiel-Jahresaufstellung zu erstellen, um darauf hinzuweisen, was zu beachten ist.

 

Herr Schmidtgen empfiehlt, nach Beschlussfassung die Richtlinie zusammen mit einem Informationsschreiben seitens des Fachdienstes an alle Träger zu verschicken.

 

 

Zu Förderbereich II – Kinder- und Jugenderholung/Freizeitmaßnahmen

 

Der Pkt. 4. Zuwendungsfähige Ausgaben ist anzupassen – siehe Förderbereich I.

 

Nach den Ansprüchen an den Antrag befragt, antwortet Frau Bruchmüller, dass eine Maßnahmebeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen sind.

 

Nach eingehender Diskussion wird auf Vorschlag von Herrn Dill der letzte Satz des Pkt. 5. Antragsfrist durch folgende Formulierung ersetzt: „Der Projektbeginn beginnt mit der konkreten Umsetzung erster Projektmaßnahmen.“

 

 

Zu Förderbereich III – Außerschulische Kinder- und Jugendbildung

 

Zu Pkt. 2. Zuwendungsvoraussetzungen (Bemessungsgrundlage) siehe Förderbereich IV. Eine Anpassung des Pkt. 4 Zuwendungsfähige ausgaben hat zu erfolgen.

 

Zu Förderbereich IV – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Präventionsprojekte)

 

Auf Präventionsebene sowie auch im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung sieht Herr Dill die Notwendigkeit, den eigenmittelanteil gericht zu halten, um z.B. auch für Drogenprojekte Teilnehmer gewinnen zu können. Er schlägt daher eine Änderung unter Pkt. 3 Bemessungsgrundlage vor. Die Zuwendung sollte maximal bis zu 95 v.H. der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 1.800,00 € je Vorhaben erhöht werden. Frau Bruchmüller spricht sich dagegen aus und verweist auf die bereits gemachten Eingeständnisse hinsichtlich der Unterkunfts- und Verpflegungskosten – die 20 % -Grenze wurde gekippt. Auch erwähnt sie den Spielraum der Verwaltung, in begründeten Ausnahmefällen entscheiden zu können.

 

Herr Schmidtgen stellt den Vorschlag von Herrn Dill zur Abstimmung. Mehrheitlich (5-Ja-Stimmen, 2 –Nein-Stimmen) wird befürwortet, die Bemessungsgrundlage der Förderung im Förderbereich II und IV auf maximal bis zu 95 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben anzuheben.

 

Im Pkt. 4 Zuwendungsfähige Ausgaben ist im vorletzten Punkt „bis zu einem Einzelanschaffungswert 150 € zu streichen.

 

Eine Anpassung des Pkt. 4 Zuwendungsfähige Ausgaben hat zu erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Förderbereich V – Jugendgruppenleiterschulungen

 

Eine Anpassung des Pkt. 4 Zuwendungsfähige  Ausgaben hat zu erfolgen.

 

 

Zu Förderbereich VI – Internationaler Jugendaustausch

 

Eine Anpassung des Pkt. 4. Zuwendungsfähige Ausgaben hat zu erfolgen.

 

Der letzte Satz des Pkt. 5 Antragsfrist wird durch folgende Formulierung ersetzt: „Der Projektbeginn beginnt mit der konkreten Umsetzung erster Projektmaßnahmen.“

 

 

Zu Förderbereich VII – Sachkosten und Ausstattungen

 

Die Bezeichnung des Fachbereiches VII ist wie folgt zu ändern: Förderung von kreitsweit Tätigen (Sachkosten und Ausstattung).

 

 

Schaffung Förderbereich VIII

 

Herr Dill beanstandet, dass mit dem vorliegenden Vergabemodell die bisherige Sachkostenförderung der- und Jugendeinrichtungen ausgehebelt wurde. Unstrittig ist die Nachrangigkeit dieser Förderung – Projektförderung vor Sachkostenförderung. Herr Schindler befürwortet eine Verankerung dieser Fördermöglichkeit in der neuen Richtlinie. Er mahnt an, dabei nicht nur an Einrichtungen mit geförderten Fachkräften zu denken, sondern auch an die Ehrenamtlichen. Nach erfolgter Abstimmung wird sich mehrheitlich (6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) für eine Fördermöglichkeit für Einrichtungen mit geförderten Fachkräften ausgesprochen.

Im Verlauf der Diskussion wird das Aufmachen eines weiteren Förderbereiches VIII – Generelle Förderung von Sachkosten und Ausstattung beschlossen. Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit geförderten Fachkräftestellen haben hier die Möglichkeit, Sachkosten- und Ausstattungsanträge zu stellen. Die Zuwendung sollte maximal bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, also einen 10 %igen Eigenanteil voraussetzen. Es erfolgt keine Deckelung. Die Antragsfrist soll 2 Monate betragen. Unter Pkt. 1. Zuwendungsgegenstand ist festzuhalten, dass diese Förderung grundsätzlich nachrangig auszugeben ist – kein Rechtsanpruch, nur bei verfügbaren Haushaltsmitteln

 

Der überarbeitete Entwurf der richtlinie wird ca. 1 Woche vor dem Versenden der Einladungen zum Jugendhilfeausschuss am 20.11.2017 den Mitgliedern des Unterausschusses zur Durchsicht zugesandt. Änderungswünsche können somit noch rechtzeitig eingearbeitet werden.

 

18:30 Uhr – Frau Engelbrecht verlässt die Sitzung.