Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information über Eckpunkte des Haushaltsplanes 2018  

 
 
32. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.1 Beschluss:2017/20/0474
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:01 - 16:06
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/20/0474 Information über Eckpunkte des Haushaltsplanes 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Dr. Waselewski Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Dr. Marcus Waselewski (Fachbereichsleiter 2) informierte über die Eckpunkte des Haushaltsplanes 2018. Diese sind der Anlage zur Vorlage im ALLRIS® zu entnehmen.

 

Frau Gudrun Tiedge (DIE LINKE) erkundigte sich, weshalb die Stadt Wanzleben - Börde die einzige Stadt ist, die 1,9 Mio. EUR mehr an Kreisumlage zahlen soll.

 

Ines Bäker (Fachdienstleiterin Finanzen) erklärte, dass bei der Berechnung der Kreisumlage und den absoluten Beträgen die Steuerkraftmesszahlen der jeweiligen Gemeinden, sowie die Schlüsselzuweisungen aus dem Jahr 2017, die Grundlage bilden. Da die Stadt Wanzleben - Börde gute Steuereinnahmen im Jahr 2016 erzielen konnte, welche hier die Grundlage für die Steuermesszahlen sind, ergibt sich diese Berechnung. Weiterhin bezog sie sich auf die Minusbeträge in einigen Gemeinden, welche aus den hohen Gewerbesteuerrückzahlungen resultieren. Dadurch ist die Steuerkraft der Kommunen gesunken und sie müssen damit weniger Kreisumlage zahlen, sodass ein Ausgleich zwischen den Gemeinden des Landkreises stattfindet. Dieses Verfahren ist im Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG) festgelegt und kann nicht beeinflusst werden, betonte Frau Bäker. Möglichkeiten der Verwaltung wären nur, unterschiedliche Hebesätze für die einzelnen Umlagegrundlagen festzusetzen. Sie verwies jedoch darauf, dass vor einigen Jahren eine Einigung stattgefunden hatte, einheitliche Hebesätze zu verwenden. Aufgrund der Grundlagen vom statistischen Landesamt kann genau erkannt werden, wie sich dies im Einzelfall auswirkt.

 

Herr Walker wies darauf hin, dass in den vergangenen Jahren in der Gemeinde Barleben eine entgegengesetzte Tendenz als in diesem Jahr in Wanzleben gab, die vorher ebenfalls nicht beeinflusst werden konnte. Er rät von der Veränderung der Koeffizienten ab.

 

Regina Blenkle (FUWG) erkundigte sich, inwieweit die Urteile in den Bundesländern Thüringen und Brandenburg aus den Jahren 2014 und 2015 mit in die diesjährige Berechnung der Kreisumlage einbezogen wurden.

 

Herr Dr. Waselewski erklärte, dass es eine rechtliche Auffassung gibt, welche besagt, dass die Urteile aus Thüringen und aus Brandenburg nicht für das Land Sachsen-Anhalt anzuwenden sind. Außerdem gibt es Überlegungen im Landkreistag, die sich mit diesem Thema befassen und auf das Zeitfenster, sowie der offerierten Einbindung der Gemeinden speziell eingehen.

 

Herr Walker ergänzte, dass diese beiden Urteile kontrovers sind und dass es daher subjektiv wäre, auf welches Urteil man sich bezieht. Im Landkreistag wurde sich darauf geeinigt, dass sie die Kommunen einbinden wollen, was schon über Jahre so praktiziert wurde. Dies geschieht auf der einen Seite über den Spitzenverband und auf der anderen Seite über die Diskussion mit den Kommunen. Es soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen in gewisser Weise gerecht wird und ausgeglichen ist. Außerdem erklärte er, dass der Kreisausschuss das erste Gremium ist, welches sich mit diesem Thema auseinandersetzt und erst dann folgen die nächsten Schritte. Sollte es weitere Korrekturen oder Verbesserungen des Systems geben, werden diese gemeinsam diskutiert.

 

Thomas Schmette (CDU) berichtete, dass einige kreisangehörige Gemeinden Klagen gegen die Kreisumlage 2017 erheben wollten. Daher erkundigte er sich, welche Klagen aufrechterhalten wurden und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

 

Herr Dr. Waselewski erklärte, dass die Klage der Gemeinde Hohen Börde, bzw. die Überlegungen, eine Klage zu erheben, und die Klage der Gemeinde Barleben zurückgezogen wurden. Es gibt keine weiteren Klagen und auch keine Überlegungen dazu.

 

Frank Hüttemann (SPD) merkte an, dass die Verfahren an den Verwaltungsgerichten inzwischen sehr lang dauern und dass es keine zeitnahe Entscheidung über eine eventuelle Klage geben würde. Außerdem erklärte er, dass es aus seiner Sicht die richtige Entscheidung ist, die Gemeinden zu beteiligen. Dies dient dem Schutz der Gemeinden durch eine frühzeitige Einbeziehung in die Beratung. Er wies darauf hin, dass alle nötigen Daten nicht rechtzeitig weitergeleitet wurden und dass diese voraussichtlich erst nächstes Jahr vorliegen. Daher erkundigte er sich, ob es dazu führen könnte, dass sie im April 2018 den Nachtragshaushalt wieder behandeln müssen, da sie erst zu spät feststellen können, ob die Kalkulationen korrekt sind. Weiterhin fragte er an, welche Risiken für den Haushalt bestehen könnten, die eventuell eintreten könnten, jedoch nicht berechenbar sind. Dabei bezog er sich auf gesetzliche Änderung unter anderem auf Bundesebene oder ob Herr Dr. Waselewski aus Fachkreisen weitere Informationen hat, die noch nicht angesprochen wurden.

 

Herr Dr. Waselewski informierte, dass er es nicht ausschließen könnte, dass es im nächsten Jahr wieder um den Nachtragshaushalt gehen wird. Er wies jedoch auch darauf hin, dass eine wesentliche qualitative Verbesserung zwischen den beiden unterschiedlich eingestellten Unterlagen erzielt werden konnte. Herr Dr. Waselewski bezog sich auf die Berechnungen, welche noch nicht vollständig angefertigt werden konnten, da es noch keine Orientierungsdaten gab. Diese Daten sind nun bekannt und mit diesen kann es genauer berechnet werden. Weiterhin erklärte er, dass der Fachdienst Soziales zum einen die Kostenübernahme durch den Bund in gleicher Höhe erhält und dass zum anderen im Fachdienst Jugend bereits im letzten Haushaltsjahr Vermutungen über bestimmte Fragen aufgestellt wurden. Er betonte, dass die Zahlen entsprechend der Entwicklungen möglichst genau abgebildet wurden. Jedoch kann nicht genau gesagt werden, ob diese Entwicklungen sich so verstetigen oder sich in den nächsten Wochen wieder ändern.

 

Albrecht von Bodenhausen (CDU) informierte, dass die Gemeinde Hohe Börde es nicht angestrebt hatte, eine Klage zu erheben. Es wurde lediglich durch einen Rechtsanwalt vorgestellt und anschließend durch die Gemeinde abgewiesen. Er erkundigte sich, welche Investitionen zurückgestellt werden und ob es zum Beispiel Investitionen sind, welche von elementarer Bedeutung sind. Außerdem fragte Herr von Bodenhausen an, ob die 6 Mio. EUR, die die Gemeinden an Kreisumlage weniger zahlen, substituiert werden oder ob diese auf der Liste für die Gemeinden bestehen bleiben.

 

Herr Dr. Waselewski erklärte, dass keine Investitionen ausgelassen wurden, welche risikobehaftet sind und dass das, was rechtlich zwingend notwendig ist, wie zum Beispiel Brandmelder- und Sicherheitsanlagen, berücksichtigt wurde. Er bat um etwas Geduld, dieses Thema im Detail noch einmal zu besprechen, wenn der gesamte Haushalt vorgestellt wird. Weiterhin informierte Herr Dr. Waselewski, dass die Reduzierung der Kreisumlage über die höhere Schlüsselzuweisung kompensiert wird.

 

Herr Walker betonte, dass es auf dieser Sitzung des Kreisausschusses um die Vorstellung von Eckpunkten ging und dass es in den unterschiedlichen Gremien noch weitere Diskussionen zu diesem Thema geben wird. Daher vermutete er, dass sie im November in die Beschlusssituation gelangen werden. Er merkte ebenfalls an, dass der Nachtrag des Haushaltes vermieden werden sollte, aber dass es bereits geübte Praxis ist und dass eventuelle Änderungen berücksichtigt werden müssen. Aus seiner Sicht besteht dadurch eine gewisse Sicherheit für den Haushaltsbeschluss.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.