Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Walker erläuterte, dass es sich bei dieser Vorlage nicht um eine Personalentscheidung handelt und sie daher öffentlich zu behandeln ist. Hierbei handelt es sich um eine deklaratorische Festlegung, die der Kreistag zu treffen hat. Die Gleichstellungsbeauftragte hat öffentliche Aufgaben, die über die Aufgaben der Verwaltung hinaus wahrzunehmen sind.
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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