Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information der Verwaltung zur Gebührenkalkulation für Sportstätten Berichterstatter: Heinrich Schulze, Fachdienstleiter Schulen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 02.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Schulze informiert zu diesem Tagesordnungspunkt über ein Informationsschreiben des zuständigen Fachdienstes zum Stand der Vorbereitung der Erarbeitung einer neuen Satzung.

Ausgehend von der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt § 11 sind die Träger der sportlichen Einrichtungen berechtigt, von den Vereinen eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten zu erheben.

 

Derzeitig wurde eine komplette Übersicht aller kreiseigenen Sportstätten mit entsprechenden Variantenbetrachtungen basierend auf die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 erarbeitet. Im Zuge dieser Erarbeitung wurden die Betriebskosten unterteilt nach Kostenebene wie Heizung, Energie, Wasser, Reinigung und Müllbeseitigung betrachtet.

 

Unter Beachtung von möglichen Kostenansätzen von 20 bzw. 30 %, welche durch die Vereine zu tragen wären, erfolgt derzeitig eine weitere Berechnung auf die anrechenbaren Flächen und jeweiligen Stundenbelegungen. Diese Übersicht ist zu ca. 80 % fertiggestellt und wird im September die Grundlage für weitere Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachdiensten bilden.

 

Die zukünftige Ausrichtung der Satzung wird sich analog zur derzeitigen Satzung unterteilen

nach gemeinnützig anerkannten Vereinen, die im Kreissportbund des Landkreises Börde angeschlossen sind und Drittnutzern.

 

Nach Diskussionen des Entwurfes in den zuständigen Gremien ist vorgesehen, eine Inkraftsetzung für das Haushaltsjahr 2018 vorzunehmen.

 

Weiterhin informiert Herr Schulze die Mitglieder des Fachausschusses über ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Oebisfelde-Weferlingen vom 04.07.2017. Inhalt des Schreibens ist eine Richtigstellung zur Berichterstattung der Volksstimme vom 01. Und 03.07.2017 zur möglichen Schließung der Grundschule Rätzlingen aufgrund baulicher Mängel der Dachkonstruktion. Der Bürgermeister informiert, dass auf Grundlage einer Ende Juni 2017 durchgeführten Nachkontrolle der Dachkonstruktion durch Fachleute des beauftragten Planungsbüros festgestellt wurde, dass eine zeitnahe Erneuerung der Dachkonstruktion erforderlich ist, jedoch keine unmittelbare Gefährdung durch bedenkliche Standsicherheit für den weiteren Betrieb der Schule und des Hortes gegeben ist.

 

Um grundsätzlich alle Gefahren auszuschließen,  hat der Bau- und Vergabeausschuss auf seiner Sitzung am 29.06.2017 festgelegt, dass die erforderlichen Dacherneuerungsmaßnahmen für beide Gebäude im 2. Halbjahr 2017 umzusetzen sind.

Bei einer Begehung mit dem zuständigen Planungsbüro am 03.07.2017 wurde eindeutig erklärt, dass bei Umsetzung der dortigen baulichen Sicherungsmaßnahmen ein uneingeschränkter Weiterbetrieb der Schule und des Hortes möglich sind.

Nach Aussage des Bürgermeisters werden die Sanierungsarbeiten im Zeitraum September bis Dezember diesen Jahres umgesetzt. Die Eltern der betroffenen Kinder wurden in einem Elternbrief über den Sachstand informiert.