Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Änderungen zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 19.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Markworth und Frau Schönfeldt, Sachbearbeiterinnen im Bereich Unterhaltsvorschuss des Sachgebietes Unterhalt/Vormundschaften im Fachdienst Jugend, machen grundsätzliche Ausführungen zum UVG und gehen dabei auf die Anspruchsvoraussetzung zur Zahlung der Leistung ein.

In den weiteren Ausführungen wird auf den Rückgriff – Wiedereinholung der gezahlten öffentlichen Gelder – Bezug genommen. 5.608 Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss = 977.364 €. Die Rückholquote liegt bei 27 %.

 

Weiterhin werden die Neuerungen vorgestellt, die mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 in Kraft treten:

-Zahlung einer dritten Altersstufe ab dem 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

(268 €)

-Aufhebung der Begrenzung der Zahlung für 72 Monate

-Durchführung einer fallbezogene Überprüfung, ob Leistung vom Jobcenter oder vom

Unterhaltsvorschuss des FD Jugend erbracht wird.

 

Die Sachbearbeiterinnen verweisen auf noch bestehende technische und personelle Schwierigkeiten hinsichtlich der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften. Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird angeboten, im nächsten Jahr noch einmal über die Auswirkungen der Reform zu berichten.

 

Zur Finanzierung durch Herrn Schmidtgen befragt, antwortet Herr Melzer, Sachgebietsleiter Unter-halt/Vormundschaften, dass die Ausgaben bisher gedrittelt wurden (Bund/Land/Kreis). Allerdings mussten auch zwei Drittel der Einnahmen abgeführt werden. Eine eindeutige Regelung zur Finanzierung der neuen Reform ist den Kreisen bisher nicht bekannt (40 % der Kosten erstattet der Bund den

Ländern).

 

Herr Dill fragt, wie in der Abarbeitung soziale Härtefälle Berücksichtigung finden. Herr Melzer erklärt, dass in Absprache mit dem Jobcenter die Anträge derer, die vom Jobcenter Leistungen beziehen, in der Bearbeitung nachrangig geprüft werden, da sie bereits finanzielle Leistungen erhalten. Vorrangig werden die Anträge bearbeitet, deren Antragsteller keine Leistungen vom Jobcenter erhalten. Sollte es eine große Antragsflut geben, konzentrieren sich die Bearbeiter auf die Antragsbearbeitung. Der Rückgriff wäre dann nachrangig zu behandeln. Theoretisch könnten zusätzlich 2.000 anspruchsberechtigte Kinder nach dem 01.07.2017 einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.