Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beauftragung zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes  

 
 
14. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 8.7 Beschluss:2017/FB3/0433
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/FB3/0433 Beauftragung zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kratzsch Integrationskoordinatorin
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frank Hüttemann (SPD) erklärte, dass auch der Kreistag mehrfach mit der angemessenen Unterbringung von Geflüchteten beschäftigt war. Mit der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes tritt eine Zäsur sein, bei der es um die Frage der Integration geht. Dies ist eine Zukunftsaufgabe, wie die Menschen, die hierher gekommen sind und die Menschen, die bleiben wollen, weiter integriert werden können. Die Arbeit bekommt dadurch einen neuen Schwerpunkt. Deshalb sollte allen Beteiligten, wie der Kreisverwaltung, den Bürgermeistern aber auch den vielen ehrenamtlichen Helfern und Vereinen, der letzten zwei Jahr für ihre geleistete Arbeit gedankt werden, ohne deren Engagement dies nicht gelungen wäre.

Auf dieses Engagement sollte auch bei der Integration gesetzt werden.

 

Weiterhin stellte Herr Hüttemann fest, dass frühzeitig im Landkreis durch die Bildung des Fachdienstes Migration richtige Entscheidungen getroffen wurden. Dadurch wurden alle Aufgaben in einem Bereich konzentriert. Dies war landesweit beispielhaft, lobte er, und wurde auch stets durch den Kreistag unterstützt. Es sei in wichtigen Fragen bedeutend, Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung in eine Hand zu legen. Auf diese Weise können Probleme gelöst werden. So kann die in Deutschland übliche Frage nach der Zuständigkeit vermieden werden. Er wünschte sich, dass auch in der Landesregierung ein Ansprechpartner für die Kommunen und Landkreise in diesen Angelegenheiten gegeben sei.

 

In Bezug auf das Integrationskonzept sei es wichtig festzustellen, dass Integration keine Einbahnstraße sein kann. Sie kann nur gelingen, wenn der zu Integrierende seine Integration auch will. Dies bedeutet, dass er auch die vorhandenen Angebote annimmt. Integration kann nicht erzwungen werden. Es sollte bei allen Angeboten stets darauf geachtet und differenziert werden, dass es für denjenigen, der dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, auch selbstverständlich sein muss, an seiner Integration aktiv mitzuwirken. Diesen Personen sind umfassende Möglichkeiten anzubieten. Wer sich jedoch verweigert und die Angebote ablehnt, aus welchen Gründen auch immer, und damit signalisiert, dass er nur Gast auf Zeit, solange bis sein Asyl- oder Flüchtlingsgrund in seinem Heimatland entfällt, in Deutschland sein möchte, der bedarf keines Rundum-sorglos-Angebotes zur Integration. Bei der Integration sollte kein Gießkannensystem verwendet werden. Es sollte ziel- und kostengerecht denjenigen das zukommen gelassen werden, der das für seinen Bedarf benötigt. Es muss zwischen Asyl- und Flüchtlingsschutz und echter Zuwanderung unterschieden werden.

 

Problematisch sieht Herr Hüttemann die Kostenfrage der Integration. Es ist bekannt, dass Personen mit Bleiberecht in das SGB II (Zweite Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende) und damit in die Finanzverantwortung des Landkreises fallen. Er kritisierte, dass sich der Bund nicht stärker an den Kosten der Kommunen beteiligt. Schließlich wird vom Bund die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Integration gefordert. Wenn es jedoch um die Kostenfrage geht, diese Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltungen zugeordnet wird. Dies sollten die Kommunen nicht dulden, sondern daran erinnern, dass Gesamtverantwortung auch finanzielle Gesamtverantwortung bedeutet.

Er appellierte an die amtierenden und zukünftigen Bundestagsabgeordneten, dass sie in der kommenden Legislaturperiode auf Bundesebene für eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten in den Kommunen einsetzen.

 

Herr Hüttemann bat alle Mitglieder, bei allen kommenden Fragen der Migration weiter so offen und sachlich zu diskutieren, wie bisher. Es wird Probleme geben, die derzeit noch nicht wahrgenommen werden. Dann ist Ehrlichkeit gefordert, um Schwierigkeiten und Ängste offen anzusprechen ohne ideologisch verdächtig zu werden. Vor allem wenn Aufgaben nicht gelöst werden können, sollten keine gegenseitigen Vorwürfe oder ein Wettbewerb entstehen, sondern praktische Vernunft vorherrschen. Es sollte demokratische Geschlossenheit gegen populistische Bewegungen demonstriert werden, betonte Herr Hüttemann.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beauftragte die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes, das in die Kreisentwicklungsplanung eingebettet wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:sechsundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/FB3/0433 erhoben.